B E R I C H T
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Seitens des LfV Sachsen wurde in der Folge mitgeteilt, dass sich der im<br />
Rahmen der Operation „Terzett“ verfasste Vermerk nicht auf mögliche Kontaktpersonen<br />
des Trios bezogen habe.<br />
Vielmehr handele es sich dabei um eine Auflistung möglicher Kontaktpersonen<br />
von A. G., der Zielperson einer im März 2000 vom LfV Sachsen eingeleiteten<br />
Observationsmaßnahme. Hintergrund für die Observation seien Erkenntnisse<br />
des LfV Thüringen gewesen, wonach A. G. berichtet habe, „dass<br />
es den Dreien gut gehe“. Die Liste habe als Handreichung für die Observationskräfte<br />
der Observation des A. G. dienen sollen. Damit sollte die Identifizierung<br />
von Kontaktpersonen des Zielobjekts erleichtert werden.<br />
Die Zielperson der Observation, A. G., wohnt seit 2001 in Baden-Württemberg,<br />
war wie A. S. in der Musikszene aktiv und spielte in der Band „Noie<br />
Werte“, so dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich die beiden<br />
Personen durch Musikveranstaltungen kannten. Hinweise auf tatsächliche<br />
Kontakte konnten indes nicht gefunden werden.<br />
In seinen Antworten auf die Fragen des PUA NSU teilte das Innenministerium<br />
Baden-Württemberg in zwei Schreiben im Juli 2013 mit, dass die „Kontaktliste“<br />
vom 7. März 2000 dem LfV BW am 2. Juli 2013 vom LfV Sachsen erstmals<br />
übersandt worden war.<br />
Diese Liste war damals nicht beim LfV BW eingegangen und lag dem LfV BW<br />
auch zu keinem anderen Zeitpunkt vor dem 2. Juli 2013 vor.<br />
Auf die Frage, ob das LfV BW weitere Informationen aus Sachsen zu A. S.<br />
erhalten habe, wurde geantwortet, dass dem LfV BW ein Schreiben des LfV<br />
Sachsen vom 23. April 1998 vorliege. A. S. wird darin auf einer Liste der Ordnerkräfte<br />
für den 1.Mai-Aufzug 1998 in Leipzig / Sachsen aufgeführt.<br />
Die Frage, ob das LfV BW in diesem Zusammenhang von sich aus Erkenntnisse<br />
über A. S. an das LfV Sachsen oder an eine andere Sicherheitsbehörde<br />
mitgeteilt habe, wurde verneint. Mitgeteilt wurde auch, dass das LfV BW in<br />
diesem Zusammenhang mit der Erstellung dieser Liste auf Anfrage keine Er-<br />
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