Germar Rudolf: Kardinalfragen zur Zeitgeschichte ...
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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>: <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Zeitgeschichte</strong><br />
Über singuläre Meinungen<br />
Deutsche Gerichte tendieren dazu, die vom öffentlichen Konsens abweichende Meinung der<br />
Revisionisten als singulär darzustellen, von deren Unrichtigkeit die Revisionisten selbst Kenntnis<br />
haben.[49] So frug z.B. ein Richter in einem Prozeß gegen einen Revisionisten einen Zeugen, ob<br />
darüber geredet worden sei, »daß er [d.h. der Angeklagte] damit [mit seinen Thesen über Auschwitz]<br />
gegen die historische Wahrheit verstößt, daß er eine singuläre Meinung vertritt«. Unsere Gerichte<br />
geben damit verschiedene Dinge zu erkennen:<br />
Die historische Wahrheit<br />
Die Gerichte scheint der Auffassung zu sein, es gebe eine letzte, für alle verbindliche Auffassung von<br />
der historischen Wahrheit, der sich alle beugen müssen. Sie scheinen sich damit in Übereinstimmung<br />
mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu befinden, die den planmäßigen, industriellen<br />
Massenmord an Millionen Menschen jüdischer Herkunft durch das Dritte Reich für offenkundig<br />
erachtet, weshalb diesbezügliche Beweisanträge unzulässig seien.<br />
Ich habe bereits mehrfach ausgeführt, daß es in der Wissenschaft keinen Anspruch auf den Besitz der<br />
absoluten und endgültigen Wahrheit geben kann und daß auch der Staat durch Gesetzgebung und<br />
Rechtsprechung hieran nichts zu ändern vermag. Ich als Wissenschaftler fühle mich hingegen<br />
verpflichtet, jene angeblichen Wahrheiten, die man uns per Strafgesetz aufzwingen will, kritisch zu<br />
hinterfragen, denn nach meiner Überzeugung hat allein die Lüge das Strafgesetz nötig, um ihre<br />
Geltung zu behaupten. Die Wahrheit dagegen bedarf keines strafrechtlichen Schutzes. Ich bin gewiß,<br />
daß sie sich im wissenschaftlichen Diskurs von selbst durchsetzen wird, wenn auch nicht hier und<br />
jetzt.<br />
Über die Pluralität singulärer Meinungen<br />
Ferner wird den Revisionisten immer wieder vorgeworfen, sie würden eine "singuläre Meinung"<br />
vertreten. Ich weiß nicht genau, was unter einer singulären Meinung zu verstehen ist. Ich gehe aber<br />
davon aus, daß gemeint ist, die revisionistische Auffassung zum Holocaust würde der aller 'ernst zu<br />
nehmenden' Historiker zuwiderlaufen. Bei diesen könnte es sich nach Auffassung unserer Gerichte<br />
wohl vornehmlich um die Herren Prof. Jehuda Bauer, Prof. Benz, Prof. Scheffler, Prof. Jäckel, Prof.<br />
Jagschitz, Prof. Steinbach oder Herrn Auerbach handeln. Solche Historiker wie Prof. Schlee, Prof.<br />
Haverbeck, Prof. Nolte und Prof. Diwald, deren Zitate sich auf der Rückseite meines Gutachtens[8]<br />
befinden, zählen wohl nicht dazu. Auch nicht die Kollegen, die sich nach Aussage von Prof.<br />
Haverbeck über meine revisionistische Forschungstätigkeit freuen. Wohl auch nicht jene Kollegen,<br />
die nach brieflicher Aussage eines anderen, hier aus Dankbarkeit namentlich ungenannten Professors<br />
wissen, daß am herrschenden Geschichtsbild vieles faul ist.<br />
Zur Singularisierung pluraler Meinungen<br />
Warum aber vernimmt man nicht die Stimmen dieser plötzlich im Plural auftretenden Singulare in der<br />
http://vho.org/D/Kardinal/Erkenntnis.html (30 von 53) [31.07.2004 01:03:30]