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Germar Rudolf: Kardinalfragen zur Zeitgeschichte ...

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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>: <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Zeitgeschichte</strong><br />

»Weh denen, die unheilvolle Gesetze erlassen und unerträgliche Vorschriften machen, um die<br />

Schwachen vom Gericht fernzuhalten und den Armen meines Volkes ihr Recht zu rauben, um<br />

die Witwen auszubeuten und die Waisen auszuplündern. Was wollt ihr tun, wenn die Strafe<br />

naht, wenn das Unwetter von fern heraufzieht? Zu wem wollt ihr flüchten, um Hilfe zu finden,<br />

wo euren Reichtum verstecken? Ihr werdet euch unter Gefangenen am Boden krümmen und<br />

werdet unter Erschlagenen liegen. Doch bei all dem läßt sein Zorn nicht nach, seine Hand<br />

bleibt ausgestreckt.«<br />

Webfehler im Rechtsstaat [1]<br />

Jesaja, 10, 1-4<br />

Überall, wo die Politik und der Zeitgeist massiven Druck auf die Justiz ausüben, muß man damit<br />

rechnen, daß es zu vorsätzlichen Fehlurteilen kommt. Hierzu bedarf es weder einer offenkundig<br />

unrechtsstaatlichen Verfassung eines Staates noch bürgerkriegsähnlicher Zustände. Bezüglich<br />

normaler Strafprozesse gegen Kriminelle dürfte sich das tatsächliche Verfahren zwischen Rechts- und<br />

Unrechtsstaaten kaum unterscheiden. Erst in Prozessen, in denen politische Tabuthemen zum<br />

Verhandlungsgegenstand werden, erweist sich, ob die Richter eines formal rechtsstaatlich verfaßten<br />

Staates diese Formalien im gesamten Verfahren auch durchhalten können, bzw. ob sie sogar gegen<br />

ihren Willen durch die Strafprozeßordnung zu einem formell korrekten Verhalten gezwungen werden<br />

können. Seit einiger Zeit wird diskutiert, inwiefern die Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik<br />

Deutschland durch gewisse zeitgeistige Erscheinungen gefährdet ist. Günter Deckerts Fall, der mit<br />

seinen politischen Implikationen kaum zu Widerspruch ermutigen konnte, war hierzu weniger Anlaß<br />

als der Solinger Mordprozeß, bei dem sogar das öffentliche Fernsehen gegen die Art der<br />

Prozeßführung seine Stimme erhob. Nachfolgend soll anhand eigener Erfahrungen aufgezeigt werden,<br />

daß der deutsche Rechtsstaat in seiner Strafprozeßordnung viele Lücken aufweist, die es der Justiz<br />

insgesamt wie den Strafrichtern im besonderen einfach machen, vorsätzliche Fehlurteile juristisch<br />

unangreifbar, da scheinbar rechtsstaatlich korrekt zu fällen.<br />

Immer wieder mußte ich bei unterschiedlichstem Publikum dasselbe ungläubige Staunen über den<br />

Zustand unserer Strafprozeßordnung erleben, das mich selbst zu Beginn der gegen mich laufenden<br />

Prozeßlawine überkam. Trotz meiner mangelnden Qualifikation sehe ich mich daher genötigt, die<br />

Stimme zum Thema zu erheben, da die vielen offensichtlichen formellen Mängel unserer Justiz bisher<br />

anscheinend noch nicht sachkundig angesprochen wurden.<br />

Da ich kein Jurist bin, sondern nur durch schmerzhafte Erfahrungen autodidaktisch an das Thema<br />

herangeführt wurde, möge man mir Formulierungsschwächen nachsehen. Wenn ich hier auch häufig<br />

auf mein Verfahren vor dem LG Stuttgart (Az. 17 KLs 83/94) Bezug nehme, so dienen diese Beispiele<br />

doch nur dazu, die bestehenden Probleme beispielhaft aufzuzeigen. Eine ausführliche Auswertung<br />

meines Verfahrens muß anderen Arbeiten vorbehalten bleiben.<br />

http://vho.org/D/Kardinal/Webfehler.html (1 von 10) [31.07.2004 01:04:41]

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