B E R I C H T
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VI.<br />
WERTENDE GESAMTSCHAU<br />
1. Mord und versuchter Mord in Heilbronn, Taten des NSU<br />
Für die Polizei Baden-Württemberg ist die restlose Aufklärung der Tat in Heilbronn<br />
ein zentrales Anliegen. Alle für die Aufarbeitung des NSU-Komplexes<br />
zuständigen Behörden und Gremien (GBA, BKA, PUA NSU, BLKR) 83 wurden<br />
bestmöglich unterstützt und soweit zulässig eigene Aufklärungsinitiativen (z.<br />
B. EG Rechts und EG Umfeld) durchgeführt.<br />
Aufgrund der oben dargestellten gesetzlichen Zuständigkeiten stehen der Polizei<br />
Baden-Württemberg mit der Übernahme der Ermittlungen durch den GBA<br />
und der Beauftragung des BKA seit November 2011 keine eigenständigen<br />
rechtlichen Kompetenzen für strafrechtliche Ermittlungen im NSU-Komplex<br />
und insbesondere zur Tat in Heilbronn zur Verfügung. Ausschließlich der GBA<br />
und das BKA sind für die Ermittlungen zuständig und besitzen demnach einen<br />
Gesamtüberblick über die vorliegenden Erkenntnisse im Gesamtverfahren.<br />
Auch die EG Umfeld des LKA BW führt keine strafrechtlichen Ermittlungen<br />
zum Mord und versuchten Mord in Heilbronn.<br />
Der sachleitende GBA rechnet den Mord und versuchten Mord in Heilbronn<br />
gesichert dem NSU zu. Auf die Polizeibeamtin Kiesewetter und ihren Streifenpartner<br />
haben MUNDLOS und BÖHNHARDT geschossen. Die Tat hat sich<br />
gegen Zufallsopfer gerichtet, die als Vertreter des von dem NSU gehassten<br />
Staates angegriffen wurden. Eine wie auch immer geartete Vorbeziehung<br />
konnte nicht festgestellt werden. Dem NSU ist es darauf angekommen, die<br />
eigene Macht zu demonstrieren und gleichzeitig die Ohnmacht des Staates<br />
bloßzustellen.<br />
Anhaltspunkte für eine Beteiligung ortskundiger Dritter oder eine mit dem<br />
NSU vernetzte Organisation haben die Ermittlungen nicht ergeben. Zuletzt<br />
hatte ein Sprecher des GBA zu möglichen Zusammenhänge der Tat mit Eins-<br />
83 vgl. II. 2. und 3.<br />
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