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B E R I C H T

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Wahrnehmungsempfindungen habe und deutliche Symptome zeige, die auf<br />

Realitätsverlust in Bezug auf Geschehensabläufe hindeuteten. Er mische offenbar<br />

Gelesenes mit zum Teil Erlebtem und füge diese Erkenntnisse zu seiner<br />

Wahrheit zusammen.<br />

e.) In seiner Vernehmung vor dem PUA NSU im September 2012 bestätigte<br />

Herr S. den Inhalt seiner Zeugenaussage vom November 2011. Er müsse<br />

aber zugeben, dass er dem Informanten damals nicht geglaubt habe.<br />

f.) Der ehemalige Präsident des LfV BW Dr. Rannacher hat als Zeuge vor<br />

dem PUA NSU erklärt, dass aus seiner Sicht eine ganze Reihe erheblicher<br />

Zweifel an dem Wahrheitsgehalt des von Herrn S. geschilderten Sachverhalts<br />

bestünden (vgl. Abschlussbericht PUA NSU Seiten 470 f.). Das von Herrn S.<br />

dargestellte Vorgehen hinsichtlich des von ihm gefertigten Vermerks wäre völlig<br />

ungewöhnlich gewesen. Der ehemalige Präsident des LfV BW Schmalzl,<br />

der ab August 2005 amtierte, und die ehemalige Referatsleiterin für den Bereich<br />

Rechtsextremismus/Auswertung beim LfV BW Neumann haben bei ihren<br />

Aussagen beim PUA NSU den von Herrn S. geschilderten Sachverhalt ebenfalls<br />

nicht bestätigt.<br />

g.) Der PUA NSU hat zur weiteren Klärung des Sachverhalts beim Justizministerium<br />

Baden-Württemberg die Haftakten des damaligen Hinweisgebers O.<br />

angefordert. Aus diesen ergibt sich, dass O. in der Zeit des Bestehens des<br />

NSU zwischen 1998 und 2011 in keiner Justizvollzugsanstalt des Landes in<br />

Haft war, dort also auch nicht - wie von Herrn S. behauptet - von MUNDLOS<br />

besucht worden sein konnte.<br />

Bewertung<br />

Die Hinweise des Herrn S. wurden vom GBA, dem BKA und dem LKA BW mit<br />

dem Ergebnis aufgearbeitet, dass keinerlei weitere Anhaltspunkte gefunden<br />

wurden, die die Aussage von Herrn S. gestützt hätten. Insbesondere wurden<br />

die von Herrn S. gemachten Angaben zu MUNDLOS und dem NSU sowohl<br />

von dem Pfarrer, der den Kontakt zu dem Informanten O. hergestellt hatte, als<br />

auch von dem Informanten selbst nicht bestätigt. Der Vermerk von Herrn S.<br />

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