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B E R I C H T

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In Folge einer schriftlichen Anfrage der BAO Trio des BKA an das LfV BW<br />

vom 15. Mai 2012 fand am 10. Juli 2012 beim BKA eine Besprechung zwischen<br />

Vertretern der BAO Trio und des LfV BW statt. Bei diesem Treffen wurde<br />

den Besprechungsteilnehmern des BKA durch das LfV BW offenbart, dass<br />

Frau K. zu einem früheren Zeitpunkt als Quelle des LfV BW geführt worden<br />

sei. Außerdem wurde dem BKA mitgeteilt, dass der VP-Führer der Quelle zu<br />

keinem Zeitpunkt von der Quelle einen Hinweis im Zusammenhang mit dem<br />

NSU-Komplex erhalten habe.<br />

Zur Beantwortung der Anfrage des BKA vom 15. Mai 2012 teilte das LfV BW<br />

im Nachgang zu der Besprechung vom 10. Juli 2012 dem BKA mit Scheiben<br />

vom 16. Juli 2012 mit, dass dem LfV BW zu der Sachverhaltsschilderung des<br />

Herrn G. keinerlei Erkenntnisse vorlägen. Wären dem LfV BW solche Erkenntnisse<br />

bekannt geworden, hätte man sie umgehend an die ermittelnde<br />

Polizeidienststelle weitergeleitet. Die Behauptungen des Herrn G. seien, wie<br />

die vielen Behauptungen zuvor, nicht glaubwürdig.<br />

Aus Gründen der Sicherstellung der nachrichtendienstlichen Aufgabenerfüllung<br />

und zum Schutz der ehemals für das LfV BW tätigen Quelle konnte das<br />

LfV BW zu Fragen über die damals noch nicht durch sie selbst öffentlich enttarnte<br />

Quelle nicht offen verwertbar schriftlich Stellung nehmen, sondern sah<br />

sich vielmehr an seine Verschwiegenheitspflicht ihr gegenüber gebunden.<br />

Daher wurde diesbezüglich lediglich auf die Besprechung beim BKA am 10.<br />

Juli 2012 verwiesen.<br />

Das LKA BW wurde vom LfV BW in einer Besprechung am 21. September<br />

2012 in gleichem Umfang wie das BKA zuvor unterrichtet. Eine schriftliche<br />

Anfrage des LKA BW vom 12. November 2012 wurde mit Schreiben des LfV<br />

BW vom 28. November 2012 beantwortet<br />

c.) Der PUA NSU hat den Quellenführer von „Krokus“ - Herrn Ö. - am 24. Juni<br />

2013 vernommen. Dabei hat dieser ausgesagt, dass „Krokus“ vor ihrer Tätigkeit<br />

für das LfV BW Informationen aus dem Kleinkriminellenbereich an den<br />

Staatsschutz weitergegeben habe. Da „Krokus“ Interesse daran gehabt habe,<br />

für ihre Informationen Geld zu bekommen, habe sie der Staatsschutz an das<br />

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