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B E R I C H T

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kenntnisse über A. S. an das LfV Sachsen oder eine andere Sicherheitsbehörde<br />

mitgeteilt hat.<br />

Bezogen auf die Frage, ob das LfV BW in anderen Zusammenhängen Erkenntnisse<br />

über A. S. an andere Sicherheitsbehörden mitgeteilt hat und wenn<br />

ja, wann und an welche Behörde, hat das LfV BW geantwortet, dass im hier<br />

maßgeblichen Zeitraum der aktuell vorgenommenen Sichtung sämtlicher Akten<br />

aus den Jahren 1992-2011 seitens des LfV BW eine Vielzahl an Berichten<br />

und Erkenntnismitteilungen, die Bezüge zu A. S. aufweisen, an andere Verfassungsschutzbehörden<br />

versandt worden seien. Das Innenministerium hat<br />

seinem Antwortschreiben an den PUA NSU eine Auflistung dieser Berichte<br />

und Erkenntnismitteilungen beigefügt.<br />

Auf die Frage des PUA NSU, ob dem LfV BW Erkenntnisse bekannt seien, die<br />

Verbindungen von A. S. zur rechtsextremistischen Szene nach Thüringen o-<br />

der Sachsen aufgezeigt hätten, wurde mitgeteilt, dass A. S. sowohl in EWK<br />

KKK-Bezügen als auch in der rechtsextremistischen Musikszene aktiv und<br />

darüber hinaus auch Mitglied der „Nationaldemokratischen Partei Deutschlands“<br />

(NPD) gewesen ist. Er pflegte szeneübliche regionale und überregionale<br />

Kontakte, auch nach Thüringen und Sachsen.<br />

Entsprechende Erkenntnisse über solche Kontakte im Rahmen von Konzerten<br />

o. ä. ergeben sich aus den angesprochenen und dem PUA NSU übermittelten<br />

Fundstellen. Darüber hinaus erbrachte die Aktensichtung noch weitere Erkenntnisse<br />

über Verbindungen, die A. S. nach Thüringen und Sachsen, überwiegend<br />

aufgrund seiner Aktivitäten in den rechtsextremistischen Skinheadbands<br />

bzw. Musikprojekten „Celtic Moon“, „Höllenhunde“ und „Wolfsrudel“,<br />

hatte. Auch insoweit wurde dem Schreiben an den PUA NSU eine entsprechende<br />

Auflistung der Erkenntnisse beigefügt.<br />

Die abschließende Frage, ob dem LfV BW Kontakte von A. S. zu den Personen<br />

aus Ludwigsburg bekannt seien, die auf der sogenannten „Garagenliste<br />

von MUNDLOS“ verzeichnet sind, wurde verneint. Ergänzend wurde mitgeteilt,<br />

dass die Garagenliste im Zusammenhang mit Beweisbeschluss BW 13<br />

vom 21. März 2013 nach relevanten Bezügen zu Baden-Württemberg über-<br />

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