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Germar Rudolf: Kardinalfragen zur Zeitgeschichte ...

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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>: <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Zeitgeschichte</strong><br />

»Namens und im Auftrag unserer Mandanten kündigen wir hiermit das zwischen Ihnen bestehende<br />

Mietverhältnis gemäß Mietvertrag vom 26.10.1994 fristlos.<br />

Unseren Mandanten wurde durch Presse, Funk und Fernsehen bekannt, daß Sie, Herr Scheerer[54],<br />

vom Landgericht Stuttgart wegen Volksverhetzung zu 14 Monaten Haft verurteilt wurden. Eine<br />

Fortsetzung des Mietverhältnisses ist unseren Mandanten deshalb nicht mehr zumutbar.<br />

Ich habe Sie aufzufordern, die Wohnung bis spätestens<br />

31. Juli 1995<br />

zu räumen und in vertragsgemäßen Zustand an unsere Mandanten herauszugeben.<br />

Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, sind wir beauftragt, unverzüglich Klage<br />

ein<strong>zur</strong>eichen.«<br />

Als <strong>Rudolf</strong> seine Vermieter ultimativ aufforderte, diese Kündigung <strong>zur</strong>ückzunehmen, ansonsten<br />

werde er seinerseits klagen, klagten die Vermieter auf Zwangsräumung. Aus mehreren privaten<br />

Gründen - <strong>Rudolf</strong>s Frau erwartete inzwischen das zweite Baby - gab er schließlich nach, suchte sich<br />

eine neue Bleibe und einigte sich mit seinen Vermietern außergerichtlich.<br />

Siebter Schritt: Sonderbehandlung<br />

Die Bürgerschaftsfraktion der GRÜNEN/GAL in Hamburg forderte als Anzeigeerstatter am 5.5.1995<br />

Akteneinsicht in den Fall <strong>Rudolf</strong>. Zuerst abgelehnt, scheint eine nochmalige Bitte um Akteneinsicht<br />

vom 3.7.1995 nun bewilligt worden zu sein,[55] obwohl diesen außenstehenden Personen ein<br />

berechtigtes Interesse nicht zugesprochen werden kann. Es steht zu befürchten, daß die Akten direkt<br />

oder indirekt in radikal-antifaschistische Kreise gelangen, wo sie insbesondere auch bezüglich der<br />

Daten von Zeugen entsprechend ausgewertet werden dürften.<br />

Das Tüpfelchen auf dem i stellt die Anfrage der Fakulty of Humanities, Project for Study of Anti-<br />

Semitism, der Universität Tel Aviv vom 16.10.1994 dar, in der eine Sarah Rembiszewski um<br />

Informationen über den Stand des Verfahrens bat.[56] Der Aufmerksamkeit der Welt werden sich die<br />

Richter also durchaus bewußt gewesen sein. Inzwischen drängt Tel Aviv ebenfalls darauf,<br />

Akteneinsicht zu erhalten. Kann man hoffen, daß die bisher nicht gewährte Akteneinsicht trotz der<br />

immer energischer werdenden Bitten aus Tel Aviv auch weiterhin verwehrt bleibt, da dieses<br />

Forschungsinstitut kein berechtigtes Interesse an einer Akteneinsicht hat? Nach herrschendem Recht<br />

kann Akteneinsicht normalerweise keiner außenstehende Person gewährt werden. Sollte sich<br />

herausstellen, daß Tel Aviv auch ohne Rechtsgrundlage Akteneinsicht bekommt, daß also Juden in<br />

Deutschland immer noch "sonderbehandelt" werden,[57] dürfte es nicht sehr lange dauern, bis eine<br />

Kopie der Akte auf dem Tisch der Universität liegt, die sich über eine Zugriffsmöglichkeit auf intime<br />

Details der revisionistischen Szene in Deutschland sehr freuen dürfte. Noch kürzer dürfte es dauern,<br />

bis eine Kopie auf einen Tisch flattert, an dem nicht nur Betrachtungen angestellt werden.<br />

http://vho.org/D/Kardinal/Bundesacht.html (10 von 14) [31.07.2004 01:04:23]

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