B E R I C H T
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Der GBA führt in der Anklageschrift zur Terrorgruppe NSU aus:<br />
„Die Angeschuldigte Zschäpe und die am 4. November 2011 verstorbenen<br />
Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos kamen in der Zeit zwischen dem 26. Januar<br />
1998 und dem 18. Dezember 1998 in Chemnitz überein, sich auf Dauer zu<br />
einem fest organisierten Verband zusammenzuschließen mit dem Ziel, aus<br />
der Illegalität heraus durch Mord und Sprengstoffanschläge ihre nationalsozialistisch<br />
geprägten völkisch-rassistischen Vorstellungen von einem „Erhalt<br />
der deutschen Nation“ zu verwirklichen und die Veränderung von Staat und<br />
Gesellschaft in diesem Sinne zu befördern. Nachdem die Drei, die eine langjährige<br />
persönliche Beziehung verband, bereits seit 1996 ideologisch motivierte,<br />
vornehmlich gegen die jüdische Mitbevölkerung gerichtete Straftaten<br />
begangen hatten und wegen einer drohenden Festnahme im Zusammenhang<br />
mit dem Bau von Rohrbomben am 26. Januar 1998 untergetaucht waren,<br />
schotteten sie sich von ihrem früheren persönlichen Umfeld weitestgehend ab<br />
und lebten zu dritt in konspirativen Wohnungen zusammen, die sie zuletzt<br />
durch Alarmanlagen und andere Schutzeinbauten sicherten. Zur Finanzierung<br />
ihres Lebens in der Illegalität und ihrer Straftaten verübte die Gruppe insgesamt<br />
15 bewaffnete Raubüberfälle. Sie ersannen ein Konzept, um ihre ideologischen<br />
Auffassungen nach dem Grundsatz ‚Taten statt Worte‘ umzusetzen.<br />
Danach sollten zunächst Menschen südeuropäischer, vornehmlich türkischer<br />
Herkunft, durch die die Gruppe nach ihren völkisch-rassistischen Vorstellungen<br />
den ‚Erhalt der deutschen Nation‘ bedroht sah, willkürlich ausgewählt und<br />
durch hinrichtungsgleiche Erschießungen getötet werden. Durch die Verwendung<br />
ein und derselben Schusswaffe sollten diese Taten in der Öffentlichkeit<br />
bewusst als serienmäßige Hinrichtungen wahrgenommen werden. Zu diesem<br />
Zweck beschafften sich die Angeschuldigte Zschäpe sowie Böhnhardt und<br />
Mundlos spätestens 1999 oder Anfang 2000 über die Mitangeschuldigten W.<br />
und S. die Pistole Česká 83 mit einem Schalldämpfer. Ferner sollte durch<br />
Sprengstoffanschläge gleichzeitig eine größere Anzahl von Opfern getroffen<br />
werden. Dadurch sollte die durch die Mordanschläge hervorgerufene Verunsicherung<br />
in den Bevölkerungsteilen mit Migrationshintergrund noch verstärkt,<br />
das Vertrauen in den Staat geschwächt und die ausländischen Mitbürger zum<br />
Wegzug veranlasst werden. Nach außen traten sie ausschließlich unter Tarnnamen,<br />
Legenden und mit gefälschten Personalpapieren oder Berechtigungs-<br />
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