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Germar Rudolf: Kardinalfragen zur Zeitgeschichte ...

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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>: <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Zeitgeschichte</strong><br />

"Wir haben auf den verschiedenen Ebenen<br />

Beweisanträge eingebracht, aber das Gericht hat keine<br />

Untersuchungen angestellt, ob der Angeklagte nicht<br />

doch recht hat," klagte der Anwalt an. Herrmann ging<br />

noch einmal auf die Ablehnung des Beweisantrages im<br />

Zusammenhang mit dem "Geständnis" des ehemaligen<br />

Lagerkommandanten von Auschwitz, <strong>Rudolf</strong> Hoess,<br />

ein. "Das Gericht lehnte das Verlesen der Dokumente<br />

von Hoess' Folterung mit dem Hinweis ab, es sein<br />

nicht bewiesen, daß Hoess aufgrund der Folter ein<br />

falsches Geständnis abgelegt hat. Doch, das Geständnis<br />

von Hoess ist falsch," donnert der ehemalige<br />

Inspekteur der Nachtjäger und Oberst a.D. in den<br />

Gerichtssaal. "Hoess gestand nämlich 3 Millionen<br />

Judenmorde. Aber heute besteht die<br />

Holocaustgeschichtsschreibung darauf, daß nur 1,5<br />

Millionen ums Leben gekommen sind," schleudert er<br />

Staatsanwalt und Richter zu. Herrmann verlas dann das<br />

Protokoll über die Festnahme von Hoess. Darin ist<br />

festgehalten, daß der ehemalige Kommandant auf eine<br />

Schlachtbank geworfen und ihm stundenlang das<br />

Gesicht zertrümmert wurde. Der jüdische Sergeant<br />

stieß Hoess eine Stablampe tief in den Rachen und<br />

schüttete dem gepeinigten hinterher eine ganze Flasche Wiskey in den Schlund. Außerdem wurden Hoess drei<br />

Wochen lang die Handschellen nicht abgenommen. "Das wollen Sie nicht hören, Herr Staatsanwalt," schallten<br />

des Verteidigers Worte. Herrmann las dann die relevanten Paragraphen aus dem Überleitungsvertrag der<br />

Besatzungsmächte vor. In diesen Paragraphen wird Deutschland auferlegt, alle aus dem Verfahren des<br />

Siegertribunals in Nürnberg hervorgegangenen geschichtlichen "Tatsachen" für immer anzuerkennen. Und so<br />

sagt das Gericht zu der 4-Millionenlüge von Auschwitz ebenso; "offenkundig", wie zu der Lüge von den<br />

Massenvergasungen in Dachau sowie zu den "Massenverdampfungen" von Treblinka. Wahnsinn und der<br />

Unterwerfungseifer kennen kein Haltegebot.<br />

"Ich stelle fest," so der Anwalt, "daß dem Angeklagten sein Recht verweigert wird. Nicht nur der Staatsanwalt<br />

ist politisch gebunden. Es handelt sich, wie der Überleitungsvertrag der Sieger es verlangt, um eine<br />

Staatsverpflichtung, die aber in diesem Gerichtssaal nichts zu suchen hat," appelliert der Anwalt.<br />

Dann fuhr er fort: "Ich habe noch nie erlebt, daß ein Publikum aufsteht, wenn ein Angeklagter den<br />

Gerichtssaal betritt. Ja, ein Wendehals ist der General nie gewesen." Mit den Worten: "Und das ist es doch,<br />

was Sie ihm im Grunde vorwerfen," setzte Herrmann den Staatsanwalt ins Unrecht. "Der Staatsanwalt lehnt<br />

das Auschwitz-Urteil von Frankfurt, das auf 45.510 Tote kommt, als Beweisantrag ab," hämmert der Anwalt<br />

auf das höchstwahrscheinlich nicht vorhandene Gewissen des Staatsanwalts ein. "Aber der Angeklagte," so<br />

der Anwalt weiter, "muß nach Überzeugung des Staatsanwalts dennoch wissen, daß 6 Millionen Juden vergast<br />

wurden." Zur Richterbank gewandt rief Herrmann: "Das Gericht will dem Angeklagten einen Vorsatz mit der<br />

Begründung nachweisen; 'er weiß es'."<br />

Die Zuhörer bemerkten, daß dieser Große Mann Zeiten erlebt hatte, die noch von Gerechtigkeit, Anstand,<br />

Edelmut und Aufrichtigkeit geprägt waren. Eine Verhandlungsführung wie diese, schien ihm zu schaffen zu<br />

machen. Herrmann zählte noch einmal alle abgelehnten Beweisanträge auf und fragte: "Wer in diesem Saal<br />

wurde von der Verteidigung nicht ausreichend bedient?" Dann den Staatsanwalt konfrontierend: "Die<br />

Staatsanwaltschaft will dem Angeklagten einreden, er hätte die Überzeugung gehabt, daß das alles nicht<br />

stimmt, was er sagt. Herr Staatsanwalt, Sie sitzen doch nicht im Hinterkopf des Angeklagten."<br />

http://vho.org/D/Kardinal/Remer.html (11 von 15) [31.07.2004 01:07:57]

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