B E R I C H T
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spätestens Ende 2003 konnten keine Aktivitäten des EWK KKK mehr in Baden-Württemberg<br />
festgestellt werden.<br />
Sicherheitsproblem beim LfV BW<br />
Im Zuge der Zuarbeit des LfV BW zu dem vom Innenministerium Baden-<br />
Württemberg erstellten Bericht „Kontakte von zwei baden-württembergischen<br />
Polizeibeamten zum European White Knights of the Ku Klux Klan (EWK KKK)<br />
- Mögliche rechtsextremistische Aktivitäten innerhalb der Polizei Baden-<br />
Württemberg“ 77 im August 2012 erfolgte die (nochmalige) Aufarbeitung eines<br />
Vorgangs, der sich bereits im Jahr 2002 ereignet hatte. Dem liegt - zusammengefasst<br />
- folgender Sachverhalt zugrunde:<br />
a.) Im September 2002 erhielt das LfV BW von verschiedenen Stellen Hinweise,<br />
dass es aus den Reihen der Sicherheitsbehörden einen Hinweisgeber geben<br />
müsse, der die Führung des EWK KKK - A. S. - mit vertraulichen Informationen<br />
versorge. Das LfV führte daraufhin von September bis Ende 2002<br />
Maßnahmen zur Aufklärung des Verdachts des Geheimnisverrats durch. Nach<br />
dem Ergebnis der Aufklärungsmaßnahmen ging das LfV BW davon aus, dass<br />
der begründete Verdacht sich mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen einen bestimmten<br />
Beamten des LfV BW richtete.<br />
Der Beamte wurde in einem Personalgespräch im Februar 2003 mit dem<br />
Sachverhalt konfrontiert. Es wurde ihm eröffnet, dass ihm aufgrund des Verdachts<br />
des Geheimnisverrats die Sicherheitsermächtigung entzogen werden<br />
müsse und er deshalb nicht weiter im LfV BW beschäftigt sein könne. Er hat<br />
den gegen ihn erhobenen Vorwurf indes nicht eingeräumt. Mit der ihm vorgeschlagenen<br />
Lösung einer Abordnung zum Regierungspräsidium Stuttgart erklärte<br />
er sich aber einverstanden. Diese Abordnung erfolgte daraufhin. Von<br />
Februar 2006 bis Januar 2014 war bzw. ist der Beamte auf seinen Antrag hin<br />
beurlaubt. Im Juni 2011 erfolgte erstmals seit seiner Abordnung eine Kontaktaufnahme<br />
des Beamten mit dem LfV BW. Gegenstand der Gespräche war<br />
seine künftige berufliche Tätigkeit. Eine Rückkehr des Beamten ins LfV BW<br />
und eine Beschäftigung dort ist jedoch ausgeschlossen.<br />
77 vgl. Bericht vom 20. August 2012 unter http://www.im.badenwuerttemberg.de/de/Meldungen/289930.htmlreferer=81115&template=min_meldung_html&_min=_im.<br />
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