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Germar Rudolf: Kardinalfragen zur Zeitgeschichte ...

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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>: <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Zeitgeschichte</strong><br />

[17] Mittlerweile ist es mit einem polnischen Gelehrtentrio zu einer Diskussion gekommen, vgl.: J.<br />

Markiewicz, W. Gubala, J. Labedz, Z Zagadnien Nauk Sadowych, Z. XXX, 1994, S. 17-27.; G.<br />

<strong>Rudolf</strong>, Deutschland in Geschichte und Gegenwart, Grabert, Heft 1/1995, S. 22-26; J.<br />

Markiewicz, W. Gubala, J. Labedz und G. <strong>Rudolf</strong>: Briefwechsel, in: Sleipnir, (Verlag der<br />

Freunde, Postfach 35 02 64, 10211 Berlin) Heft 3/1995, S. 29-33. Dieser Briefwechsel führte zu<br />

einem vierten Ermittlungsverfahren gegen <strong>Rudolf</strong> durch die Staatsanwaltschaft Berlin, Az. 81<br />

Js 1385/95, LKA 514 Berlin, Az. 951018/3678-0. Zu mehr als polemischen Ausfällen reichte es<br />

bei Dr. J. Bailer nicht: ders., in: B. Bailer-Galanda, W. Benz und W. Neugebauer (Hg.),<br />

Wahrheit und Auschwitzlüge, Deuticke, Wien 1995, S. 111-118; vgl. hierzu die Ausführungen<br />

von G. <strong>Rudolf</strong> in Zur Kritik an Wahrheit und Auschwitzlüge, vgl. den Beitrag in diesem Band.<br />

[18] Auch wenn im damit angesprochenen Buch von Max Frisch Herr Biedermann eine ganz andere<br />

Funktion erfüllt als die des Schreibtischtäters. Aber es kommt eben auf die Wirkung auf den<br />

Zuschauer an.<br />

[19] Vgl. E. Gauss (Hg.), Grundlagen <strong>zur</strong> <strong>Zeitgeschichte</strong>, aaO. (Anm. 4), S. 25-27.<br />

[20] Eine detailliertere Kritik dieser Sendung befindet sich in: W. Schlesiger, Der Fall <strong>Rudolf</strong>,<br />

Cromwell Press, Brighton 1994 (jetzt: P.O. Box 62, Uckfield/East-Sussex TN22 1ZY<br />

(Großbritannien)); darin bestreitet <strong>Rudolf</strong> allerdings noch, daß er sich hinter dem Pseudonym<br />

Ernst Gauss verbirgt. Dies hat er im Verfahren vor dem LG Stuttgart eingeräumt, Az. 17 KLs<br />

3/94.<br />

[21] Vgl. hierzu den Beitrag "Deutsches Gerichtsurteil: Wissenschaftliches Werk wird verbrannt" in<br />

diesem Band.<br />

[22] Richtig: <strong>Germar</strong>. Fehler im Original. D-23<br />

[23] Vgl. hierzu den Beitrag "Über richtige und falsche Erkenntnisse", S. 41.<br />

[24] Vgl. Die Welt, 15.4.1995: "Unterstützen Unternehmer die rechtsextremen Szene?". Als Folge<br />

dieser Sendung wurde der Arbeitgeber von <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> seitens seiner Kunden, Lieferanten,<br />

Wettbewerber und Mitarbeiter so unter Druck gesetzt, daß er sich gezwungen sah, den<br />

Arbeitsvertrag mit Herrn <strong>Rudolf</strong> aufzuheben.<br />

[25] Knaur, München, Mai 1995.<br />

[26] Bei Abfassung dieses Briefes lagen <strong>Rudolf</strong> die Prozeßakten nicht vor, so daß er den<br />

tatsächlichen Wortlaut seines damaligen Schreibens nicht überprüfen konnte, sonst hätte er<br />

sicher die Auslassung der Auslassungspunkte (...) gerügt und den Abdruck des vollen Wortlauts<br />

verlangt, vgl. oben. Die Akten waren von der Staatsanwaltschaft Tübingen vorübergehend<br />

beschlagnahmt worden, vgl. Anm. 4.<br />

[27] Süddeutscher Rundfunk, in allen vier Hörfunkprogrammen am 25.11.1994 am Nachmittag.<br />

[28] Das vom SDR vertriebene Video dieses Beitrages wird entsprechend mit dem Titel "Neo-Nazi"<br />

versehen.<br />

[29] Aufgrund der Remerschen Raubkopie verweigert die Universität Stuttgart <strong>Rudolf</strong> seit Juli 1993,<br />

dem Zeitpunkt der Einreichung seiner Doktorarbeit, die Zulassung <strong>zur</strong> Abschlußprüfung<br />

(Rigorosum).<br />

http://vho.org/D/Kardinal/Presse.html (19 von 20) [31.07.2004 01:05:13]

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