Germar Rudolf: Kardinalfragen zur Zeitgeschichte ...
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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>: <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Zeitgeschichte</strong><br />
»Er [der Staatsschutzkammer-Vorsitzende] gehe jedenfalls davon aus, daß am nächsten<br />
Verhandlungstermin, dem 18. Mai dieses Jahres, die Staatsanwältin das Wort erhält<br />
und dann noch vor Pfingsten ein Urteil gegen den Chemiker gefällt werden kann, sollte<br />
nicht Unvorhergesehenes eintreten!«<br />
Wie kann es sein, daß laut dieser Pressemeldung der Vorsitzende Richter noch vor Abschluß des<br />
Verfahrens (es endete erst am 23.6.1995) ausführt, das zu erwartende Urteil werden gegen den<br />
Angeklagten, also zu dessen Nachteil gefällt? Korrekt hätte es heißen müssen: Das Urteil wird über<br />
eine Sache oder über den Angeklagten gefällt. Für den Fall, daß der verantwortliche Journalist den<br />
Richter richtig zitierte, beweist diese Wortwahl die Befangenheit des Vorsitzenden Richters, im<br />
anderen Falle aber die des Journalisten.<br />
Bezeichnend auch, welches Gewicht die Medien den jeweiligen Plädoyers von Staatsanwaltschaft und<br />
Verteidigung beimaßen. Während die StZ am 13.6.1995 auf Seite 2 ausgiebig die Argumente der<br />
Staatsanwältin in einem Dreispalter wiedergab, erschien anläßlich des Plädoyers der Verteidigung am<br />
darauffolgenden Tag lediglich ein kleiner Einspalter, der zudem lediglich die Prozeßgeschichte<br />
rekapitulierte, von den Argumenten des Angeklagten jedoch kein einziges wiedergab.<br />
Der Fairneß halber sei aber auch erwähnt, daß die zuständige Redakteurin der StZ, Sonnhild Maier,<br />
nach dem Urteil am 24.6.1995 noch einige Argumente der Verteidigung nachschob:<br />
»Das Gericht entschied: Gutachten und Vorwort sind als ein einheitliches Werk und<br />
eine Art "Gemeinschaftsproduktion" von Scheerer[41] und Remer anzusehen.<br />
Genau dies hatte der angeklagte Chemiker heftig bestritten. Er sei praktizierender<br />
Katholik, fühle sich der demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik verpflichtet<br />
und wäre nie eine Allianz mit Remer, den er für ein "lebendes politisches Fossil" halte,<br />
eingegangen: "Ich wäre doch nicht so saublöd und hätte in der Endphase meiner<br />
Promotion an der Vernichtung meiner Existenz mitgewirkt", [29] so der Chemiker, der<br />
<strong>zur</strong> fraglichen Zeit gerade am Max-Planck-Institut in Stuttgart an seiner Doktorarbeit<br />
bastelte und nach dem Publikwerden seines "Gutachtens" den Job verlor.«<br />
Die Stuttgarter Nachrichten gaben am 14.6.1995 in einen Dreispalter in erster Linie die Argumente<br />
der Staatsanwaltschaft wieder. Dem wurde zwar jeweils eine angebliche Behauptung der Verteidigung<br />
entgegengestellt, diese werden im Artikel jedoch nicht von den entsprechenden Argumenten begleitet,<br />
die die Richtigkeit der Behauptungen ergeben würden. Statt dessen werden die Angaben der<br />
Verteidigung durch den verantwortlichen Redakteur Frank Schwaibold zum Teil sogar mittels<br />
falscher Gegenargumente scheinbar konterkariert.<br />
So wandte der Verteidiger gegen den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, <strong>Rudolf</strong> habe sich durch seine<br />
Betätigung unter dem Pseudonym Ernst Gauss als Überzeugungstäter entlarvt und damit keine<br />
Bewährung verdient, zwar tatsächlich wie im Artikel angegeben ein, der Fall Gauss dürfe nicht<br />
verwendet werden. Unterschlagen wird dem Leser, daß in einem Rechtsstaat einem Angeklagten aus<br />
noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren in der Tat keine Nachteile entstehen dürfen. Dem<br />
http://vho.org/D/Kardinal/Presse.html (10 von 20) [31.07.2004 01:05:12]