B E R I C H T
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gleichbare Aussetzung der Vernichtung von Akten mit Bezügen zum Rechtsextremismus<br />
sowie eine retrograde Prüfung der nach dem 4. November 2011<br />
erfolgten Aktenvernichtungen zum Phänomenbereich Rechtsextremismus erwogen<br />
werden könne.<br />
Das Ersuchen des PUA NSU zur Aussetzung der Vernichtung von Akten mit<br />
Bezügen zur PMK Rechts wurde im August 2012 für den Bereich der Polizei<br />
Baden-Württemberg umgesetzt. Hinsichtlich der retrograden Überprüfung hat<br />
das LKA BW im November 2012 festgestellt, dass keine Akten des Ermittlungsverfahrens<br />
„NSU“ vernichtet wurden. Akten ohne direkten Bezug zum<br />
Ermittlungsverfahren „NSU“ wurden entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen<br />
vernichtet.<br />
Für den Bereich des Verfassungsschutzes wurden seit Bekanntwerden des<br />
NSU im November 2011 bezogen auf den Fallkomplex NSU weder Akten vernichtet<br />
noch personenbezogene Daten in Dateien gelöscht. Insoweit gilt die<br />
gleiche Praxis wie bei anderen Verfahren (z.B. Ermittlungsverfahren), wo Akten<br />
bzw. personenbezogene Daten in Dateien bis zum Abschluss des Verfahrens<br />
nicht vernichtet bzw. gelöscht werden. Akten und personenbezogene Daten<br />
in Dateien aus dem Bereich Rechtsextremismus ohne Bezug zum NSU-<br />
Komplex wurden entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen vernichtet<br />
bzw. gelöscht.<br />
Mit Verfügung vom 19. Juli 2012 wurde im LfV BW für den Phänomenbereich<br />
Rechtsextremismus ein Vernichtungs- und Löschungsverbot für den gesamten<br />
Aktenbestand sowie alle personenbezogenen Daten in Dateien angeordnet,<br />
und zwar bis zum Abschluss der Arbeiten des Untersuchungsausschusses.<br />
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg wurde mit<br />
Schreiben vom 1. August 2012 über die Aussetzung der Löschungsfristen für<br />
Daten und die Aussetzung der Aussonderung und Vernichtung von Akten des<br />
LfV in Kenntnis gesetzt. Der Vorsitzende der G10-Kommission, Herr Oelmayer,<br />
wurde am 26. Juli 2012 bezüglich der G10-Daten und -Akten mündlich<br />
über die Aussetzung der Löschung von Daten und Vernichtung von Akten informiert.<br />
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