B E R I C H T
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Zu einem späteren Zeitpunkt sei dann berichtet worden, dass man keine weiteren<br />
Aktivitäten entfalten müsse, da sich der Polizeibeamte nicht mehr an<br />
den Tatablauf oder an beteiligte Personen erinnern könne.<br />
Diese Informationen habe „Krokus“ ihrem seinerzeitigen VP-Führer unmittelbar<br />
nach der Tat in Heilbronn (Anmerkung: d. h. zu einem Zeitpunkt, als „Krokus“<br />
noch gar nicht Informantin des LfV BW war) mitgeteilt. Die Meldung sei<br />
vom LfV BW aber nicht an die zuständigen Ermittler der Soko „Parkplatz“ weitergegeben<br />
worden. Vielmehr habe ihr VP-Führer ihr erklärt, sie solle sich aus<br />
der Sache heraushalten, denn es sei Sache der Polizei, in diesem Mordfall zu<br />
ermitteln. Nach Bekanntwerden der Taten des NSU habe Frau K. diesen<br />
Sachverhalt erneut - sowohl dem LKA BW als auch nochmals dem LfV BW -<br />
mitgeteilt.<br />
Herr G. hat diese Sachverhaltsdarstellung in einer „vereidigten Aussage“ vor<br />
dem zuständigen Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof dann nochmals<br />
wiederholt.<br />
b.) In der Folge wurde Frau K. vom LKA BW als Zeugin zu diesem Sachverhalt<br />
vernommen. In ihrer Vernehmung am 3. Mai 2012 teilte sie mit, dass sie<br />
hierzu nichts sagen könne. Die Aussage von Herrn G. sei unzutreffend, eine<br />
entsprechende Information sei von ihr nicht an ihn übermittelt worden. Sie<br />
könne lediglich bestätigen, dass sie ihre Freundin N. R. in deren Friseursalon<br />
aufgesucht habe. Bei einem dabei geführten Gespräch sei man auf den Polizistenmord<br />
im Jahr 2007 zu sprechen gekommen. Dieses Gespräch habe<br />
aber nicht im Herbst 2011, sondern bereits im Jahr 2007 stattgefunden, als<br />
das Thema noch aktuell gewesen sei.<br />
N. R. habe erzählt, dass sie eine Bekannte habe, die im Krankenhaus Ludwigsburg<br />
arbeite, in dem der Polizist A. behandelt werde. Diese habe ihr mitgeteilt,<br />
dass es dem Polizeibeamten soweit gut gehe. Mehr sei nicht gesprochen<br />
worden. Dies habe sie - Frau K. - Herrn G. - wohl Ende 2011/Anfang<br />
2012 - erzählt. In dieser Vernehmung bestritt Frau K., jemals einer nachrichtendienstlichen<br />
Tätigkeit nachgegangen zu sein.<br />
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