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Germar Rudolf: Kardinalfragen zur Zeitgeschichte ...

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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>: <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Zeitgeschichte</strong><br />

Die Rolle der Presse im Fall <strong>Germar</strong><br />

<strong>Rudolf</strong> [1]<br />

Ein Potpourri der Unwahrheiten um das <strong>Rudolf</strong> Gutachten und<br />

seinen Autor<br />

Der Gegenstand des Eifers<br />

Als <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> die ersten Fassungen seines "Gutachtens über die Bildung und Nachweisbarkeit<br />

von Cyanidverbindungen in den Gaskammern von Auschwitz" erstmalig im Frühjahr 1992 an einen<br />

eng begrenzten Empfängerkreis in Wissenschaft und Politik versandte, reagierten einige Historikern<br />

sehr interessiert, die Medien jedoch erhielten von der Existenz des Gutachtens keine Kenntnis. Erst als<br />

Generalmajor a.D. Otto Ernst Remer im Frühjahr 1993 eine erweiterte Fassung dieses Gutachtens mit<br />

einem gepfefferten politischen Vor- und Nachwort versah und gegen den Willen <strong>Rudolf</strong>s in 1000 bis<br />

2000 Exemplaren unter Medien, Staatsanwaltschaften, Politiker und Wissenschaftler verstreute, erfuhr<br />

ein gewisser Kreis des Establishments von der Existenz des <strong>Rudolf</strong> Gutachtens.<br />

Bis auf zwei kurze Artikel am 8./9. und 13. Mai 1993 im Wiesbadener Kurier über die<br />

Unannehmlichkeiten, die das Gutachten dem von <strong>Rudolf</strong> beauftragten, in Taunusstein bei Wiesbaden<br />

ansässigen, chemischen Analyseninstitut Fresenius bereitete, und einer Meldung in der Märkischen<br />

Allgemeinen vom 14.5.93, daß Prof. L. Bisky, MdB, Anzeige erstattet habe, schwieg die Presse<br />

jedoch. Erst als im Frühjahr 1994 der Arbeitsgerichtsprozeß zwischen <strong>Rudolf</strong> und seinem früheren<br />

Arbeitgeber, dem Stuttgarter Max-Planck-Institut für Festkörperforschung, stattfand, der mit einem<br />

Vergleich endete, brachte die dpa eine Meldung, die in vielen Zeitungen und sogar im Hörfunk<br />

veröffentlicht wurde. Das wiederum war der Anlaß für die ARD-Fernsehsendung Report, gegen<br />

<strong>Rudolf</strong> eine Hetzsendung in Szene zu setzen.<br />

Regelmäßig erschienen jedoch in der Lokalpresse meist sachliche Meldungen der Polizei, nachdem<br />

das Staatsschutzdezernat[2] des LKA Baden-Württemberg bei G. <strong>Rudolf</strong> aus verschiedenen Anlässen<br />

Hausdurchsuchungen durchgeführt hatte (30.9.1993[3], 18.8.1994[4] und 27.3.1995[5]). Lediglich die<br />

von den Zeitungen selbst gewählten Schlagzeilen waren stellenweise unseriös, so zum Beispiel am<br />

29.3.1995 im Böblinger Boten: "Nazi-Buchlager in Steinenbronn". Tatsächlich befand sich in der<br />

Wohnung von G. <strong>Rudolf</strong> weder ein Buchlager, noch gab es dort Nazis oder Nazimaterial.<br />

Das von G. <strong>Rudolf</strong> autorisierte Gutachten wurde im Sommer 1993 unter dem Titel Das <strong>Rudolf</strong><br />

Gutachten in Großbritannien veröffentlicht und kann seither ohne Einschränkungen in Deutschland<br />

erworben und verbreitet werden, ist also strafrechtlich unbedenklich.[6] Es fand bisher in der<br />

Medienlandschaft kein Echo.<br />

http://vho.org/D/Kardinal/Presse.html (1 von 20) [31.07.2004 01:05:12]

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