23.10.2012 Aufrufe

Germar Rudolf: Kardinalfragen zur Zeitgeschichte ...

Germar Rudolf: Kardinalfragen zur Zeitgeschichte ...

Germar Rudolf: Kardinalfragen zur Zeitgeschichte ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>: <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Zeitgeschichte</strong><br />

»Im übrigen gab die Schwester des Angeklagten an, er habe ihr gegenüber die Absicht, auf die Remer-<br />

Fassung eine "autorisierte" Fassung folgen zu lassen, bereits Ostern 1993 (11./12.04.1993) geäußert.<br />

Zur Begründung habe er angeführt, Remer habe das "Gutachten" mit rassistischen Äußerungen<br />

gespickt. Nach eigenen Angaben will der Angeklagte aber die Remerversion erstmals am 16. April<br />

1993 bei seinem Doktorvater gesehen und erst hierbei Kenntnis von den Remerzusätzen erhalten<br />

haben. Die Tatsache, daß er sich schon vor diesem Zeitpunkt auf "rassistische Äußerungen" Remers<br />

berief, ist ein weiteres Indiz dafür, daß der Angeklagte bereits vor der Remeraktion Kenntnis davon<br />

hatte.«<br />

Daß die Zeugin sich an die genaue Chronologie, wann sie was von ihrem Bruder erfuhr, nicht mehr<br />

erinnern konnte, geht nur aus dem Prozeßbericht hervor. Danach hielt sie es z.B. fälschlich für<br />

möglich, daß die Raubkopieraktion Remers bereits zu Ostern 1993 abgelaufen war, was offensichtlich<br />

falsch ist - alle Raubkopien gingen erst nach dem 15.4.1993 bei ihren Adressaten per Briefpost ein.<br />

3. Über die Kontakte des Angeklagten zu O.E. Remer berichtet der Prozeßbericht zum 22.11.1994<br />

folgendes:<br />

»Dabei erwähnte er [der Angeklagte] u.a. seine bisherigen vier Begegnungen mit O.E. Remer, wobei<br />

die letzte Anfang Mai 1993 stattfand. Damals habe er durch einen Mittelsmann eine<br />

Unterlassungserklärung mit Remer telefonisch aushandeln lassen. Diese habe der Mittelsmann dann<br />

entsprechend vorformuliert und ihm, dem Angeklagten, übergeben. Remer habe sie kurz danach in<br />

Gegenwart des Mittelsmannes und seiner Person unterschrieben. Auf die Frage, warum er die<br />

Unterlassungserklärung nicht selbst ausgehandelt habe, erklärt der Angeklagte, er habe keinen<br />

Kontakt zu Remer unterhalten und auch dafür keinen herstellen wollen.«<br />

Zum 24.1.1995 liest man dort:<br />

»Zuletzt wird eine vom Angeklagten ausgefüllte, aber nicht abgesandte Einladung zu einem<br />

revisionistischen Treffen in Roding vom Sommer 1991 eingeführt, die von O.E. Remer organisiert<br />

worden sei. Der Angeklagte gibt an, wegen der angekündigten Teilnehmer Prof. R. Faurisson und Dr.<br />

W. Stäglich Interesse an der Veranstaltung gehabt zu haben. Allerdings sei er nicht dort gewesen, wie<br />

auch daraus hervorgehe, daß er die Einladung eben nicht abgeschickt habe. Daß Remer die<br />

Veranstaltung geleitet habe, sei ihm damals nicht aufgefallen.<br />

Der Verteidiger gibt an, er selbst habe an diesem Treffen teilgenommen, könne sich jedoch nicht<br />

erinnern, seinen heutigen Mandanten dort gesehen zu haben.«<br />

Das Gericht schildert beide Vorkommnisse, die es als Beweise der Unglaubwürdigkeit des<br />

Angeklagten interpretiert, wie folgt (S. 148ff.):<br />

»Zum einen nahm er [der Angeklagte] an der von Remer einberufenen geschlossenen revisionistischen<br />

Veranstaltung vom 29.6.1991 [in Roding] teil, bei der Remer das Grußwort sprach (S. 49). Dies zeigt<br />

die Kopie eines bei ihm gefundenen ausgefüllten Anmeldeformulars. Der Angeklagte hat dies auch<br />

nicht bestritten. [...]<br />

http://vho.org/D/Kardinal/Webfehler.html (4 von 10) [31.07.2004 01:04:41]

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!