17.11.2012 Views

ZBORNIK - Matica srpska

ZBORNIK - Matica srpska

ZBORNIK - Matica srpska

SHOW MORE
SHOW LESS

Create successful ePaper yourself

Turn your PDF publications into a flip-book with our unique Google optimized e-Paper software.

tragen. Dies beinhaltet auch die Verwendung der Mittel dieser Kassen,<br />

die für sozial Schwache, die Elenden und Armen, eingesetzt<br />

werden konnten. Unter dieser Kategorie von sozial Bedürftigen müssen<br />

die Mitglieder verstanden werden, die über keine oder nicht<br />

genügend eigenen Einkünfte verfügten und deshalb von der Gemeinschaft<br />

unterstützt werden mussten. Konkreter kann diese Gruppe<br />

auf Grund des Fehlens detaillierterer Angaben nicht beschrieben<br />

werden. Unterstützt wurden Mitglieder, die auf Grund ihres Alters<br />

und ihrer Gebrechlichkeit den Lebensunterhalt allein nicht mehr<br />

sicherstellen konnten. Diese Einschätzung könnte auch für: einen<br />

Mann gelten, der geschlagen ist. 42 Hier wäre an eine Einschränkung<br />

bzw. vollständige Arbeitsunfähigkeit infolge von Verletzungen oder<br />

Krankheit zu denken. Weiterhin werden Mitglieder aufgeführt, die<br />

aus der Gefangenschaft — wahrscheinlich aus der von Heiden —<br />

bzw. aus der Sklaverei mit finanziellen Mitteln der Gemeinschaft<br />

freigekauft werden sollten. In einer weiteren Kategorie werden Jungfrauen<br />

erwähnt, deren Familien über nicht genügend eigene Mittel<br />

für eine “Aussteuer" verfügten. Als letzte Gruppe werden m.E. Waisen<br />

angeführt. Interessant daran ist, dass sich dies nur auf die männliche<br />

Nachkommenschaft bezieht. Die abschließende Bestimmung<br />

der CD bezieht sich auf ein Gemeinschaftshaus, dessen Existenz damit<br />

in jeder essenischen Siedlung vorausgesetzt werden kann. Draus<br />

kann gefolgert werden, dass diese Einrichtung für die Unterkunft<br />

und Verpflegung sozial Bedürftiger genutzt werden konnte.<br />

Stegemann führt an, dass diese Kategorien bereits im vor-exilischen<br />

Israel existierten und somit von den Essenern lediglich in den<br />

Katalog ihrer Soziafürsorge übernommen wurden. Diese wurden in<br />

nach-exilischer Zeit durch zusätzliche Bestimmungen ergänzt. Konkret<br />

werden in diesem Zusammenhang drei Kategorien angeführt:<br />

1. Beihilfen zur beruflichen Ausbildung für junge Männer<br />

2. Zuschüsse zur Existenzgründung<br />

3. Befreiung aus der Schuldsklaverei 43<br />

Das “auffällige" Fehlen von Witwen und Waisen, das er konstatiert,<br />

kann in dieser Absolutheit nicht nachvollzogen werden: Offensichtlich<br />

waren sie inzwischen familienrechtlich hinreichend sichergestellt,<br />

und nicht mehr wie einst, Hauptklientel sozialer Maßnahmen.<br />

44<br />

276<br />

42 CD XIV, 15.<br />

43 Stegemann, H., S. 261f.<br />

44 ebenda S. 262f.

Hooray! Your file is uploaded and ready to be published.

Saved successfully!

Ooh no, something went wrong!