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B E R I C H T

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ätzen von der Polizistin Kiesewetter und ihrem Streifenpartner bei Demonstrationen<br />

von Neonazis mitgeteilt, „’es gebe keinerlei tragfähigen Anhaltspunkte’,<br />

dass das Tatmotiv für den Polizistenmord in der Person von Kiesewetter und<br />

Martin A. begründet sein könnte. Vielmehr wurden sie ‚willkürlich Opfer einer<br />

menschenverachtenden Ideologie’ der Neonazis.“ 84<br />

Im Januar/Februar 2014 erfolgt in der Hauptverhandlung des Strafverfahrens<br />

gegen ZSCHÄPE u. a. wegen Verdachts der Bildung einer terroristischen<br />

Vereinigung u. a vor dem OLG München die Beweisaufnahme zum Mord und<br />

versuchten Mord am 25. April 2007 in Heilbronn. Weiterführende Erkenntnisse<br />

der Beweisaufnahme lagen zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts nicht<br />

vor.<br />

Die Hinweise zu den kriminalpolizeilichen Ermittlungen der ehemaligen Soko<br />

Parkplatz, insbesondere durch den PUA NSU, wurden umfassend auf mögliche<br />

Handlungserfordernisse geprüft. Hierbei darf aber nicht vergessen werden,<br />

dass die Feststellung der zielführenden Ermittlungsschritte in der Retrospektive<br />

wesentlich leichter fällt als in der ex ante Betrachtung. Organisatorische,<br />

grundsätzliche oder strukturelle Fehler bei den kriminalpolizeilichen<br />

Ermittlungen in Baden-Württemberg waren nicht feststellbar.<br />

Das LfV BW hat die Polizeibehörden bei der Aufklärung der Taten im Rahmen<br />

seiner rechtlichen Möglichkeiten und im erforderlichen Umfang unterstützt.<br />

Hinweise auf einen rechtsextremistischen Hintergrund der Mordtat in Heilbronn<br />

lagen dem LfV BW nicht vor.<br />

2. Bezüge des NSU nach Baden-Württemberg<br />

Zu den wesentlichen Ermittlungsergebnissen siehe Kapitel III. 4.<br />

84 Heilbronner Stimme, 20. Januar 2014.<br />

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