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B E R I C H T

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7. Ermittlungskomplex Stuttgart<br />

a. Angebliche Kontrolle in einer Gaststätte<br />

Im Juli 2013 meldete sich ein pensionierter Polizeibeamter des Polizeipräsidiums<br />

Stuttgarts und gab an, dass er in den Jahren 1995 bis 1997 im Umfeld<br />

einer damaligen rechten Szenegaststätte in Stuttgart-Rohr regelmäßige Personenkontrollen<br />

durchgeführt habe. In diesem Zusammenhang ist er der Meinung,<br />

auch die Namen MUNDLOS und BÖHNHARDT erhoben zu haben.<br />

Nach Auswertung der betreffenden Akten konnten entsprechend seiner Angaben<br />

Kontrollberichte zu der rechten Szene-Gaststätte festgestellt werden. Die<br />

Namen MUNDLOS und BÖHNHARDT waren hierin nicht vermerkt und auch in<br />

keinem anderen Zusammenhang angeführt. Darüber hinaus lagen auf Grund<br />

bestehender datenschutzrechtlicher Löschfristen bei den jeweils zuständigen<br />

Polizeidienststellen keine weiteren den damaligen Zeitraum betreffende Unterlagen<br />

mehr vor.<br />

b. Stadtpläne Stuttgart<br />

Im Brandschutt in der Frühlingsstraße in Zwickau wurden zwei Stadtpläne aus<br />

Stuttgart mit handschriftlichen Markierungen sowie Anschriften aus Stuttgart<br />

gefunden. In einem der Stadtpläne wurden fünf manuell gesetzte Markierungen<br />

festgestellt, die mit Markierungen im Straßenregister korrespondieren.<br />

Diese Auflage des Stadtplans wurde zwischen den Jahren 2003 und 2005 gedruckt.<br />

Auf dem anderen Stadtplan sind insgesamt sechs Markierungen festzustellen.<br />

Eine liegt in Esslingen a. N., bei vier sind Polizeidienststellen markiert<br />

und eine liegt in Stuttgart - Bad Cannstatt. 29<br />

Es konnten keine Verbindungen der Örtlichkeiten zu ungeklärten Tötungsbeziehungsweise<br />

Raubdelikten festgestellt werden. Konkrete Ermittlungsansätze<br />

im Hinblick auf geplante oder verübte Straftaten ergaben sich aus den<br />

weiteren Ermittlungen nicht.<br />

29 vgl. auch Drucksache 17/14600 des Dt. Bundestages S. 462.<br />

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