B E R I C H T
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während eines Beschäftigungsverhältnisses im Landkreis Heilbronn gemeldet.<br />
Ab 2008 wohnte er in Zwickau und hatte wohl auch Kontakt zumindest zu<br />
ZSCHÄPE. Es konnte nicht ermittelt werden, auf welche Weise der Personalausweis<br />
des S. J. in den Brandschutt der Frühlingsstraße 26 in Zwickau gelangt<br />
war. Seitens der EG Umfeld konnten über die bislang getroffenen Feststellungen<br />
hinaus keine Bezüge nach Baden-Württemberg festgestellt werden.<br />
Die abschließende Bearbeitung der Spur obliegt dem BKA.<br />
i. Aufenthalte einer Kontaktperson des Trios in Heilbronn<br />
Der aus Chemnitz stammende ehemalige Lebensgefährte einer Beschuldigten<br />
aus dem NSU-Verfahren gab in seiner Vernehmung an, beruflich und privat in<br />
Heilbronn gewesen zu sein. Die Ermittlungen hierzu erbrachten keine weiterführenden<br />
Erkenntnisse. Die Person wird ebenfalls der Gruppierung „Skinheads<br />
CC88“ zugerechnet und ist Kontaktperson zu M. F. Er kannte BÖHN-<br />
HARDT und MUNDLOS seit etwa dem Jahr 1996, will aber von deren Taten<br />
nichts gewusst haben. Die Bearbeitung der Spur obliegt dem BKA.<br />
j. Bezüge des T. B. nach Heilbronn<br />
T. B. war NPD-Funktionär, Anführer des Kameradschaftsnetzwerkes „Thüringer<br />
Heimatschutz (THS)“ und Kontaktperson zu MUNDLOS, BÖHNHARDT<br />
und ZSCHÄPE. T. B. erwarb im November 2004 durch Zwangsversteigerung<br />
ein Haus in Hardthausen-Kochersteinsfeld/Landkreis Heilbronn. 35 T. B. diente<br />
lediglich als Strohmann für den Geldgeber, damit dieser in seinem Haus wohnen<br />
bleiben konnte.<br />
Nach bisherigen Ermittlungen war T. B. nicht in diesem Haus in Hardthausen<br />
wohnhaft oder gemeldet. Eine Meldeanschrift des T. B. in Baden-Württemberg<br />
ist nicht bekannt. Die abschließende Bearbeitung der Spur obliegt dem BKA.<br />
k. Bewertung Komplex Heilbronn<br />
Der Komplex Heilbronn ist nach derzeitiger Sachlage in Bezug auf Maßnahmen/Überprüfungen<br />
der EG Umfeld als abgeschlossen zu bewerten. Aus den<br />
35 vgl. auch Drucksache 17/14600 des Dt. Bundestages S. 468, 654, 943 f.<br />
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