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B E R I C H T

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Zu einem späteren Zeitpunkt sei dann berichtet worden, dass man keine weiteren<br />

Aktivitäten entfalten müsse, da sich der Polizeibeamte nicht mehr an<br />

den Tatablauf oder an beteiligte Personen erinnern könne.<br />

Diese Informationen habe „Krokus“ ihrem seinerzeitigen VP-Führer unmittelbar<br />

nach der Tat in Heilbronn (Anmerkung: d. h. zu einem Zeitpunkt, als „Krokus“<br />

noch gar nicht Informantin des LfV BW war) mitgeteilt. Die Meldung sei<br />

vom LfV BW aber nicht an die zuständigen Ermittler der Soko „Parkplatz“ weitergegeben<br />

worden. Vielmehr habe ihr VP-Führer ihr erklärt, sie solle sich aus<br />

der Sache heraushalten, denn es sei Sache der Polizei, in diesem Mordfall zu<br />

ermitteln. Nach Bekanntwerden der Taten des NSU habe Frau K. diesen<br />

Sachverhalt erneut - sowohl dem LKA BW als auch nochmals dem LfV BW -<br />

mitgeteilt.<br />

Herr G. hat diese Sachverhaltsdarstellung in einer „vereidigten Aussage“ vor<br />

dem zuständigen Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof dann nochmals<br />

wiederholt.<br />

b.) In der Folge wurde Frau K. vom LKA BW als Zeugin zu diesem Sachverhalt<br />

vernommen. In ihrer Vernehmung am 3. Mai 2012 teilte sie mit, dass sie<br />

hierzu nichts sagen könne. Die Aussage von Herrn G. sei unzutreffend, eine<br />

entsprechende Information sei von ihr nicht an ihn übermittelt worden. Sie<br />

könne lediglich bestätigen, dass sie ihre Freundin N. R. in deren Friseursalon<br />

aufgesucht habe. Bei einem dabei geführten Gespräch sei man auf den Polizistenmord<br />

im Jahr 2007 zu sprechen gekommen. Dieses Gespräch habe<br />

aber nicht im Herbst 2011, sondern bereits im Jahr 2007 stattgefunden, als<br />

das Thema noch aktuell gewesen sei.<br />

N. R. habe erzählt, dass sie eine Bekannte habe, die im Krankenhaus Ludwigsburg<br />

arbeite, in dem der Polizist A. behandelt werde. Diese habe ihr mitgeteilt,<br />

dass es dem Polizeibeamten soweit gut gehe. Mehr sei nicht gesprochen<br />

worden. Dies habe sie - Frau K. - Herrn G. - wohl Ende 2011/Anfang<br />

2012 - erzählt. In dieser Vernehmung bestritt Frau K., jemals einer nachrichtendienstlichen<br />

Tätigkeit nachgegangen zu sein.<br />

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