B E R I C H T
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7. Ermittlungskomplex Stuttgart<br />
a. Angebliche Kontrolle in einer Gaststätte<br />
Im Juli 2013 meldete sich ein pensionierter Polizeibeamter des Polizeipräsidiums<br />
Stuttgarts und gab an, dass er in den Jahren 1995 bis 1997 im Umfeld<br />
einer damaligen rechten Szenegaststätte in Stuttgart-Rohr regelmäßige Personenkontrollen<br />
durchgeführt habe. In diesem Zusammenhang ist er der Meinung,<br />
auch die Namen MUNDLOS und BÖHNHARDT erhoben zu haben.<br />
Nach Auswertung der betreffenden Akten konnten entsprechend seiner Angaben<br />
Kontrollberichte zu der rechten Szene-Gaststätte festgestellt werden. Die<br />
Namen MUNDLOS und BÖHNHARDT waren hierin nicht vermerkt und auch in<br />
keinem anderen Zusammenhang angeführt. Darüber hinaus lagen auf Grund<br />
bestehender datenschutzrechtlicher Löschfristen bei den jeweils zuständigen<br />
Polizeidienststellen keine weiteren den damaligen Zeitraum betreffende Unterlagen<br />
mehr vor.<br />
b. Stadtpläne Stuttgart<br />
Im Brandschutt in der Frühlingsstraße in Zwickau wurden zwei Stadtpläne aus<br />
Stuttgart mit handschriftlichen Markierungen sowie Anschriften aus Stuttgart<br />
gefunden. In einem der Stadtpläne wurden fünf manuell gesetzte Markierungen<br />
festgestellt, die mit Markierungen im Straßenregister korrespondieren.<br />
Diese Auflage des Stadtplans wurde zwischen den Jahren 2003 und 2005 gedruckt.<br />
Auf dem anderen Stadtplan sind insgesamt sechs Markierungen festzustellen.<br />
Eine liegt in Esslingen a. N., bei vier sind Polizeidienststellen markiert<br />
und eine liegt in Stuttgart - Bad Cannstatt. 29<br />
Es konnten keine Verbindungen der Örtlichkeiten zu ungeklärten Tötungsbeziehungsweise<br />
Raubdelikten festgestellt werden. Konkrete Ermittlungsansätze<br />
im Hinblick auf geplante oder verübte Straftaten ergaben sich aus den<br />
weiteren Ermittlungen nicht.<br />
29 vgl. auch Drucksache 17/14600 des Dt. Bundestages S. 462.<br />
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