Germar Rudolf: Kardinalfragen zur Zeitgeschichte ...
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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>: <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Zeitgeschichte</strong><br />
(Az: PKs 3-50) wurde festgestellt: "Im Konzentrationslager Majdanek gab es keine Gaskammeranlagen".<br />
Aber General Remer wurde in Schweinfurt wegen Volksverhetzung mit Gefängnis bestraft, weil er in seinen<br />
DEPESCHEN das Gerichtsfaktum des gaskammerfreien Majdanek publizierte.<br />
Herr Richter Siebenbürger, Herr Staatsanwalt Baumann,<br />
welche der nachfolgenden Zahlen sind bitteschön<br />
"offenkundig". Warum haben sie dem General im Prozeß<br />
nicht gesagt, an welche Zahl er glauben muß. Für welche<br />
Zahl soll Remer jetzt im Gefängnis verrecken?<br />
Gegenüberstellung von amtlichen Aussagen über behauptete Gaskammer-Tote<br />
in Auschwitz:<br />
26. 7. 1990: ALLGEMEINE JÜDISCHE WOCHENZEITUNG<br />
4.000.000<br />
20. 4. 1978: Französische Tageszeitung LE MONDE<br />
5.000.000<br />
1945: Internationales Militärtribunal in Nürnberg<br />
4.000.000<br />
1979: Der Papst während seines Auschwitz-Besuchs<br />
4.000.000<br />
April 1990: Oberstaatsanwalt Majorowsky/Wuppertal<br />
4.000.000<br />
1945: Franz. Ermittlungsstelle für Kriegsverbrechen<br />
8.000.000<br />
1989: Eugen Kogon: Der SS-Staat<br />
4.500.000<br />
1989: Lügengedenktafeln/Birkenau entfernt, mit der Zahl<br />
4.000.000<br />
11. 6. 1992: ALLGEMEINE JÜDISCHE WOCHENZEITUNG<br />
1.500.000<br />
1. 9. 1989: Französische Tageszeitung LE MONDE<br />
1.472.000<br />
1985: Raul Hilberg: Die Vernichtung der europäischen Juden<br />
1.250.000<br />
Juli 1990: Die linke TAZ und andere Tageszeitungen<br />
960.000<br />
1974: G. Reitlinger: Die Endlösung<br />
850.000<br />
1989: UdSSR gibt Todenbücher frei. Sämtliche Todesfälle<br />
66.000<br />
1965: Auschwitz-Urteil: 50/4 Ks 2/63. Inkl. behauptete Gastote<br />
45.510<br />
1965: Auschwitz-Urteil. 50/4 Ks 2/63, ohne behauptete Gastote<br />
619<br />
Zur Vernichtung des deutschen Volkes bedarf es nur eines Wortes:<br />
"offenkundig"<br />
Man kann im Zusammenhang mit den behaupteten Gaskammern also keinesfalls von einer Art<br />
Offenkundigkeit sprechen, wie sie der Tatsache, daß der Tag hat 24 Stunden hat, zugrunde liegt. Und nur bei<br />
einer Offenkundigkeit, wie der Tag hat 24 Stunden, bedarf es keiner Beweise. In allen anderen Fällen muß<br />
Beweis erhoben werden.<br />
Remers Beweise sind neu und weit überlegen<br />
Die Verteidiger, Hajo Herrmann und Dr. Herbert Schaller, hatten umfangreiche Beweisanträge vorbereitet.<br />
Sie stimmten ihre Beweisanträge mit einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf ab. Dieses<br />
Gericht urteilte in einem Gaskammer-Zweifel-Prozeß, daß Beweisanträge dann zugelassen werden müssen,<br />
wenn diese den "Beweisen" in den <strong>zur</strong>ückliegenden NS-Prozessen überlegen seien. Bei neuen, überlegenen<br />
Beweisanträgen, so daß Düsseldorfer Gericht, könne eine Offenkundigkeit nicht länger fortbestehen. Die<br />
Beweisanträge der Verteidigung sind neu und den aus den NS-Prozessen weit überlegen. Denn dort wurden<br />
niemals Sachbeweise erhoben.<br />
http://vho.org/D/Kardinal/Remer.html (8 von 15) [31.07.2004 01:07:57]