B E R I C H T
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Deutschland abgeschoben. Aufgrund des Überfalls auf das Postamt<br />
wurde er mit Urteil des Amtsgerichts Lübeck vom 1. November 1994 zu<br />
einer Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt.<br />
A. N. gehört seit Jahren zu den maßgeblichen Funktionären der NPD in<br />
Baden-Württemberg und ist auch zum Teil bundesweit aktiv. Teilweise<br />
tritt er als Anmelder, Redner oder Verantwortlicher von Veranstaltungen<br />
der NPD auf. Nach einer Aufstellung des Bundeskriminalamts, die dem<br />
LKA BW im Rahmen der Prüfung eines möglichen NPD-<br />
Verbotsverfahrens mit Schreiben vom 14. Juni 2012 übersandt wurde,<br />
wurden gegen A. N. verschiedene Ermittlungsverfahren durchgeführt,<br />
die zum Teil zu Verurteilungen führten.<br />
Innerhalb der NPD hat A. N. aktuell die Funktionen des badenwürttembergischen<br />
Landesgeschäftsführers, stellvertretenden badenwürttembergischen<br />
Landesvorsitzenden und Vorsitzenden des Kreisverbands<br />
Schwäbisch Hall/Main-Tauber inne.<br />
Zuvor war er anlässlich der baden-württembergischen Landtagswahl<br />
2011 Wahlkreisbewerber für die NPD in den Wahlkreisen 24 (Heidenheim)<br />
und 26 (Aalen). In der Vergangenheit hatte er unterschiedliche<br />
Funktionen innerhalb der Jugendorganisation der NPD, den „Jungen<br />
Nationaldemokraten“ (JN) inne. Er war JN-Landesgeschäftsführer Baden-Württemberg,<br />
stellvertretender JN-Bundesvorsitzender, JN-<br />
Landesvorsitzender Baden-Württemberg und Beisitzer im Bundes- und<br />
hiesigen Landesvorstand der JN.<br />
Erkenntnisse über Bezüge des A. N. zum NSU-Komplex liegen dem LfV<br />
BW nicht vor.<br />
• M. B.<br />
M.B. ist Vorsitzender des NPD-Kreisverbands Heilbronn und stellvertretender<br />
Landesvorsitzender der NPD.<br />
Erkenntnisse über Bezüge des M. B. zum NSU-Komplex liegen dem LfV<br />
BW nicht vor.<br />
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