Germar Rudolf: Kardinalfragen zur Zeitgeschichte ...
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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>: <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Zeitgeschichte</strong><br />
wiedergegeben wurden, ohne daß man deshalb den Journalisten Vorsatz vorwerfen wollte, wenn, ja,<br />
wenn da nicht der Umstand wäre, daß diese Mißverständnisse grundsätzlich zum Nachteil von <strong>Rudolf</strong><br />
ausfielen.<br />
Parteiisch zeigte sich der Süddeutsche Rundfunk, der während des ganzen Prozesses nur über die<br />
Aussagen eines einzigen Zeugen berichtete, nämlich den von der Anklage geladenen untersuchenden<br />
Kripobeamten.<br />
Da dessen Aussagen dem SDR offensichtlich nicht belastend genug waren, erfand man kurzerhand<br />
Dinge. Die zwei einzigen, vom Kripobeamten zitierten Passagen in <strong>Rudolf</strong>s vielhundertseitigen<br />
Korrespondenz, in denen er sich gegenüber zwei jüdischen Persönlichkeiten kritisch äußert, nimmt<br />
der SDR zu Anlaß, wahrheitswidrig auszuführen, der Kripobeamte habe den gesamten Rest der<br />
Korrespondenz des Angeklagten "als übelste Hetze und Verleumdung" bezeichnet. Auch unterstellt<br />
der SDR dem Kripobeamten fälschlich, er habe bei <strong>Rudolf</strong> den Willen festgestellt, dieser wolle die<br />
Geschichte Deutschlands "neu schreiben von 1871 an, ohne Holocaust und Zweiten Weltkrieg", was<br />
angesichts der Absurdität des Behaupteten am Verstand des Journalisten zweifeln läßt. Über die<br />
vielen in den Monaten danach vorgebrachten entlastenden Beweise der Verteidigung schwieg der<br />
SDR konsequent.[27]<br />
Bis zum Ende des Verfahrens herrschte mit wenigen Ausnahmen Schweigen in den Medien. Dem<br />
Verhalten der anwesenden Journalisten konnte man entnehmen, daß Sie nicht auf der Suche nach der<br />
Wahrheit waren, sondern dem großen Zeitgeist ein Opfer darzubringen gedachten: Sie wandten sich<br />
bei ihrer Suche nach Informationen bis auf einen Fall (ein neu im Metier befindlicher Journalist des<br />
Südwestfunk) nur an Staatsanwaltschaft und Richter.<br />
In welche Richtung die tendenziöse Berichterstattung der Medien ging, zeigte zum Beispiel die<br />
Stuttgarter Zeitung (StZ) sehr deutlich. Da die in den viele tausend Seiten umfassenden Briefwechsel<br />
von <strong>Rudolf</strong> bei der ersten Hausdurchsuchung im September 1993 gefundenen Passagen anscheinend<br />
nicht genug "Verwerfliches" abwarfen, erfand die StZ am 27.1.1995 zusätzlich »Schriebe aus der<br />
Feder des Angeklagten mit eindeutig [...] ausländerfeindlichem Inhalt«. Tatsächlich war im gesamten<br />
Verfahren nie von Ausländerfeindlichkeit oder Rassismus des Angeklagten die Rede, weil es hierfür<br />
wirklich nicht die geringsten Anhaltspunkte gab. Am Ende eines Beitrages der Landesschau des<br />
Fernsehsender Südwest 3 am 27.12.1994 mutierte der christlich-konservative <strong>Rudolf</strong> dann sogar zum<br />
Neonazi, indem das Verfahren gegen <strong>Rudolf</strong> als ein weiterer Fall eines Neonazis am Stuttgarter<br />
Landgericht bezeichnet und dieser in Kontinuität zu dem kurz zuvor geplatzten Stuttgarter<br />
Neonaziprozeß gestellt wurde.[28]<br />
Eine andere häufig anzutreffende, nämlich vorverurteilende Tendenz, machte sich anschließend<br />
bemerkbar, als abschließend gefragt wurde, ob es auch hier Schwierigkeiten geben werde, <strong>Rudolf</strong> der<br />
ihm bezichtigten Tat zu überführen, als ob das Gericht nicht etwa die Aufgabe hätte, unparteiisch die<br />
Wahrheit herauszufinden, sondern vielmehr den Angeklagten zu verurteilen, egal ob er die Tat<br />
begangen hat oder nicht.<br />
Ähnlich tendenziös berichtete die Böblinger Kreiszeitung am 10. Mai 1995, als sich der Prozeß<br />
seinem Ende zuneigte. Dort hieß es auf Seite 13 unter dem Titel "Urteil noch vor Pfingsten" u.a.:<br />
http://vho.org/D/Kardinal/Presse.html (9 von 20) [31.07.2004 01:05:12]