B E R I C H T
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8. Ermittlungskomplex Heilbronn<br />
a. Mord und versuchter Mord in Heilbronn<br />
Wie bereits ausgeführt, obliegt die Ermittlungsführung dem BKA.<br />
b. Geburtstagsfeier in Öhringen<br />
Im Jahr 1993 sollen laut einer Zeugenaussage ZSCHÄPE und MUNDLOS auf<br />
einer privaten Feier zweier Brüder in Öhringen gewesen sein, die der rechten<br />
Szene Heilbronn angehörten. Weitere Zeugenaussagen widersprechen dem in<br />
Teilen.<br />
Durch die Ermittlungen konnte die Örtlichkeit der Veranstaltung nicht zweifelsfrei<br />
verifiziert werden. Die beiden vermeintlich gemeinten Brüder bestätigten<br />
die Feier nicht. Weitere Ermittlungsansätze konnten nicht gewonnen werden.<br />
c. Partys des M. D.<br />
Im Rahmen der Ermittlungen wurden Abklärungen zu einer Zeugenaussage,<br />
wonach ein M. D. im Jahr 1991 oder 1993 eine Szene-Party (evtl. „1000-<br />
Dosen-Party“) in Heilbronn ausgerichtet haben soll, durchgeführt. 32 Bei dieser<br />
Party seien der Zeuge und andere Chemnitzer sowie auch M. E. und weitere<br />
Ludwigsburger zugegen gewesen. Das Trio sei auf dieser Party jedoch nicht<br />
anwesend gewesen.<br />
Durch die Ermittlungen konnte festgestellt werden, dass M. D. Mitveranstalter<br />
der sog. „1000-Liter Bölkstoff Partys“ in den Jahren 1991 und 1992 war, um<br />
die Studentenvereinigung „Forum 90“ bekannt zu machen. Zu M. D. liegen<br />
umfangreiche polizeiliche Erkenntnisse vor, nach eigenen Angaben hatte er<br />
keinen persönlichen Kontakt zu MUNDLOS, BÖHNHARDT und ZSCHÄPE.<br />
32 vgl. auch Drucksache 17/14600 des Dt. Bundestages S. 463.<br />
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