B E R I C H T
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2. Einzelne Sachverhalte i. Z. m. dem NSU-Komplex<br />
a. Hinweise eines ehemaligen Mitarbeiters des LfV BW<br />
Der PUA NSU befasste sich mit dem folgenden Sachverhalt, der ihm durch<br />
einen Vermerk des GBA bekannt geworden war. 74<br />
a.) Im November 2011 wandte sich G.S., ein ehemaliger Mitarbeiter des LfV<br />
BW, an das BKA und gab diesem gegenüber sowie gegenüber dem LKA BW<br />
bei einer nachfolgenden Zeugenbefragung an, im Zusammenhang mit den<br />
Taten des NSU Erkenntnisse bezüglich der Vorgänge „Heilbronn“ und<br />
„Rechtsterrorismus“ zu haben. Gegenüber dem BKA trug er vor, bereits 2003<br />
von einem Informanten Hinweise unter anderem zu MUNDLOS und einer Organisation<br />
namens NSU erhalten zu haben. Der Kontakt sei damals über einen<br />
Pfarrer in Flein/Heilbronn zustande gekommen. Der Informant habe außer<br />
zu Rechtsradikalen in Thüringen auch über einen Mossad-Agenten und einen<br />
ungeklärten Mordfall in Stuttgart berichtet. Der Kontakt des Informanten zu<br />
rechtsradikalen Kreisen aus Thüringen sei während einer Inhaftierung in der<br />
Justizvollzugsanstalt Bruchsal zustande gekommen und danach fortgesetzt<br />
worden.<br />
Bis auf den Namen MUNDLOS erinnere er sich aber an keinen Namen mehr,<br />
den sein Informant genannt habe. Der Informant habe angegeben, dass die<br />
Thüringer mit ihm in Heilbronn eine Gruppe hätten aufbauen wollen, deren<br />
Finanzierung über Banküberfälle erfolgen sollte. Zudem habe man auch gegen<br />
Ausländer vorgehen wollen. Die Thüringer seien der Meinung gewesen,<br />
dass es an der Zeit sei, aus der Planungsphase in die Aktionsphase einzutreten.<br />
Sie seien an den Informanten herangetreten, um dessen gute Ortskenntnisse<br />
in Nord-Württemberg zu nutzen.<br />
Herr S. teilte weiter mit, dass er 2003 zu den von dem Informanten genannten<br />
drei Themen (Rotlichtmilieu, Mossad, Rechtsextremismus) jeweils einen Bericht<br />
geschrieben habe. Die Berichte seien aber nach Überprüfung durch den<br />
74 vgl. Drucksache 17/14600 des Dt. Bundestages, S.468 ff.<br />
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