Germar Rudolf: Kardinalfragen zur Zeitgeschichte ...
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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>: <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Zeitgeschichte</strong><br />
erinnern: Das Verbot stoppt die Erkenntnis nicht, sondern macht sie nur für jene Gruppierungen<br />
interessant, die gerne im Zwielicht des Halb- oder Illegalen arbeiten. Vor allem aber setzen sich die<br />
Regierenden mit Verboten gegenüber der Wissenschaft vor dem Volk immer ins Unrecht und verlieren<br />
dadurch an Glaubwürdigkeit, denn wer eine Diskussion verbietet, gerät schnell in den Verdacht,<br />
etwas verbergen zu müssen oder in Argumentationsnot geraten zu sein.«<br />
Daß diese meine auf Seite 39 der Grundlagen <strong>zur</strong> <strong>Zeitgeschichte</strong> niedergelegte Ansicht durchaus<br />
konsensfähig ist, hat Martin Broszat, ehemals Leiter des Instituts für <strong>Zeitgeschichte</strong>, angesichts der<br />
Novellierung des §194 StGB 1985 (sog. Lex Engelhard) <strong>zur</strong> Abwehr des Holocaust-Revisionismus<br />
deutlich gemacht. In seinem Beitrag "Soll das Leugnen oder Verharmlosen nationalsozialistischer<br />
Judenmorde straffrei sein?" im von Hermann Graul und Klaus-Dietmar Heuke herausgegebenen<br />
Sammelband Nach Hitler (München 1986) schrieb er:<br />
»Die Novellierung könnte den fatalen Eindruck erwecken, als gebe es eine staatliche judikative<br />
Kompetenz auf dem Gebiet historischer Tatsachenfeststellungen, als seien die freien<br />
wissenschaftlichen publizistischen und gesellschaftlichen Kräfte in der Bundesrepublik, wozu<br />
keinerlei Anlaß besteht, nicht imstande, Ehrlichkeit, Moralität und Anstand in der Wiedergabe der<br />
Bewertung der Massenverbrechen des NS-Regimes selbst durchzusetzen.«<br />
Mit welchem Feuer die staatliche Gewalt mit ihren Zensurmaßnahmen spielt, habe ich auf den Seiten<br />
406f. in den Grundlagen versucht deutlich zu machen:<br />
»Wer die Legitimität der Bundesrepublik Deutschland von der Richtigkeit oder Falschheit der<br />
Geschichtsschreibung über ein Detail der <strong>Zeitgeschichte</strong> abhängig machen will (und dies tun in<br />
letzter Zeit fast alle großen Medien und viele Politiker), der hat nicht nur ein völlig falsches<br />
Verständnis von den Grundlagen dieser Republik, die sich eben nicht auf den Holocaust gründet,<br />
sondern auf die Zustimmung durch ihre Bürger und auf die unveräußerlichen Menschen- und<br />
Völkerrechte, sondern der begeht zugleich mehrere unverzeihliche Verbrechen: Zunächst gibt er den<br />
tatsächlichen Feinden dieser Republik eine einfache Handlungsanweisung, wie sie unseren Staat<br />
zerstören können. Sodann ist es an sich unverantwortlich und lächerlich zugleich, das Wohl und Wehe<br />
eines Staates von einem »geschichtlichen Detail« abhängig zu machen. Was soll denn dieser Staat<br />
machen, wenn sich tatsächlich herausstellt, daß die Revisionisten recht haben? Soll er sich dann<br />
selbst auflösen? Oder soll er die Geschichtswissenschaft verbieten und alle Historiker in die<br />
Gefängnisse werfen? Hier erkennt man sofort, auf welche schiefe Bahn man sich mit solch falschen<br />
Ansichten begibt: Derjenige, der vorgibt, diese Republik durch eine rücksichtslose Verteidigung der<br />
herkömmlichen Holocaustgeschichten schützen zu wollen, wird im Ernstfall gezwungen sein, die<br />
tatsächlichen Pfeiler dieses Staates zu untergraben, die da sind: freie Meinungsäußerung, Freiheit<br />
der Forschung. Lehre und Wissenschaft und die rechtsstaatliche, unabhängige Justiz. Er wird somit<br />
vom vorgeblichen Beschützer der freiheitlich demokratischen Grundordnung direkt zu ihrer größten<br />
Bedrohung.<br />
Daß diese Bedrohung mehr als real ist, haben die Reaktionen auf das berühmt-berüchtigte<br />
Mannheimer Urteil gegen G. Deckert gezeigt. Einer der wichtigsten Grundsätze und Voraussetzungen<br />
eines Rechtsstaates, nämlich die Unabhängigkeit der Richter, wurde hier völlig außer Kraft gesetzt,<br />
indem zwei der drei Richter auf unabsehbare Zeit durch erzwungene Krankmeldungen für ihr Urteil<br />
http://vho.org/D/Kardinal/Erkenntnis.html (42 von 53) [31.07.2004 01:03:31]