Germar Rudolf: Kardinalfragen zur Zeitgeschichte ...
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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>: <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Zeitgeschichte</strong><br />
»Namens und im Auftrag unserer Mandanten kündigen wir hiermit das zwischen Ihnen bestehende<br />
Mietverhältnis gemäß Mietvertrag vom 26.10.1994 fristlos.<br />
Unseren Mandanten wurde durch Presse, Funk und Fernsehen bekannt, daß Sie, Herr Scheerer[54],<br />
vom Landgericht Stuttgart wegen Volksverhetzung zu 14 Monaten Haft verurteilt wurden. Eine<br />
Fortsetzung des Mietverhältnisses ist unseren Mandanten deshalb nicht mehr zumutbar.<br />
Ich habe Sie aufzufordern, die Wohnung bis spätestens<br />
31. Juli 1995<br />
zu räumen und in vertragsgemäßen Zustand an unsere Mandanten herauszugeben.<br />
Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, sind wir beauftragt, unverzüglich Klage<br />
ein<strong>zur</strong>eichen.«<br />
Als <strong>Rudolf</strong> seine Vermieter ultimativ aufforderte, diese Kündigung <strong>zur</strong>ückzunehmen, ansonsten<br />
werde er seinerseits klagen, klagten die Vermieter auf Zwangsräumung. Aus mehreren privaten<br />
Gründen - <strong>Rudolf</strong>s Frau erwartete inzwischen das zweite Baby - gab er schließlich nach, suchte sich<br />
eine neue Bleibe und einigte sich mit seinen Vermietern außergerichtlich.<br />
Siebter Schritt: Sonderbehandlung<br />
Die Bürgerschaftsfraktion der GRÜNEN/GAL in Hamburg forderte als Anzeigeerstatter am 5.5.1995<br />
Akteneinsicht in den Fall <strong>Rudolf</strong>. Zuerst abgelehnt, scheint eine nochmalige Bitte um Akteneinsicht<br />
vom 3.7.1995 nun bewilligt worden zu sein,[55] obwohl diesen außenstehenden Personen ein<br />
berechtigtes Interesse nicht zugesprochen werden kann. Es steht zu befürchten, daß die Akten direkt<br />
oder indirekt in radikal-antifaschistische Kreise gelangen, wo sie insbesondere auch bezüglich der<br />
Daten von Zeugen entsprechend ausgewertet werden dürften.<br />
Das Tüpfelchen auf dem i stellt die Anfrage der Fakulty of Humanities, Project for Study of Anti-<br />
Semitism, der Universität Tel Aviv vom 16.10.1994 dar, in der eine Sarah Rembiszewski um<br />
Informationen über den Stand des Verfahrens bat.[56] Der Aufmerksamkeit der Welt werden sich die<br />
Richter also durchaus bewußt gewesen sein. Inzwischen drängt Tel Aviv ebenfalls darauf,<br />
Akteneinsicht zu erhalten. Kann man hoffen, daß die bisher nicht gewährte Akteneinsicht trotz der<br />
immer energischer werdenden Bitten aus Tel Aviv auch weiterhin verwehrt bleibt, da dieses<br />
Forschungsinstitut kein berechtigtes Interesse an einer Akteneinsicht hat? Nach herrschendem Recht<br />
kann Akteneinsicht normalerweise keiner außenstehende Person gewährt werden. Sollte sich<br />
herausstellen, daß Tel Aviv auch ohne Rechtsgrundlage Akteneinsicht bekommt, daß also Juden in<br />
Deutschland immer noch "sonderbehandelt" werden,[57] dürfte es nicht sehr lange dauern, bis eine<br />
Kopie der Akte auf dem Tisch der Universität liegt, die sich über eine Zugriffsmöglichkeit auf intime<br />
Details der revisionistischen Szene in Deutschland sehr freuen dürfte. Noch kürzer dürfte es dauern,<br />
bis eine Kopie auf einen Tisch flattert, an dem nicht nur Betrachtungen angestellt werden.<br />
http://vho.org/D/Kardinal/Bundesacht.html (10 von 14) [31.07.2004 01:04:23]