B E R I C H T
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Liste“. Mit folgender Ausnahme: Das LfV BW hat bei einer Person auf der<br />
„129er-Liste“ erfolglos versucht, diese als Quelle anzuwerben. Weder das Trio<br />
noch Personen der „129er Liste“ waren in der Zeit vom 1. Januar 1992 bis<br />
zum 8. November 2011 (Untersuchungszeitraum des PUA NSU) bei der Polizei<br />
oder dem Verfassungsschutz in Baden-Württemberg als sogenannte „Vertrauensperson<br />
(VP)“ eingesetzt.<br />
Darüber hinaus wird hinsichtlich der „129er-Liste“ auch auf Kapitel III. und zu<br />
direkten Kontakten der Sicherheitsbehörden in Baden-Württemberg zu Personen<br />
der sogenannten „129er-Liste“ auf die veröffentlichte Drucksache des<br />
Landtags Baden-Württemberg verwiesen. 66<br />
g. Aussetzung der Aktenvernichtung<br />
Ende Juni 2012 wurde bekannt, dass nach dem durch den Präsidenten des<br />
BfV erteilten Auftrags, im gesamten Amt nach Informationen mit Bezug zum<br />
NSU zu suchen, am 11. November 2011 - mithin kurz nach Bekanntwerden<br />
des NSU - und kurze Zeit später erneut Akten zu Vertrauenspersonen aus<br />
dem Umfeld des Thüringer Heimatschutzes (Operation Rennsteig) vernichtet<br />
wurden. In seinem Bericht stellt der PUA NSU zusammenfassend fest, dass<br />
ungeklärt bleibe, warum der Referatsleiter im BfV, die zuvor mit dem NSU in<br />
Verbindung gebrachten Akten vernichten ließ, gleichwohl sei das Vertrauen in<br />
den Verfassungsschutz schwer beschädigt. Ein eingesetzter Sonderermittler<br />
des Bundesministeriums des Innern kam zu dem Schluss, dass sich aus den<br />
größtenteils wiederhergestellten Akten und den sonstigen Untersuchungen<br />
keine Anhaltspunkte ergeben, dass das BfV bis November 2011 Kenntnis von<br />
der Existenz des NSU gehabt habe.<br />
Um die Vernichtung weiterer, für die Aufklärung der Taten des NSU potenziell<br />
relevanter Akten auszuschließen, wurde durch das BfV am 4. Juli 2012 ein<br />
genereller Vernichtungsstopp für sämtliche Unterlagen aus dem Bereich<br />
„Rechts“ angeordnet. 67 Der PUA NSU wandte sich mit Schreiben vom 19. Juli<br />
2012 an die Bundesländer und bat um Prüfung, ob bei den Landesämtern für<br />
Verfassungsschutz und den Staatsschutzabteilungen der Polizei eine ver-<br />
66 vgl. Drucksache 15/3557 des Landtags Baden-Württemberg, http://www.landtag-bw.de/cms/home.html.<br />
67 vgl. Drucksache 17/14600 des Dt. Bundestages, S. 858 ff, 909.<br />
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