B E R I C H T
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4. Wesentliche Kernaussagen der Ermittlungen<br />
Die nachfolgend dargestellten Ermittlungsergebnisse stehen unter<br />
folgendem Vorbehalt:<br />
Aussagen, dass keine strafrechtlich relevanten Bezüge festgestellt<br />
werden konnten, beziehen sich nicht auf die Personen, die<br />
im GBA-Verfahren zum Zeitpunkt des Berichts bereits Angeklagte<br />
bzw. Beschuldigte sind.<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass nach dem Berichtszeitpunkt<br />
noch neue Spuren auftauchen, insbesondere durch<br />
den laufenden NSU-Prozess am OLG München.<br />
Im laufenden Ermittlungsverfahren des GBA sind noch nicht alle<br />
Baden-Württemberg betreffenden Spuren ausermittelt, die<br />
mögliche Hinweise auf Unterstützungshandlungen für den NSU<br />
enthalten. So lange kann auch nicht ausgeschlossen werden,<br />
dass weitere Personen aus BW Beschuldigte im GBA-<br />
Verfahren werden.<br />
• Über die beim BKA vorliegenden Erkenntnisse zum mutmaßlichen Aufenthalt<br />
des Trios beziehungsweise von BÖHNHARDT und MUNDLOS bei der<br />
Tat in Heilbronn im Jahr 2007 hinaus sind durch die Ermittlungen bei der<br />
EG Umfeld keine weiteren belastbaren Erkenntnisse zum Tatgeschehen<br />
bekannt geworden.<br />
• Die bisherigen Ermittlungen führten zur Aufhellung der Vernetzung der<br />
rechtsextremen Szene aus Ostdeutschland, insbesondere Thüringen und<br />
Sachsen, mit Gleichgesinnten aus Baden-Württemberg, insbesondere aus<br />
den Räumen Ludwigsburg, Waiblingen, Heilbronn und Stuttgart, die sich<br />
vor allem in gegenseitigen Besuchen zu privaten Feierlichkeiten und Veranstaltungen<br />
manifestierte.<br />
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