B E R I C H T
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In Folge einer schriftlichen Anfrage der BAO Trio des BKA an das LfV BW<br />
vom 15. Mai 2012 fand am 10. Juli 2012 beim BKA eine Besprechung zwischen<br />
Vertretern der BAO Trio und des LfV BW statt. Bei diesem Treffen wurde<br />
den Besprechungsteilnehmern des BKA durch das LfV BW offenbart, dass<br />
Frau K. zu einem früheren Zeitpunkt als Quelle des LfV BW geführt worden<br />
sei. Außerdem wurde dem BKA mitgeteilt, dass der VP-Führer der Quelle zu<br />
keinem Zeitpunkt von der Quelle einen Hinweis im Zusammenhang mit dem<br />
NSU-Komplex erhalten habe.<br />
Zur Beantwortung der Anfrage des BKA vom 15. Mai 2012 teilte das LfV BW<br />
im Nachgang zu der Besprechung vom 10. Juli 2012 dem BKA mit Scheiben<br />
vom 16. Juli 2012 mit, dass dem LfV BW zu der Sachverhaltsschilderung des<br />
Herrn G. keinerlei Erkenntnisse vorlägen. Wären dem LfV BW solche Erkenntnisse<br />
bekannt geworden, hätte man sie umgehend an die ermittelnde<br />
Polizeidienststelle weitergeleitet. Die Behauptungen des Herrn G. seien, wie<br />
die vielen Behauptungen zuvor, nicht glaubwürdig.<br />
Aus Gründen der Sicherstellung der nachrichtendienstlichen Aufgabenerfüllung<br />
und zum Schutz der ehemals für das LfV BW tätigen Quelle konnte das<br />
LfV BW zu Fragen über die damals noch nicht durch sie selbst öffentlich enttarnte<br />
Quelle nicht offen verwertbar schriftlich Stellung nehmen, sondern sah<br />
sich vielmehr an seine Verschwiegenheitspflicht ihr gegenüber gebunden.<br />
Daher wurde diesbezüglich lediglich auf die Besprechung beim BKA am 10.<br />
Juli 2012 verwiesen.<br />
Das LKA BW wurde vom LfV BW in einer Besprechung am 21. September<br />
2012 in gleichem Umfang wie das BKA zuvor unterrichtet. Eine schriftliche<br />
Anfrage des LKA BW vom 12. November 2012 wurde mit Schreiben des LfV<br />
BW vom 28. November 2012 beantwortet<br />
c.) Der PUA NSU hat den Quellenführer von „Krokus“ - Herrn Ö. - am 24. Juni<br />
2013 vernommen. Dabei hat dieser ausgesagt, dass „Krokus“ vor ihrer Tätigkeit<br />
für das LfV BW Informationen aus dem Kleinkriminellenbereich an den<br />
Staatsschutz weitergegeben habe. Da „Krokus“ Interesse daran gehabt habe,<br />
für ihre Informationen Geld zu bekommen, habe sie der Staatsschutz an das<br />
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