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B E R I C H T

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ERMITTLUNGSERGEBNISSE EG UMFELD/ KERNAUSSAGEN<br />

Aus den Ermittlungen der EG Umfeld lassen sich folgende wesentlichen<br />

Kernaussagen ableiten:<br />

Vorbehalt:<br />

Aussagen, dass keine strafrechtlich relevanten Bezüge festgestellt<br />

werden konnten, beziehen sich nicht auf die Personen, die im<br />

GBA-Verfahren zum Zeitpunkt des Berichts bereits Angeklagte<br />

bzw. Beschuldigte sind.<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass nach dem Berichtszeitpunkt<br />

noch neue Spuren auftauchen, insbesondere durch den<br />

laufenden NSU-Prozess am OLG München.<br />

Im laufenden Ermittlungsverfahren des GBA sind noch nicht alle<br />

Baden-Württemberg betreffenden Spuren ausermittelt, die mögliche<br />

Hinweise auf Unterstützungshandlungen für den NSU enthalten.<br />

So lange kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass<br />

weitere Personen aus Baden-Württemberg Beschuldigte im<br />

GBA-Verfahren werden.<br />

• Über die beim BKA vorliegenden Erkenntnisse zum mutmaßlichen Aufenthalt<br />

des Trios beziehungsweise von BÖHNHARDT und MUNDLOS<br />

bei der Tat in Heilbronn im Jahr 2007 hinaus sind durch die Ermittlungen<br />

der EG Umfeld keine weiteren belastbaren Erkenntnisse zum Tatgeschehen<br />

bekannt geworden.<br />

• Die bisherigen Ermittlungen führten zur Aufhellung der Vernetzung der<br />

rechtsextremen Szene aus Ostdeutschland, insbesondere Thüringen<br />

und Sachsen, mit Gleichgesinnten aus Baden-Württemberg, besonders<br />

aus den Räumen Ludwigsburg, Waiblingen, Heilbronn und Stuttgart, die<br />

sich vor allem in gegenseitigen Besuchen zu privaten Feierlichkeiten<br />

und Veranstaltungen manifestierte.<br />

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