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Germar Rudolf: Kardinalfragen zur Zeitgeschichte ...

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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>: <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Zeitgeschichte</strong><br />

Dr. Zitelmann zieht einen Vergleich zwischen dem Wahrheitsfindungsprozeß vor Gericht und in der<br />

Wissenschaft. In beiden Bereichen ist unter Umständen eine starke emotionale Voreingenommenheit<br />

zu finden, sei es hier auf Seiten der Anklage und der Verteidigung, sei es dort zwischen zwei um<br />

"ihre" Wahrheit ringende Gruppen von Wissenschaftlern. Gerade diese gefühlsmäßige Aufladung<br />

einer solchen Auseinandersetzung sorgt dafür, daß beide Seiten - Ankläger und Angeklagte - allen<br />

Einsatz bringen, um ihre Sicht der Dinge durchzusetzen. Erst ein solch starkes Engagement führt<br />

dazu, daß alle möglichen entlastenden wie belastenden Argumente in die jeweilige Waagschale<br />

geworfen werden. Oder anders ausgedrückt: Wenn beide Seiten kein moralisches Engagement für ihre<br />

Sache aufbringen, so bliebe wahrscheinlich viel Beweismaterial im dunkeln und man käme der<br />

Wahrheit nicht sehr nahe. Moralisches Engagement kann also auch positive Seiten haben, sofern es<br />

der wissenschaftlichen Arbeitsweise nicht schadet und andere Meinungen nicht unterdrückt.<br />

Was würde es nun bedeuten, wenn einer der beiden Parteien im Widerstreit der Ansichten vor Gericht<br />

oder vor den Gremien der Wissenschaft verboten wäre, ihre Argumente vorzubringen? Käme man<br />

dann der Wahrheit näher? Wohl kaum. Eher dürfte das Gegenteil richtig sein, denn die<br />

Grundvoraussetzung für wissenschaftliches Arbeiten ist, daß jede These prinzipiell falsifizierbar sein<br />

muß (Popper), d.h., daß die Möglichkeit ihrer Widerlegung durch stichhaltige Gegenargumente<br />

gegeben sein muß. Es ist daher für jede Wissenschaft, die zu möglichst realitätsnahen Ergebnissen<br />

kommen will, unabdingbare Voraussetzung, daß jede These und Gegenthese aufgestellt und jedes<br />

Ergebnis einer Untersuchung prinzipiell möglich sein muß, sofern die Prinzipien wissenschaftlichen<br />

Arbeitens eingehalten werden. So und nicht anders ist die in unserem Grundgesetz, Artikel 5, Absatz<br />

3, niedergelegte Freiheit von Forschung und Wissenschaft zu verstehen.<br />

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum zu glauben, ein Wissenschaftler oder eine Schule von<br />

Wissenschaftlern könne die Wahrheit allein erkunden. Dies wird nur in Einzelfällen möglich sein. Es<br />

muß vielmehr sichergestellt werden, daß jeder Wissenschaftler seine Ergebnisse ungehindert<br />

veröffentlichen und verbreiten kann, denn nur durch den freien, unbehinderten Wettstreit<br />

wissenschaftlicher Meinungen in öffentlichen Foren kann sichergestellt werden, daß sich die<br />

überzeugendste, weil realitätskonformste Meinung auch durchsetzen kann.<br />

Daß es sich bei der Betrachtung der Geschichte des Dritten Reiches jetzt und in absehbarer Zukunft<br />

auch um ein sehr emotional aufgeladenes Thema handelt, wird niemand bezweifeln. Dr. Zitelmann hat<br />

seine Abhandlung zu dem hier behandelten Thema gerade deshalb geschrieben, weil das oben<br />

erwähnte Buch sich vielen umstrittenen Themenbereichen des Dritten Reiches widmet. Zitelmann<br />

vertritt die Auffassung, daß es auch bezüglich des Dritten Reiches möglich sein muß, entlastendes<br />

Material zu diskutieren. Wenn einem dann der Vorwurf entgegenhalle, man würde NS-Apologie<br />

betreiben, so gehe dieser Vorwurf erstens in seiner Pauschalität fehl, und zweitens bleibe es auch<br />

bezüglich des Dritten Reiches eine Tatsache, daß die Wahrheit sich im wissenschaftlichen<br />

Erkenntnisprozeß nur dann durchsetzen kann, wenn es auch der Verteidigung erlaubt ist, alles<br />

mögliche Entlastungsmaterial vorzulegen. Daher gehe der Vorwurf, man wolle sich als deutscher oder<br />

gar als konservativer Historiker ja nur von gewissen Makeln befreien, selbst dann fehl, wenn man<br />

bisweilen sein Forschungsschwergewicht auf entlastende Argumente lege. Ausschlaggebend für die<br />

Bewertung einer wissenschaftlichen Aussage kann daher nicht ein evtl. vorhandenes moralische Urteil<br />

des Wissenschaftlers über seinen Forschungsgegenstand, sondern vielmehr allein die Stichhaltigkeit<br />

seiner Argumente sein.<br />

http://vho.org/D/Kardinal/Erkenntnis.html (6 von 53) [31.07.2004 01:03:30]

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