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Germar Rudolf: Kardinalfragen zur Zeitgeschichte ...

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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>: <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Zeitgeschichte</strong><br />

[44] Eine detailliertere Kritik dieser Sendung befindet sich in: W. Schlesiger, aaO. (Anm. 12).<br />

[45] Aussage der Zeugin Ursula <strong>Rudolf</strong> am 24.3.1995 im Verfahren Anm. 1.<br />

[46] Brief des Angeklagten an seine Patentante vom 30.4.1994, eingeführt in die Hauptverhandlung<br />

am 23.2.1995 im Verfahren Anm. 1.<br />

[47] Cartellverband der katholischen deutschen Studentenverbindungen (CV), etwa 35.000<br />

Mitglieder.<br />

[48] Urteilsbegründung des Ehrengerichts e.v. AV Tuisconia Königsberg zu Bonn vom 20.8.95. Die<br />

Berufung <strong>Rudolf</strong>s wurde angelehnt, abgefaßt von RA Herbert Stomper.<br />

[49] Die anderen drei lauten: religio, scientia, amicitia.<br />

[50] Zeugenaussage von Bundesbruder Dr. Markus Kiefer in diesem Ehrengerichtsverfahren.<br />

[51] So die Aussage des damaligen Vermieters Karlheinz Bühler gegenüber G. <strong>Rudolf</strong> im<br />

Spätsommer 1994.<br />

[52] Ein Grund brauchte nicht angegeben werden, da in einem Zweifamilienhaus, in dem der<br />

Vermieter selbst wohnt, nach BGB kein Grund <strong>zur</strong> Kündigung notwendig ist.<br />

[53] Faksimilierte Wiedergabe des Dokumentes in Sleipnir 4/95, innere Umschlagrückseite.<br />

[54] <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> hat im Frühjahr 1994 den Namen seiner Frau angenommen, bleibt jedoch zum<br />

Schutze seiner Familie in der Öffentlichkeit bei seinem Geburtsnamen. (Anm. Juli 2002: Nach<br />

seiner Scheidung im Jahr 2000 nahm G. <strong>Rudolf</strong> seinen Geburtsnamen wieder an.)<br />

[55] Bl. 1411 der Akten im Verfahren Anm. 1, mit dem handschriftlichen Vermerk Dr. Mayers, daß<br />

Akteneinsicht nach Rücksendung der Akten durch die Verteidiger zu gewähren sei.<br />

[56] Ermittlungsordner 2, Blatt 876, im Verfahren Anm. 1.<br />

[57] So das Schreiben des Verteidigers Dr. G. Herzogenrath-Amelung an das LG Stuttgart vom<br />

16.11.1995 in diesem Zusammenhang im Verfahren Anm. 1.<br />

[58] Vgl. dazu den Beitrag »Die Rolle der Medien im Fall <strong>Rudolf</strong>« in diesem Band.<br />

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http://vho.org/D/Kardinal/Bundesacht.html (14 von 14) [31.07.2004 01:04:23]

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