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B E R I C H T

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VI.<br />

WERTENDE GESAMTSCHAU<br />

1. Mord und versuchter Mord in Heilbronn, Taten des NSU<br />

Für die Polizei Baden-Württemberg ist die restlose Aufklärung der Tat in Heilbronn<br />

ein zentrales Anliegen. Alle für die Aufarbeitung des NSU-Komplexes<br />

zuständigen Behörden und Gremien (GBA, BKA, PUA NSU, BLKR) 83 wurden<br />

bestmöglich unterstützt und soweit zulässig eigene Aufklärungsinitiativen (z.<br />

B. EG Rechts und EG Umfeld) durchgeführt.<br />

Aufgrund der oben dargestellten gesetzlichen Zuständigkeiten stehen der Polizei<br />

Baden-Württemberg mit der Übernahme der Ermittlungen durch den GBA<br />

und der Beauftragung des BKA seit November 2011 keine eigenständigen<br />

rechtlichen Kompetenzen für strafrechtliche Ermittlungen im NSU-Komplex<br />

und insbesondere zur Tat in Heilbronn zur Verfügung. Ausschließlich der GBA<br />

und das BKA sind für die Ermittlungen zuständig und besitzen demnach einen<br />

Gesamtüberblick über die vorliegenden Erkenntnisse im Gesamtverfahren.<br />

Auch die EG Umfeld des LKA BW führt keine strafrechtlichen Ermittlungen<br />

zum Mord und versuchten Mord in Heilbronn.<br />

Der sachleitende GBA rechnet den Mord und versuchten Mord in Heilbronn<br />

gesichert dem NSU zu. Auf die Polizeibeamtin Kiesewetter und ihren Streifenpartner<br />

haben MUNDLOS und BÖHNHARDT geschossen. Die Tat hat sich<br />

gegen Zufallsopfer gerichtet, die als Vertreter des von dem NSU gehassten<br />

Staates angegriffen wurden. Eine wie auch immer geartete Vorbeziehung<br />

konnte nicht festgestellt werden. Dem NSU ist es darauf angekommen, die<br />

eigene Macht zu demonstrieren und gleichzeitig die Ohnmacht des Staates<br />

bloßzustellen.<br />

Anhaltspunkte für eine Beteiligung ortskundiger Dritter oder eine mit dem<br />

NSU vernetzte Organisation haben die Ermittlungen nicht ergeben. Zuletzt<br />

hatte ein Sprecher des GBA zu möglichen Zusammenhänge der Tat mit Eins-<br />

83 vgl. II. 2. und 3.<br />

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