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Germar Rudolf: Kardinalfragen zur Zeitgeschichte ...

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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>: <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Zeitgeschichte</strong><br />

Über singuläre Meinungen<br />

Deutsche Gerichte tendieren dazu, die vom öffentlichen Konsens abweichende Meinung der<br />

Revisionisten als singulär darzustellen, von deren Unrichtigkeit die Revisionisten selbst Kenntnis<br />

haben.[49] So frug z.B. ein Richter in einem Prozeß gegen einen Revisionisten einen Zeugen, ob<br />

darüber geredet worden sei, »daß er [d.h. der Angeklagte] damit [mit seinen Thesen über Auschwitz]<br />

gegen die historische Wahrheit verstößt, daß er eine singuläre Meinung vertritt«. Unsere Gerichte<br />

geben damit verschiedene Dinge zu erkennen:<br />

Die historische Wahrheit<br />

Die Gerichte scheint der Auffassung zu sein, es gebe eine letzte, für alle verbindliche Auffassung von<br />

der historischen Wahrheit, der sich alle beugen müssen. Sie scheinen sich damit in Übereinstimmung<br />

mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu befinden, die den planmäßigen, industriellen<br />

Massenmord an Millionen Menschen jüdischer Herkunft durch das Dritte Reich für offenkundig<br />

erachtet, weshalb diesbezügliche Beweisanträge unzulässig seien.<br />

Ich habe bereits mehrfach ausgeführt, daß es in der Wissenschaft keinen Anspruch auf den Besitz der<br />

absoluten und endgültigen Wahrheit geben kann und daß auch der Staat durch Gesetzgebung und<br />

Rechtsprechung hieran nichts zu ändern vermag. Ich als Wissenschaftler fühle mich hingegen<br />

verpflichtet, jene angeblichen Wahrheiten, die man uns per Strafgesetz aufzwingen will, kritisch zu<br />

hinterfragen, denn nach meiner Überzeugung hat allein die Lüge das Strafgesetz nötig, um ihre<br />

Geltung zu behaupten. Die Wahrheit dagegen bedarf keines strafrechtlichen Schutzes. Ich bin gewiß,<br />

daß sie sich im wissenschaftlichen Diskurs von selbst durchsetzen wird, wenn auch nicht hier und<br />

jetzt.<br />

Über die Pluralität singulärer Meinungen<br />

Ferner wird den Revisionisten immer wieder vorgeworfen, sie würden eine "singuläre Meinung"<br />

vertreten. Ich weiß nicht genau, was unter einer singulären Meinung zu verstehen ist. Ich gehe aber<br />

davon aus, daß gemeint ist, die revisionistische Auffassung zum Holocaust würde der aller 'ernst zu<br />

nehmenden' Historiker zuwiderlaufen. Bei diesen könnte es sich nach Auffassung unserer Gerichte<br />

wohl vornehmlich um die Herren Prof. Jehuda Bauer, Prof. Benz, Prof. Scheffler, Prof. Jäckel, Prof.<br />

Jagschitz, Prof. Steinbach oder Herrn Auerbach handeln. Solche Historiker wie Prof. Schlee, Prof.<br />

Haverbeck, Prof. Nolte und Prof. Diwald, deren Zitate sich auf der Rückseite meines Gutachtens[8]<br />

befinden, zählen wohl nicht dazu. Auch nicht die Kollegen, die sich nach Aussage von Prof.<br />

Haverbeck über meine revisionistische Forschungstätigkeit freuen. Wohl auch nicht jene Kollegen,<br />

die nach brieflicher Aussage eines anderen, hier aus Dankbarkeit namentlich ungenannten Professors<br />

wissen, daß am herrschenden Geschichtsbild vieles faul ist.<br />

Zur Singularisierung pluraler Meinungen<br />

Warum aber vernimmt man nicht die Stimmen dieser plötzlich im Plural auftretenden Singulare in der<br />

http://vho.org/D/Kardinal/Erkenntnis.html (30 von 53) [31.07.2004 01:03:30]

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