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B E R I C H T

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gleichbare Aussetzung der Vernichtung von Akten mit Bezügen zum Rechtsextremismus<br />

sowie eine retrograde Prüfung der nach dem 4. November 2011<br />

erfolgten Aktenvernichtungen zum Phänomenbereich Rechtsextremismus erwogen<br />

werden könne.<br />

Das Ersuchen des PUA NSU zur Aussetzung der Vernichtung von Akten mit<br />

Bezügen zur PMK Rechts wurde im August 2012 für den Bereich der Polizei<br />

Baden-Württemberg umgesetzt. Hinsichtlich der retrograden Überprüfung hat<br />

das LKA BW im November 2012 festgestellt, dass keine Akten des Ermittlungsverfahrens<br />

„NSU“ vernichtet wurden. Akten ohne direkten Bezug zum<br />

Ermittlungsverfahren „NSU“ wurden entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen<br />

vernichtet.<br />

Für den Bereich des Verfassungsschutzes wurden seit Bekanntwerden des<br />

NSU im November 2011 bezogen auf den Fallkomplex NSU weder Akten vernichtet<br />

noch personenbezogene Daten in Dateien gelöscht. Insoweit gilt die<br />

gleiche Praxis wie bei anderen Verfahren (z.B. Ermittlungsverfahren), wo Akten<br />

bzw. personenbezogene Daten in Dateien bis zum Abschluss des Verfahrens<br />

nicht vernichtet bzw. gelöscht werden. Akten und personenbezogene Daten<br />

in Dateien aus dem Bereich Rechtsextremismus ohne Bezug zum NSU-<br />

Komplex wurden entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen vernichtet<br />

bzw. gelöscht.<br />

Mit Verfügung vom 19. Juli 2012 wurde im LfV BW für den Phänomenbereich<br />

Rechtsextremismus ein Vernichtungs- und Löschungsverbot für den gesamten<br />

Aktenbestand sowie alle personenbezogenen Daten in Dateien angeordnet,<br />

und zwar bis zum Abschluss der Arbeiten des Untersuchungsausschusses.<br />

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg wurde mit<br />

Schreiben vom 1. August 2012 über die Aussetzung der Löschungsfristen für<br />

Daten und die Aussetzung der Aussonderung und Vernichtung von Akten des<br />

LfV in Kenntnis gesetzt. Der Vorsitzende der G10-Kommission, Herr Oelmayer,<br />

wurde am 26. Juli 2012 bezüglich der G10-Daten und -Akten mündlich<br />

über die Aussetzung der Löschung von Daten und Vernichtung von Akten informiert.<br />

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