B E R I C H T
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3. Weiterführende Aufarbeitung des NSU-Komplexes<br />
Bei allen bisherigen Untersuchungen des NSU-Komplexes, insbesondere<br />
auch durch den PUA NSU, wurde eindeutig ausgeschlossen, dass irgendeine<br />
Behörde an den Straftaten, die dem NSU zur Last gelegt werden, in irgendeiner<br />
Art und Weise beteiligt war, diese unterstützte oder billigte. Darüber hinaus<br />
haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass vor dem 4. November<br />
2011 irgendeine Behörde Kenntnis gehabt hätte von der Verantwortung<br />
des NSU für die ihm zur Last gelegten Taten. Auch wurden keine Belege dafür<br />
gefunden, dass irgendeine Behörde den NSU dabei unterstützt hätte, sich<br />
dem Zugriff der Ermittlungsbehörden zu entziehen. Auch das jahrelang unerkannte<br />
Leben des Trios mitten in Deutschland wurde von Behörden weder<br />
unterstützt noch gebilligt. Dies gilt selbstverständlich auch für die badenwürttembergischen<br />
Sicherheitsbehörden.<br />
Das Land Baden-Württemberg - Polizei und Verfassungsschutz - hat insbesondere<br />
den PUA NSU und die BLKR bei ihrer Arbeit insbesondere durch umfangreiche<br />
Aktensichtungen, Aktenübersendungen, die Bearbeitung von Freigabeersuchen<br />
anderer Behörden und die Entsendung von Zeugen unterstützt.<br />
Trotz sehr zeitintensiver Aktenrecherchen und Bearbeitung der Beweisbeschlüsse<br />
des PUA NSU ist das Land stets seiner Vorlagepflicht schnellstmöglich<br />
nachgekommen. Anderslautende Aussagen durch einzelne Mitglieder des<br />
PUA NSU oder in der Presse sind unzutreffend.<br />
Das Innenministerium Baden-Württemberg hat ab November 2011 bis heute<br />
kontinuierlich und stets zeitnah und umfassend die beiden im Landtag für die<br />
Bereiche Polizei und Verfassungsschutz zuständigen Ausschüsse (Innenausschuss<br />
und Ständiger Ausschuss) über alle im Zusammenhang mit dem NSU-<br />
Komplex bekannt gewordenen Sachverhalte informiert. Die Abgeordneten waren<br />
dadurch stets zeitnah und umfassend über die wesentlichen Aspekte unterrichtet.<br />
Das Innenministerium Baden-Württemberg und die nachgeordneten Behörden<br />
haben im Zusammenhang mit dem NSU-Komplex aufgetretene - auch länger<br />
zurückliegende - Sachverhalte aufgegriffen, diese umfänglich aufgearbeitet<br />
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