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Germar Rudolf: Kardinalfragen zur Zeitgeschichte ...

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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>: <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Zeitgeschichte</strong><br />

Prof. Peter Steinbach<br />

Als Prof. Peter Steinbach im letzten Jahr massiv angegriffen wurde, weil er das Schwergewicht seiner<br />

Darstellung des Widerstandes im Dritten Reich auf die Kommunisten gelegt hatte, verteidigte er seine<br />

subjektive Sichtweise mit folgenden Worten:[36]<br />

»Das Grundgesetz schützt wissenschaftliche Forschung und will im Grunde die Unbefangenheit<br />

dieser Forschung. Das gilt in ganz besonderer Weise für die Geschichte, in der es ja nicht darum<br />

geht, einen roten Faden auszuzeichnen und verbindlich zu machen, sondern in der es darum geht,<br />

Angebote für die Auseinandersetzung zu bieten. Das muß in einer pluralistischen Gesellschaft<br />

vielfältig und kontrovers sein.«<br />

Seine Konzentration auf die Darstellung des kommunistischen Widerstandes im Dritten Reich sieht er<br />

also als Angebot zu einer Auseinandersetzung, nicht als dogmatisch zu akzeptierende Wahrheit. Prof.<br />

Steinbach gehört übrigens auch zu den hiesigen Holocaust-Experten und ergänzt unser Bild von den<br />

links bis linksextrem orientierten Wissenschaftlern in diesem Bereich.<br />

Jeder in diesem Land - mich eingeschlossen - akzeptiert diesen Wissenschaftler und seine Arbeit,<br />

obwohl er die politischen Motive derer nicht problematisiert, in deren Namen 70 Millionen Menschen<br />

zu Tode gekommen sind. Der Grund für diese Toleranz ist ganz einfach: Solange sich Prof. Steinbach<br />

an die Prinzipien der Wissenschaft hält, ist seine Gesinnung und seine eventuelle Forschungsintention<br />

völlig irrelevant.<br />

Prof. Carl Degler<br />

Nun stellt sich uns die Frage: Welche Rolle spielt es eigentlich, ob, und falls ja, welches<br />

erkenntnisleitende Interesse hinter meinen Forschungen steht?<br />

Der Ex-Präsident der Organisation amerikanischer Historiker (OAH) Carl Degler gab diesbezüglich<br />

laut Prof. Lipstadt<br />

»zu bedenken, daß "... wir alles gefährden, für das Historiker sich engagieren", wenn nach den<br />

"Beweggründen" hinter historischer Forschung und geschichtswissenschaftlichen Abhandlungen<br />

gefragt werde.«[37]<br />

Dieser Auffassung tritt sogar Frau Prof. Lipstadt, wahrscheinlich die bekannteste Revisionismus-<br />

Gegnerin, bei.[38]<br />

Die Antwort auf die Frage der Relevanz erkenntnisleitender Interessen kann daher nur lauten: Dies<br />

darf in einem Rechtsstaat gar keine Rolle spielen. Entscheidend für die Frage der Wissenschaftlichkeit<br />

einer Arbeit darf lediglich die Frage sein, ob bei der Erstellung der Arbeit die wissenschaftlichen<br />

Arbeitsprinzipien beachtet wurden, nicht aber, ob die Resultate politisch erwünscht oder unerwünscht<br />

sind.<br />

http://vho.org/D/Kardinal/Erkenntnis.html (21 von 53) [31.07.2004 01:03:30]

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