B E R I C H T
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ätzen von der Polizistin Kiesewetter und ihrem Streifenpartner bei Demonstrationen<br />
von Neonazis mitgeteilt, „’es gebe keinerlei tragfähigen Anhaltspunkte’,<br />
dass das Tatmotiv für den Polizistenmord in der Person von Kiesewetter und<br />
Martin A. begründet sein könnte. Vielmehr wurden sie ‚willkürlich Opfer einer<br />
menschenverachtenden Ideologie’ der Neonazis.“ 84<br />
Im Januar/Februar 2014 erfolgt in der Hauptverhandlung des Strafverfahrens<br />
gegen ZSCHÄPE u. a. wegen Verdachts der Bildung einer terroristischen<br />
Vereinigung u. a vor dem OLG München die Beweisaufnahme zum Mord und<br />
versuchten Mord am 25. April 2007 in Heilbronn. Weiterführende Erkenntnisse<br />
der Beweisaufnahme lagen zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts nicht<br />
vor.<br />
Die Hinweise zu den kriminalpolizeilichen Ermittlungen der ehemaligen Soko<br />
Parkplatz, insbesondere durch den PUA NSU, wurden umfassend auf mögliche<br />
Handlungserfordernisse geprüft. Hierbei darf aber nicht vergessen werden,<br />
dass die Feststellung der zielführenden Ermittlungsschritte in der Retrospektive<br />
wesentlich leichter fällt als in der ex ante Betrachtung. Organisatorische,<br />
grundsätzliche oder strukturelle Fehler bei den kriminalpolizeilichen<br />
Ermittlungen in Baden-Württemberg waren nicht feststellbar.<br />
Das LfV BW hat die Polizeibehörden bei der Aufklärung der Taten im Rahmen<br />
seiner rechtlichen Möglichkeiten und im erforderlichen Umfang unterstützt.<br />
Hinweise auf einen rechtsextremistischen Hintergrund der Mordtat in Heilbronn<br />
lagen dem LfV BW nicht vor.<br />
2. Bezüge des NSU nach Baden-Württemberg<br />
Zu den wesentlichen Ermittlungsergebnissen siehe Kapitel III. 4.<br />
84 Heilbronner Stimme, 20. Januar 2014.<br />
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