Germar Rudolf: Kardinalfragen zur Zeitgeschichte ...
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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>: <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Zeitgeschichte</strong><br />
[44] Eine detailliertere Kritik dieser Sendung befindet sich in: W. Schlesiger, aaO. (Anm. 12).<br />
[45] Aussage der Zeugin Ursula <strong>Rudolf</strong> am 24.3.1995 im Verfahren Anm. 1.<br />
[46] Brief des Angeklagten an seine Patentante vom 30.4.1994, eingeführt in die Hauptverhandlung<br />
am 23.2.1995 im Verfahren Anm. 1.<br />
[47] Cartellverband der katholischen deutschen Studentenverbindungen (CV), etwa 35.000<br />
Mitglieder.<br />
[48] Urteilsbegründung des Ehrengerichts e.v. AV Tuisconia Königsberg zu Bonn vom 20.8.95. Die<br />
Berufung <strong>Rudolf</strong>s wurde angelehnt, abgefaßt von RA Herbert Stomper.<br />
[49] Die anderen drei lauten: religio, scientia, amicitia.<br />
[50] Zeugenaussage von Bundesbruder Dr. Markus Kiefer in diesem Ehrengerichtsverfahren.<br />
[51] So die Aussage des damaligen Vermieters Karlheinz Bühler gegenüber G. <strong>Rudolf</strong> im<br />
Spätsommer 1994.<br />
[52] Ein Grund brauchte nicht angegeben werden, da in einem Zweifamilienhaus, in dem der<br />
Vermieter selbst wohnt, nach BGB kein Grund <strong>zur</strong> Kündigung notwendig ist.<br />
[53] Faksimilierte Wiedergabe des Dokumentes in Sleipnir 4/95, innere Umschlagrückseite.<br />
[54] <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> hat im Frühjahr 1994 den Namen seiner Frau angenommen, bleibt jedoch zum<br />
Schutze seiner Familie in der Öffentlichkeit bei seinem Geburtsnamen. (Anm. Juli 2002: Nach<br />
seiner Scheidung im Jahr 2000 nahm G. <strong>Rudolf</strong> seinen Geburtsnamen wieder an.)<br />
[55] Bl. 1411 der Akten im Verfahren Anm. 1, mit dem handschriftlichen Vermerk Dr. Mayers, daß<br />
Akteneinsicht nach Rücksendung der Akten durch die Verteidiger zu gewähren sei.<br />
[56] Ermittlungsordner 2, Blatt 876, im Verfahren Anm. 1.<br />
[57] So das Schreiben des Verteidigers Dr. G. Herzogenrath-Amelung an das LG Stuttgart vom<br />
16.11.1995 in diesem Zusammenhang im Verfahren Anm. 1.<br />
[58] Vgl. dazu den Beitrag »Die Rolle der Medien im Fall <strong>Rudolf</strong>« in diesem Band.<br />
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http://vho.org/D/Kardinal/Bundesacht.html (14 von 14) [31.07.2004 01:04:23]