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B E R I C H T

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a. Maßnahmen von Polizei und Verfassungsschutz<br />

Zusammenarbeit zwischen Verfassungsschutz und Polizei<br />

Die von BLKR und PUA NSU geforderte Verbesserung der Zusammenarbeit<br />

zwischen Verfassungsschutz und Polizei im Sinne eines vertieften Informationsaustausches<br />

zu relevanten Zielpersonen und zur Erarbeitung gemeinsamer<br />

Lagebilder ist auf Bundes- und Landesebene seit vielen Jahren (und lange<br />

vor NSU) ein zentrales Ziel.<br />

• Im Jahr 2009 haben die Arbeitskreise II (Polizei) und IV (Verfassungsschutz)<br />

der IMK einen Leitfaden zur Optimierung der Zusammenarbeit<br />

zwischen Polizei und Verfassungsschutz erarbeitet. Der Leitfaden wurde<br />

von der IMK im Dezember 2009 beschlossen und in den jeweiligen<br />

Behörden umgesetzt. Kern der Optimierungsmaßnahmen unter Wahrung<br />

des Trennungsgebotes waren damals die Festlegung von Arbeitsprozessen<br />

und Informationswegen, die Abstimmung und gegenseitige<br />

Information über operative Maßnahmen, die Zusammenarbeit in besonderen<br />

Lagen und Kooperationen im Bereich Technik.<br />

• Dieser Leitfaden wurde jüngst von den Verfassungsschutz- und Polizeibehörden<br />

des Bundes und der Länder überarbeitet und fortgeschrieben.<br />

Die Neufassung berücksichtigt auch die vom Bundesverfassungsgericht<br />

in seiner Entscheidung vom 24. April 2013 entwickelten Grundsätze<br />

zum informationellen Trennungsprinzip. Der neue Leitfaden definiert<br />

zentrale gemeinsame Handlungsfelder in den Bereichen Gefährdungsanalysen,<br />

Zusammenarbeit in besonderen Lagen, gemeinsame Auswertungsprojekte,<br />

Abstimmung bei offenen und verdeckten operativen<br />

Maßnahmen sowie bei der Prävention und gemeinsamen Fortbildungen<br />

beziehungsweise Hospitationen. Bei der Erarbeitung war das LfV BW<br />

maßgeblich beteiligt.<br />

• Das LfV BW arbeitet seit langer Zeit eng und kooperativ mit dem LKA<br />

BW und anderen Polizeidienststellen des Landes zusammen. Bereits<br />

seit dem Jahr 2004 wird ein Verbindungsbeamter des LfV BW beim LKA<br />

BW eingesetzt, der für den permanenten Informationsaustausch sorgt.<br />

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