B E R I C H T
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Standardisierung des VP-Einsatzes und Einrichtung einer zentralen VP-<br />
Datei<br />
Der Einsatz von Vertrauenspersonen ist nach einstimmiger Auffassung der<br />
BLKR und der IMK zur Aufklärung konspirativ agierender extremistischer<br />
Gruppierungen unerlässlich. Es sollten jedoch - auch nach Auffassung des<br />
PUA NSU - bundesweit einheitliche Standards erarbeitet werden.<br />
• Im LfV BW erfolgt die Auswahl, Führung und Kontrolle von Vertrauenspersonen<br />
bereits bisher mit größtmöglicher Sorgfalt und hohem Verantwortungsbewusstsein.<br />
Die Empfehlungen des PUA NSU und der BLKR für den<br />
Bereich VP gehen nicht auf festgestellte Mängel bei der VP-Führung durch<br />
das LfV BW zurück.<br />
• Die Befugnis zum Einsatz von VP ist in § 6 Abs. 1 LVSG geregelt, die<br />
durch die „Dienstvorschrift nd-Mittel“ konkretisiert wird. Diese Dienstvorschrift,<br />
die in ihrer letzten Fassung am 1. August 2012 in Kraft gesetzt<br />
wurde, bedarf der Zustimmung des Innenministeriums, das den Ständigen<br />
Ausschuss des Landtags unterrichtet. Ergänzende detaillierte Handlungsanweisungen<br />
regelt eine amtsinterne Dienstanweisung (VS-Vertraulich).<br />
• Alle Empfehlungen des PUA NSU und der BLKR sind in dem von der IMK<br />
im Mai 2013 beschlossenen Bericht der AK IV-Arbeitsgemeinschaft „Standardisierung<br />
des VP-Einsatzes und Einrichtung einer zentralen VP-Datei –<br />
VS-Vertraulich“ aufgegriffen worden. Die fortgeschriebene und erweiterte<br />
Fassung des Berichts wurde von der IMK im Dezember 2013 verabschiedet.<br />
Kern der bundesweit einheitlichen Standards sind die Festlegung eines<br />
Anforderungsprofils für Vertrauenspersonen, einheitliche Regelungen<br />
zur Führung und Kontrolle von VPen sowie zum Schutz vor Enttarnung und<br />
ein regelmäßiges Qualitätscontrolling. Das LfV BW war an der Arbeitsgruppe<br />
beteiligt.<br />
• Das LfV BW hat sämtliche Anforderungen in die amtsinterne Dienstanweisung<br />
(VS-Vertraulich) übernommen. Die neue Fassung wurde am 16. Oktober<br />
2013 in Kraft gesetzt. Die wesentlichen Standards (wie beispielswei-<br />
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