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Germar Rudolf: Kardinalfragen zur Zeitgeschichte ...

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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>: <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Zeitgeschichte</strong><br />

ausgerichtet und habe seine Argumente immer wieder zum Thema ausführlicher Erörterungen<br />

gemacht. Ich habe mich ausführlich und mehrfach mit den Einwänden von Dr. Josef Bailer und<br />

Dr. Georges Wellers beschäftigt, habe das Krakauer Gegengutachten besprochen, die<br />

Argumente von Prof. Jagschitz und Prof. Fleming thematisiert sowie die Ausführungen von<br />

Werner Wegner angeschnitten. Alles, was mir irgendwie an Gegenargumenten bekannt war,<br />

habe ich berücksichtigt. Man zeige mir nur eine im Frühjahr 1993 bekannt gewesene<br />

wissenschaftliche Ansicht <strong>zur</strong> chemischen, toxikologischen oder bautechnischen Seite des<br />

Gaskammerproblems, die ich unerwähnt gelassen habe! Unser Sammelwerk Grundlagen <strong>zur</strong><br />

<strong>Zeitgeschichte</strong> haben wir ebenfalls an der bestehenden Fachliteratur ausgerichtet und die dort<br />

vorgebrachten Argumente immer wieder zum Thema ausführlicher Erörterungen gemacht.<br />

Nach den Kriterien wissenschaftlicher Methodik kann man daher nur zu dem Schluß kommen, daß<br />

unsere revisionistischen Arbeiten der Pressacs weit überlegen sind. Nun frage ich: Warum wurden und<br />

werden wir, die wir wissenschaftlich gearbeitet haben, immer wieder von neuem vor verschiedene<br />

Tribunale gezerrt? Warum wird nicht Jean-Claude Pressac, der nachweislich unwissenschaftlich<br />

arbeitet, angeklagt? Analoges gilt für viele andere revisionistische Arbeiten im Vergleich zu dem, was<br />

die Gegenseite zumeist zu Papier bringt.<br />

Zur Richtigkeit unserer Thesen<br />

Erst nach der Klärung der Frage, ob unsere Arbeiten wissenschaftlichen Kriterien entsprechen, sollte<br />

man sich mit ihren Inhalten befassen, also mit der Frage, ob die gewonnenen Schlußfolgerungen<br />

richtig sind oder nicht. Falls unsere Arbeiten wissenschaftlichen Kriterien genügen, was unserer<br />

Auffassung nach der Fall ist, dann wäre die Frage nach inhaltlichen Aussagen jedoch wegen der im<br />

Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes verbürgten Wissenschaftsfreiheit nicht von den dazu ohnehin<br />

inkompetenten Gerichten, sondern allein von Fachwissenschaftlern in wahrscheinlich jahrelangen<br />

Forschungsarbeiten zu klären.[44]<br />

Insofern gibt es nicht den geringsten Anlaß, vor dem Kadi auch nur eine Minute mit inhaltlichen<br />

Fragen zu verschwenden - ganz abgesehen davon, daß deutsche Gerichte unsere Anträge auf<br />

inhaltliche Überprüfung unserer Thesen ohnehin immer wegen Offenkundigkeit des Gegenteils<br />

unserer Behauptungen ablehnen.<br />

Zur Restriktion der Geschichtsforschung<br />

Das zentrale Problem bei unserem Thema ist doch wohl eher, daß man bezüglich des Holocaust zu<br />

einem bestimmten vorgegebenen Ergebnis kommen muß, wenn man vor staatlicher und<br />

gesellschaftlicher Verfolgung sicher sein will. Die Frage der Wissenschaftlichkeit wird nur als<br />

Feigenblatt vor dieses fragwürdige Schauspiel gehalten. Ernst Nolte hat diese Fragwürdigkeit in<br />

seinem Buch Streitpunkte[5] ausformuliert. Er schreibt, es sei mit der Freiheit der Wissenschaft<br />

unvereinbar, Revisionisten allein wegen ihrer Abweichung von der Mehrheitsmeinung zu verfolgen.<br />

In Übereinstimmung mit den Prinzipien der abendländischen Wissenschaftstradition stellt er fest, daß<br />

Wissenschaft die Freiheit haben muß, an allem Zweifel zu formulieren. Er steht damit nicht allein. Der<br />

Soziologe Arno Plack schreibt in seinem Buch Hitlers langer Schatten, es sei mit der Tradition<br />

http://vho.org/D/Kardinal/Erkenntnis.html (28 von 53) [31.07.2004 01:03:30]

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