B E R I C H T
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IV. AUFARBEITUNG DES NSU KOMPLEXES<br />
1. PUA NSU<br />
Der 2. parlamentarische Untersuchungsausschuss der 17. Wahlperiode des<br />
Deutschen Bundestages „Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund“<br />
(PUA NSU) wurde am 26. Januar 2012 als erster in der Geschichte des Bundestages<br />
aufgrund eines gemeinsamen Antrags aller Fraktionen einstimmig<br />
mit dem Ziel eingesetzt, einen Beitrag zur Aufklärung der Mordserie der Terrorgruppe<br />
NSU und zu den notwendigen Schlussfolgerungen hieraus zu leisten.<br />
43 Am 22. August 2013 legte der PUA NSU seine Empfehlungen und seinen<br />
Abschlussbericht vor. 44<br />
Im Folgenden werden ausgewählte Aspekte mit besonderer Relevanz für Baden-Württemberg<br />
aus der Arbeit, dem Bericht und den Empfehlungen des<br />
PUA NSU ausgeführt.<br />
a. Übersicht zu den Beschlüssen des PUA NSU<br />
Im Hinblick auf die föderale Zuständigkeitsverteilung betont der PUA NSU in<br />
seinem Abschlussbericht das Engagement und die großen Anstrengungen in<br />
den betroffenen Behörden des Bundes und der Länder, die - insbesondere<br />
durch die Recherche und Übersendung von Akten - auch zur parlamentarischen<br />
Aufklärung beigetragen haben. 45<br />
Baden-Württemberg hat die parlamentarische Aufarbeitung des NSU-<br />
Komplexes von Beginn an engagiert und mit großem Aufwand unterstützt.<br />
Insbesondere wurden die Beweisbeschlüsse BW-1 bis BW-18 durch das Innenministerium<br />
beziehungsweise Justizministerium beantwortet und Akten an<br />
den PUA NSU übersandt. Hierzu waren teilweise umfangreiche Recherchen<br />
und Aktensichtungen sowie Abstimmungen der beteiligten Behörden in Ba-<br />
43 vgl. Drucksache 17/8453 des Dt. Bundestages (Einsetzung eines PUA NSU).<br />
44 vgl. http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/ua/2PUA NSU/index.jsp.<br />
45 vgl. Drucksache 17/14600 des Dt. Bundestages, S. 831.<br />
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