28.12.2014 Aufrufe

B E R I C H T

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Liste“. Mit folgender Ausnahme: Das LfV BW hat bei einer Person auf der<br />

„129er-Liste“ erfolglos versucht, diese als Quelle anzuwerben. Weder das Trio<br />

noch Personen der „129er Liste“ waren in der Zeit vom 1. Januar 1992 bis<br />

zum 8. November 2011 (Untersuchungszeitraum des PUA NSU) bei der Polizei<br />

oder dem Verfassungsschutz in Baden-Württemberg als sogenannte „Vertrauensperson<br />

(VP)“ eingesetzt.<br />

Darüber hinaus wird hinsichtlich der „129er-Liste“ auch auf Kapitel III. und zu<br />

direkten Kontakten der Sicherheitsbehörden in Baden-Württemberg zu Personen<br />

der sogenannten „129er-Liste“ auf die veröffentlichte Drucksache des<br />

Landtags Baden-Württemberg verwiesen. 66<br />

g. Aussetzung der Aktenvernichtung<br />

Ende Juni 2012 wurde bekannt, dass nach dem durch den Präsidenten des<br />

BfV erteilten Auftrags, im gesamten Amt nach Informationen mit Bezug zum<br />

NSU zu suchen, am 11. November 2011 - mithin kurz nach Bekanntwerden<br />

des NSU - und kurze Zeit später erneut Akten zu Vertrauenspersonen aus<br />

dem Umfeld des Thüringer Heimatschutzes (Operation Rennsteig) vernichtet<br />

wurden. In seinem Bericht stellt der PUA NSU zusammenfassend fest, dass<br />

ungeklärt bleibe, warum der Referatsleiter im BfV, die zuvor mit dem NSU in<br />

Verbindung gebrachten Akten vernichten ließ, gleichwohl sei das Vertrauen in<br />

den Verfassungsschutz schwer beschädigt. Ein eingesetzter Sonderermittler<br />

des Bundesministeriums des Innern kam zu dem Schluss, dass sich aus den<br />

größtenteils wiederhergestellten Akten und den sonstigen Untersuchungen<br />

keine Anhaltspunkte ergeben, dass das BfV bis November 2011 Kenntnis von<br />

der Existenz des NSU gehabt habe.<br />

Um die Vernichtung weiterer, für die Aufklärung der Taten des NSU potenziell<br />

relevanter Akten auszuschließen, wurde durch das BfV am 4. Juli 2012 ein<br />

genereller Vernichtungsstopp für sämtliche Unterlagen aus dem Bereich<br />

„Rechts“ angeordnet. 67 Der PUA NSU wandte sich mit Schreiben vom 19. Juli<br />

2012 an die Bundesländer und bat um Prüfung, ob bei den Landesämtern für<br />

Verfassungsschutz und den Staatsschutzabteilungen der Polizei eine ver-<br />

66 vgl. Drucksache 15/3557 des Landtags Baden-Württemberg, http://www.landtag-bw.de/cms/home.html.<br />

67 vgl. Drucksache 17/14600 des Dt. Bundestages, S. 858 ff, 909.<br />

81

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!