B E R I C H T
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Aussetzung der Aktenvernichtung PMK Rechts<br />
Am 17. August 2012 setzte das Innenministerium Baden-Württemberg die Bitte<br />
des Vorsitzenden des PUA NSU um, bis auf Weiteres keine Akten mit PMK<br />
Rechts - Bezug zu vernichten. Diese Verfügung wurde bislang noch nicht aufgehoben.<br />
Auf die Ausführungen im Kapitel IV. 1. g. wird verwiesen.<br />
b. Maßnahmen der Polizei<br />
Gesamtkonzept zur Bekämpfung der PMK Rechts / des Rechtsextremismus<br />
in Baden-Württemberg<br />
Bereits im Dezember 2011 legte das LKA BW im Nachgang zur NSU-<br />
Aufdeckung dem Innenministerium Baden-Württemberg eine Konzeption „Offensive<br />
zur Bekämpfung des Rechtsextremismus“ vor. Die darin enthaltenen<br />
Maßnahmen wurden durch das Innenministerium Baden-Württemberg in ein<br />
„Gesamtkonzept zur Bekämpfung der PMK Rechts / des Rechtsextremismus<br />
in Baden-Württemberg“ übernommen. Wesentliche Maßnahmen hieraus werden<br />
auch im Folgenden dargestellt.<br />
Erhöhung des Hinweisaufkommens aus der Bevölkerung<br />
Für die polizeiliche Erkenntnisgewinnung sind Initialhinweise der Bevölkerung<br />
unverzichtbar. Durch die Einführung des Business-Keeper-Monitoring-System<br />
(BKMS ® ) ab dem 1. September 2012 soll in einem Pilotprojekt die Möglichkeit<br />
erprobt werden, mit der Polizei via Internet anonym zu kommunizieren und<br />
Hinweise geben zu können. Das bisherige Hinweisaufkommen wird positiv<br />
bewertet, wenngleich es noch nicht zur Aufklärung schwerer Straftaten oder<br />
Aufdeckung entsprechender rechter Strukturen führte. Allerdings konnten bereits<br />
vielversprechende Ermittlungsansätze gewonnen werden. Die als relevant<br />
eingestuften Hinweise zur PMK Rechts betreffen nach wie vor überwiegend<br />
den Bereich „Verwendung von verfassungsfeindlichen Symbolen“ gem.<br />
§ 86a StGB und der „Volksverhetzung“ gem. § 130 StGB.<br />
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