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B E R I C H T

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4. Wesentliche Kernaussagen der Ermittlungen<br />

Die nachfolgend dargestellten Ermittlungsergebnisse stehen unter<br />

folgendem Vorbehalt:<br />

Aussagen, dass keine strafrechtlich relevanten Bezüge festgestellt<br />

werden konnten, beziehen sich nicht auf die Personen, die<br />

im GBA-Verfahren zum Zeitpunkt des Berichts bereits Angeklagte<br />

bzw. Beschuldigte sind.<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass nach dem Berichtszeitpunkt<br />

noch neue Spuren auftauchen, insbesondere durch<br />

den laufenden NSU-Prozess am OLG München.<br />

Im laufenden Ermittlungsverfahren des GBA sind noch nicht alle<br />

Baden-Württemberg betreffenden Spuren ausermittelt, die<br />

mögliche Hinweise auf Unterstützungshandlungen für den NSU<br />

enthalten. So lange kann auch nicht ausgeschlossen werden,<br />

dass weitere Personen aus BW Beschuldigte im GBA-<br />

Verfahren werden.<br />

• Über die beim BKA vorliegenden Erkenntnisse zum mutmaßlichen Aufenthalt<br />

des Trios beziehungsweise von BÖHNHARDT und MUNDLOS bei der<br />

Tat in Heilbronn im Jahr 2007 hinaus sind durch die Ermittlungen bei der<br />

EG Umfeld keine weiteren belastbaren Erkenntnisse zum Tatgeschehen<br />

bekannt geworden.<br />

• Die bisherigen Ermittlungen führten zur Aufhellung der Vernetzung der<br />

rechtsextremen Szene aus Ostdeutschland, insbesondere Thüringen und<br />

Sachsen, mit Gleichgesinnten aus Baden-Württemberg, insbesondere aus<br />

den Räumen Ludwigsburg, Waiblingen, Heilbronn und Stuttgart, die sich<br />

vor allem in gegenseitigen Besuchen zu privaten Feierlichkeiten und Veranstaltungen<br />

manifestierte.<br />

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