B E R I C H T
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LfV BW vermittelt. Im Juli 2007 habe ein erstes Gespräch zwischen dem LfV<br />
BW und „Krokus“ stattgefunden.<br />
Die Zielrichtung für die Tätigkeit von „Krokus“ für das LfV BW habe sich daraus<br />
ergeben, dass ihre Freundin mit einem NPD-Funktionär liiert gewesen sei<br />
und dass sie regelmäßig zu einer Friseurin (N. R.) gegangen sei, die dem<br />
rechtsextremistischen Bereich zuzuordnen sei. „Krokus“ war dann ab Juli<br />
2007 Auskunftsperson des LfV BW zur rechtsextremistischen Szene. Während<br />
dieser Zeit hat sie Informationen über die Skinheadszene angeboten, die<br />
sie in dem Friseursalon von N. R. erhalten hatte. Vom LfV BW wurde sie als<br />
freundlich, aufgeschlossen, in geordneten Verhältnissen lebend und zuverlässig<br />
eingeschätzt.<br />
In seiner Vernehmung hat Herr Ö. dies dahingehend konkretisiert, dass es<br />
sich bei der Quelle „Krokus“ bis zum Jahreswechsel 2010/2011 um eine Person<br />
mit eher unterdurchschnittlichem Zugang gehandelt habe, deren Informationsgehalt<br />
jedoch bis dahin als im Allgemeinen zuverlässig gegolten habe.<br />
Sie sei „keine Superquelle“, aber eine durchaus nachrichtenehrliche Person<br />
gewesen. Krokus habe vorrangig über Skinhead-Termine Auskünfte geben<br />
sollen. Ihre Informationen seien aber nicht ergiebig gewesen.<br />
Die Frage, ob „Krokus“ ihm nach der Tat in Heilbronn Informationen des Inhalts<br />
habe zukommen lassen, dass die rechtsextreme Szene in Baden-<br />
Württemberg versucht habe, sich mittels einer Krankenschwester ein Bild<br />
über den Gesundheitszustand des schwerverletzten Polizeibeamten zu verschaffen,<br />
hat Herr Ö. eindeutig verneint. 81<br />
d.) Ab Januar 2008 wurde „Krokus“ von der Auskunftsperson zur Informantin<br />
des LfV BW und beobachtete bei dieser Tätigkeit vor allem das frühere Beobachtungsobjekt<br />
die Partei „Die Linke“.<br />
Nachdem „Krokus“ zu Beginn des Jahres 2011 eine Beziehung mit Herrn G.<br />
aufgenommen hatte, wurde sie für das LfV BW nicht mehr steuerbar. Im Januar<br />
2011 hatte Herr Ö. während ihrer Tätigkeit für das LfV BW letztmalig te-<br />
81 vgl. Drucksache 17/14600 des Dt. Bundestages, S. 652 ff<br />
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