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B E R I C H T

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spätestens Ende 2003 konnten keine Aktivitäten des EWK KKK mehr in Baden-Württemberg<br />

festgestellt werden.<br />

Sicherheitsproblem beim LfV BW<br />

Im Zuge der Zuarbeit des LfV BW zu dem vom Innenministerium Baden-<br />

Württemberg erstellten Bericht „Kontakte von zwei baden-württembergischen<br />

Polizeibeamten zum European White Knights of the Ku Klux Klan (EWK KKK)<br />

- Mögliche rechtsextremistische Aktivitäten innerhalb der Polizei Baden-<br />

Württemberg“ 77 im August 2012 erfolgte die (nochmalige) Aufarbeitung eines<br />

Vorgangs, der sich bereits im Jahr 2002 ereignet hatte. Dem liegt - zusammengefasst<br />

- folgender Sachverhalt zugrunde:<br />

a.) Im September 2002 erhielt das LfV BW von verschiedenen Stellen Hinweise,<br />

dass es aus den Reihen der Sicherheitsbehörden einen Hinweisgeber geben<br />

müsse, der die Führung des EWK KKK - A. S. - mit vertraulichen Informationen<br />

versorge. Das LfV führte daraufhin von September bis Ende 2002<br />

Maßnahmen zur Aufklärung des Verdachts des Geheimnisverrats durch. Nach<br />

dem Ergebnis der Aufklärungsmaßnahmen ging das LfV BW davon aus, dass<br />

der begründete Verdacht sich mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen einen bestimmten<br />

Beamten des LfV BW richtete.<br />

Der Beamte wurde in einem Personalgespräch im Februar 2003 mit dem<br />

Sachverhalt konfrontiert. Es wurde ihm eröffnet, dass ihm aufgrund des Verdachts<br />

des Geheimnisverrats die Sicherheitsermächtigung entzogen werden<br />

müsse und er deshalb nicht weiter im LfV BW beschäftigt sein könne. Er hat<br />

den gegen ihn erhobenen Vorwurf indes nicht eingeräumt. Mit der ihm vorgeschlagenen<br />

Lösung einer Abordnung zum Regierungspräsidium Stuttgart erklärte<br />

er sich aber einverstanden. Diese Abordnung erfolgte daraufhin. Von<br />

Februar 2006 bis Januar 2014 war bzw. ist der Beamte auf seinen Antrag hin<br />

beurlaubt. Im Juni 2011 erfolgte erstmals seit seiner Abordnung eine Kontaktaufnahme<br />

des Beamten mit dem LfV BW. Gegenstand der Gespräche war<br />

seine künftige berufliche Tätigkeit. Eine Rückkehr des Beamten ins LfV BW<br />

und eine Beschäftigung dort ist jedoch ausgeschlossen.<br />

77 vgl. Bericht vom 20. August 2012 unter http://www.im.badenwuerttemberg.de/de/Meldungen/289930.htmlreferer=81115&template=min_meldung_html&_min=_im.<br />

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