23.10.2012 Aufrufe

Germar Rudolf: Kardinalfragen zur Zeitgeschichte ...

Germar Rudolf: Kardinalfragen zur Zeitgeschichte ...

Germar Rudolf: Kardinalfragen zur Zeitgeschichte ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>: <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Zeitgeschichte</strong><br />

AUSWÄRTIGES AMT<br />

214-E-Stuparek<br />

Bonn, den 8. Jan. 1979<br />

Sehr geehrter Herr Stuparek!<br />

Bundesminister Genscher hat mich gebeten, Ihr Schreiben vom<br />

21. Dezember 1978 zu beantworten.<br />

Auch mir ist bekannt, dass es im Lager Auschwitz keine<br />

Gaskammern gegeben hat...<br />

Mit freundlichen Grüßen, Im Auftrag, gez: Dr. Scheel<br />

Was hatte Remer getan? Als Herausgeber der REMER DEPESCHE publizierte der hochdekorierte<br />

Frontoffizier die Ergebnisse einer Reihe von naturwissenschaftlichen Gutachten. Es handelte sich einmal um<br />

das Leuchter-Gutachten, das der ehemalige Justizminister Engelhard als "wissenschaftliche Untersuchung"<br />

würdigte. Fred Leuchter ist Konstrukteur von Blausäure Exekutionsgaskammern in den USA. Später gab der<br />

Direktor des Auschwitz-Museums, Dr. F. Piper ein ähnliches Gutachten bei dem Krakauer Jan Sehn Institut in<br />

Auftrag. Ein deutsches Fachgutachten in Zusammenarbeit mit dem renommierten Institut Fresenius folgte im<br />

Februar 1992. Die Diskussion, die der General mit seinen Veröffentlichungen in Gang setzte, war sogar vom<br />

Bundespräsidenten erwünscht. Von Weizsäcker "wird die Diskussion [über das Leuchter-Gutachten]<br />

aufmerksam verfolgen" heißt es in einem Schreiben des Bundespräsidialamtes vom 23. Oktober 1989. Hat der<br />

Bundespräsident mit diesem Schreiben General Remer in die Falle gelockt? Remer mußte sich von Ex-<br />

Justizminister Engelhard und vom Bundespräsidenten ermutigt sehen, diese Fakten zu publizieren.<br />

Gaskammern, die nie mit Gas in Berührung kamen<br />

Alle drei Gutachten kommen zu demselben Schluß: Die von Zeugen behaupteten Gaskammern von<br />

Auschwitz und Birkenau sind niemals mit Zyklon-B in Berührung gekommen. Juristische ausgedrückt: Die<br />

Tatwaffe war nicht geladen. Zum besseren Verständnis: Kommt Blausäure (Zyklon-B) mit Beton oder Steinen<br />

in Berührung, geht sie mit den Eisenspuren im jeweiligen Baumaterial eine ewigwährende Verbindung ein.<br />

Die so entstehende Verbindung ist blau (deshalb der Name Blausäure, wobei das Gas selbst farblos ist) und<br />

zeigt sich im und auf dem begasten Gemäuer. So kann man heute in den Entwesungsgebäuden sowohl an den<br />

Innen- als auch an den Außenwänden eine kräftige Blaufärbung mit dem bloßen Auge sehen. In den<br />

behaupteten Gaskammern sind keine Farbspuren erkennbar. Die chemischen Analysen der Gutachten weisen<br />

bei den entnommenen Proben aus den Entwesungsgebäuden extrem hohe Zyankonzentrationen auf, während<br />

sich in den Proben aus den behaupteten Gaskammern keine Rückstände finden. In keinem der zahlreichen NS-<br />

Prozesse wurden jemals naturwissenschaftliche Gutachten dieser Art erstellt. Es wurden niemals Sachbeweise<br />

erhoben.<br />

In Nürnberg wurden die Propaganda-Lügen der Sieger mit Aktenzeichen<br />

versehen. Seitdem sind es "Tatsachen"<br />

Alle Gerichte verwehrten allen Gaskammer-Zweiflern bislang jede Beweisführung für ihre<br />

naturwissenschaftlichen Fakten. Die Gerichte stellten sich auf den Standpunkt, es bedürfe keiner Beweise, da<br />

es sich bei den "Gaskammern" um eine offenkundige "Tatsache" handele. Offenkundig heißt, daß die Existenz<br />

der "Gaskammern" so eindeutig feststehe, wie es sicher ist, daß der Tag 24 Stunden hat. Das Nürnberger<br />

Militärtribunal führte die sogenannte Offenkundigkeit in die Gerichtspraxis ein. Reine Kriegs-<br />

Greuelpropaganda aus dem II. Weltkrieg wurde in "Tatsachen" umgewandelt (IMT-Statute 19 und 21), die<br />

von den Angeklagten hingenommen werden mußten. Derjenige der Verteidiger, der den Versuch einer<br />

Gegenbeweisführung zu unternehmen gedachte, wurde mit der Todesstrafe bedroht. So wurde das<br />

stalinistische Massacker von Katyn ebenso angeklagt, wie die Lüge von der Massenvergasung im ehemaligen<br />

Konzentrationslager Dachau (IMT Dokument 2430-PS). Mit Dokument 3311-PS der polnischen Regierung<br />

"stellt das Sieger-Tribunal unter Beweis", daß in Treblinka Hundertausende von Juden "verdampft" wurden.<br />

Wohlgemerkt: "verdampft", nicht "vergast". Heute schauen die Holocauster schamhaft nach unten, wenn sie<br />

mit diesem Wahnsinn konfrontiert werden. Im großen NS-Prozeß vor dem Land- und Kammergericht Berlin<br />

http://vho.org/D/Kardinal/Remer.html (7 von 15) [31.07.2004 01:07:57]

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!