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B E R I C H T

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Deutschland abgeschoben. Aufgrund des Überfalls auf das Postamt<br />

wurde er mit Urteil des Amtsgerichts Lübeck vom 1. November 1994 zu<br />

einer Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt.<br />

A. N. gehört seit Jahren zu den maßgeblichen Funktionären der NPD in<br />

Baden-Württemberg und ist auch zum Teil bundesweit aktiv. Teilweise<br />

tritt er als Anmelder, Redner oder Verantwortlicher von Veranstaltungen<br />

der NPD auf. Nach einer Aufstellung des Bundeskriminalamts, die dem<br />

LKA BW im Rahmen der Prüfung eines möglichen NPD-<br />

Verbotsverfahrens mit Schreiben vom 14. Juni 2012 übersandt wurde,<br />

wurden gegen A. N. verschiedene Ermittlungsverfahren durchgeführt,<br />

die zum Teil zu Verurteilungen führten.<br />

Innerhalb der NPD hat A. N. aktuell die Funktionen des badenwürttembergischen<br />

Landesgeschäftsführers, stellvertretenden badenwürttembergischen<br />

Landesvorsitzenden und Vorsitzenden des Kreisverbands<br />

Schwäbisch Hall/Main-Tauber inne.<br />

Zuvor war er anlässlich der baden-württembergischen Landtagswahl<br />

2011 Wahlkreisbewerber für die NPD in den Wahlkreisen 24 (Heidenheim)<br />

und 26 (Aalen). In der Vergangenheit hatte er unterschiedliche<br />

Funktionen innerhalb der Jugendorganisation der NPD, den „Jungen<br />

Nationaldemokraten“ (JN) inne. Er war JN-Landesgeschäftsführer Baden-Württemberg,<br />

stellvertretender JN-Bundesvorsitzender, JN-<br />

Landesvorsitzender Baden-Württemberg und Beisitzer im Bundes- und<br />

hiesigen Landesvorstand der JN.<br />

Erkenntnisse über Bezüge des A. N. zum NSU-Komplex liegen dem LfV<br />

BW nicht vor.<br />

• M. B.<br />

M.B. ist Vorsitzender des NPD-Kreisverbands Heilbronn und stellvertretender<br />

Landesvorsitzender der NPD.<br />

Erkenntnisse über Bezüge des M. B. zum NSU-Komplex liegen dem LfV<br />

BW nicht vor.<br />

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