Germar Rudolf: Kardinalfragen zur Zeitgeschichte ...
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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>: <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Zeitgeschichte</strong><br />
»Weh denen, die unheilvolle Gesetze erlassen und unerträgliche Vorschriften machen, um die<br />
Schwachen vom Gericht fernzuhalten und den Armen meines Volkes ihr Recht zu rauben, um<br />
die Witwen auszubeuten und die Waisen auszuplündern. Was wollt ihr tun, wenn die Strafe<br />
naht, wenn das Unwetter von fern heraufzieht? Zu wem wollt ihr flüchten, um Hilfe zu finden,<br />
wo euren Reichtum verstecken? Ihr werdet euch unter Gefangenen am Boden krümmen und<br />
werdet unter Erschlagenen liegen. Doch bei all dem läßt sein Zorn nicht nach, seine Hand<br />
bleibt ausgestreckt.«<br />
Webfehler im Rechtsstaat [1]<br />
Jesaja, 10, 1-4<br />
Überall, wo die Politik und der Zeitgeist massiven Druck auf die Justiz ausüben, muß man damit<br />
rechnen, daß es zu vorsätzlichen Fehlurteilen kommt. Hierzu bedarf es weder einer offenkundig<br />
unrechtsstaatlichen Verfassung eines Staates noch bürgerkriegsähnlicher Zustände. Bezüglich<br />
normaler Strafprozesse gegen Kriminelle dürfte sich das tatsächliche Verfahren zwischen Rechts- und<br />
Unrechtsstaaten kaum unterscheiden. Erst in Prozessen, in denen politische Tabuthemen zum<br />
Verhandlungsgegenstand werden, erweist sich, ob die Richter eines formal rechtsstaatlich verfaßten<br />
Staates diese Formalien im gesamten Verfahren auch durchhalten können, bzw. ob sie sogar gegen<br />
ihren Willen durch die Strafprozeßordnung zu einem formell korrekten Verhalten gezwungen werden<br />
können. Seit einiger Zeit wird diskutiert, inwiefern die Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik<br />
Deutschland durch gewisse zeitgeistige Erscheinungen gefährdet ist. Günter Deckerts Fall, der mit<br />
seinen politischen Implikationen kaum zu Widerspruch ermutigen konnte, war hierzu weniger Anlaß<br />
als der Solinger Mordprozeß, bei dem sogar das öffentliche Fernsehen gegen die Art der<br />
Prozeßführung seine Stimme erhob. Nachfolgend soll anhand eigener Erfahrungen aufgezeigt werden,<br />
daß der deutsche Rechtsstaat in seiner Strafprozeßordnung viele Lücken aufweist, die es der Justiz<br />
insgesamt wie den Strafrichtern im besonderen einfach machen, vorsätzliche Fehlurteile juristisch<br />
unangreifbar, da scheinbar rechtsstaatlich korrekt zu fällen.<br />
Immer wieder mußte ich bei unterschiedlichstem Publikum dasselbe ungläubige Staunen über den<br />
Zustand unserer Strafprozeßordnung erleben, das mich selbst zu Beginn der gegen mich laufenden<br />
Prozeßlawine überkam. Trotz meiner mangelnden Qualifikation sehe ich mich daher genötigt, die<br />
Stimme zum Thema zu erheben, da die vielen offensichtlichen formellen Mängel unserer Justiz bisher<br />
anscheinend noch nicht sachkundig angesprochen wurden.<br />
Da ich kein Jurist bin, sondern nur durch schmerzhafte Erfahrungen autodidaktisch an das Thema<br />
herangeführt wurde, möge man mir Formulierungsschwächen nachsehen. Wenn ich hier auch häufig<br />
auf mein Verfahren vor dem LG Stuttgart (Az. 17 KLs 83/94) Bezug nehme, so dienen diese Beispiele<br />
doch nur dazu, die bestehenden Probleme beispielhaft aufzuzeigen. Eine ausführliche Auswertung<br />
meines Verfahrens muß anderen Arbeiten vorbehalten bleiben.<br />
http://vho.org/D/Kardinal/Webfehler.html (1 von 10) [31.07.2004 01:04:41]