28.12.2014 Aufrufe

B E R I C H T

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Aussetzung der Aktenvernichtung PMK Rechts<br />

Am 17. August 2012 setzte das Innenministerium Baden-Württemberg die Bitte<br />

des Vorsitzenden des PUA NSU um, bis auf Weiteres keine Akten mit PMK<br />

Rechts - Bezug zu vernichten. Diese Verfügung wurde bislang noch nicht aufgehoben.<br />

Auf die Ausführungen im Kapitel IV. 1. g. wird verwiesen.<br />

b. Maßnahmen der Polizei<br />

Gesamtkonzept zur Bekämpfung der PMK Rechts / des Rechtsextremismus<br />

in Baden-Württemberg<br />

Bereits im Dezember 2011 legte das LKA BW im Nachgang zur NSU-<br />

Aufdeckung dem Innenministerium Baden-Württemberg eine Konzeption „Offensive<br />

zur Bekämpfung des Rechtsextremismus“ vor. Die darin enthaltenen<br />

Maßnahmen wurden durch das Innenministerium Baden-Württemberg in ein<br />

„Gesamtkonzept zur Bekämpfung der PMK Rechts / des Rechtsextremismus<br />

in Baden-Württemberg“ übernommen. Wesentliche Maßnahmen hieraus werden<br />

auch im Folgenden dargestellt.<br />

Erhöhung des Hinweisaufkommens aus der Bevölkerung<br />

Für die polizeiliche Erkenntnisgewinnung sind Initialhinweise der Bevölkerung<br />

unverzichtbar. Durch die Einführung des Business-Keeper-Monitoring-System<br />

(BKMS ® ) ab dem 1. September 2012 soll in einem Pilotprojekt die Möglichkeit<br />

erprobt werden, mit der Polizei via Internet anonym zu kommunizieren und<br />

Hinweise geben zu können. Das bisherige Hinweisaufkommen wird positiv<br />

bewertet, wenngleich es noch nicht zur Aufklärung schwerer Straftaten oder<br />

Aufdeckung entsprechender rechter Strukturen führte. Allerdings konnten bereits<br />

vielversprechende Ermittlungsansätze gewonnen werden. Die als relevant<br />

eingestuften Hinweise zur PMK Rechts betreffen nach wie vor überwiegend<br />

den Bereich „Verwendung von verfassungsfeindlichen Symbolen“ gem.<br />

§ 86a StGB und der „Volksverhetzung“ gem. § 130 StGB.<br />

148

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!