Germar Rudolf: Kardinalfragen zur Zeitgeschichte ...
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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>: <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Zeitgeschichte</strong><br />
haben. Auf die Frage, wieviele Häftlinge insgesamt durch Giftgas in Auschwitz umkamen, hat das Gericht keine Antwort<br />
gegeben, und dies war auch nicht seine Aufgabe. Die Feststellung der Gesamtopferzahl ist vielmehr die Aufgabe der<br />
Wissenschaft.<br />
Tatsache ist also, daß die deutsche Justiz nicht mehr und nicht weniger als 45.510 Gaskammertote für Auschwitz<br />
rechtskräftig festgestellt hat und daß alles andere eine Frage der Wissenschaft und nicht der Strafjustiz ist. Es fragt sich dann<br />
nur, wie man mit Strafandrohungen und unter Anwendung der magischen Offenkundigkeitsformel gegen Menschen<br />
vorgehen kann, die sich auf den Standpunkt stellen, Behauptungen von Opferzahlen in der Größenordnung vieler<br />
Hunderttausende oder gar Millionen seien völlig übertrieben. Denn gerichtlich offenkundig kann nur sein, was irgendwann<br />
einmal von einem Gericht in einem Urteil nach Beweiserhebung als solches festgestellt worden ist. Und das ist bezüglich<br />
der Opferzahl der Auschwitz-Gaskammern nicht der Fall.<br />
In der schriftlichen Urteilsbegründung führte die Strafkammer als Beweis für ihre Behauptung, im Nachwort der<br />
Remerversion werde gezielt der Eindruck erweckt, als werde der Holocaust von Juden <strong>zur</strong> Ausbeutung Deutschlands<br />
genutzt, als einziges Beispiel explizit aus (Urteil, S. 235):<br />
»Dies gilt insbesondere für den Abdruck des angeblichen Briefes eines Juden vom 2.5.1991 (S. IV des Nachwortes, oben S.<br />
113). Im Zusammenhang mit der Behauptung, daß der Holocaust eine Erfindung der Juden sei, wird damit gezielt zum Haß<br />
gegen die Juden aufgestachelt.«<br />
Dem Nachwort kann man entnehmen, daß Remer in einem Schaukasten einen Brief eines Israelis zitiert, in dem der<br />
Schreiber wegen der angeblichen Vergasung seines Onkels im KZ Dachau um Entschädigung nachfragt. Dem stellt Remer<br />
einen Brief der Stadt Dachau gegenüber, in dem diese bekannt gibt, im KZ Dachau sei es niemals zu Vergasungen<br />
gekommen.<br />
Das Gericht hat nicht geprüft, ob es diese Briefe tatsächlich gibt, mußte also nach dem Prinzip "in dubio pro reo" davon<br />
ausgehen, daß sie existieren. In der Tat liegen die diesem Schaukasten zugrunde liegenden Briefe nicht nur Remer, sondern<br />
vielen anderen Aktivisten in Fotokopie vor. Klar ist zudem, daß es eine Unzahl von Aussagen auch jüdischer Zeugen gibt,<br />
die von Massenvergasungen in Dachau berichten, und daß mittlerweile wissenschaftlich anerkannt ist, daß es in Dachau<br />
keine Massenvergasungen gegeben hat.<br />
Diese als wahr anerkannten Fakten werden mit den von Remer publizierten bzw. zitierten Dokumenten dargelegt, was nicht<br />
strafbar sein kann. In seinem Kommentar zu diesen Briefen spielt Remer lediglich darauf an, daß auch diese offenkundig<br />
falsche Aussage eines Israelis als Grundlage der bundesdeutschen Offenkundigkeit dient. Nirgendwo jedoch spielt er darauf<br />
an, der Israeli hätte gelogen, um sich materiell zu bereichern. Auch den Beweis, der Leser müsse bei Kenntnisnahme dieses<br />
Schaukastens den Eindruck erhalten, Remer wolle den Juden eine Lüge zum Zweck der Ausbeutung Deutschlands<br />
unterstellen, blieb das Gericht schuldig.<br />
Daß auch Juden im Zusammenhang mit der Zeit zwischen 1993 und 1945 bisweilen Unwahrheiten berichten, dürfte<br />
unbestritten sein. Besonders deutlich wurde dies im Strafverfahren gegen John Demjanjuk in Jerusalem. Das Verfahren<br />
endete mit einem Freispruch für den Angeklagten, da auch das israelische Gericht die Augen vor der Flut gefälschter<br />
Dokumente und falscher Zeugenaussagen nicht mehr verschließen konnte.[2] Erfreulich ist hier, daß sich auch jüdische<br />
Persönlichkeiten eindeutig gegen die Inflation der Unwahrheiten bei diesem Verfahren gewandt haben. [3]<br />
Daß die bei diesem Prozeß aufgetretenen Zeugen bereits früher in anderen Verfahren u.a. in Deutschland ähnlich lautende<br />
Aussagen getätigt haben, erschüttert ihre Glaubwürdigkeit in den Augen unserer Gerichte freilich nicht.<br />
Auch die Anzeigenkampagne des Juden Aze Brauner und seiner Freunde am 6.5.1995 in der FAZ und der Süddeutschen<br />
Zeitung, in der die alten, sogar vom Jerusalemer Holocaust-Institut Yad-Vashem längst widerlegten Lügen von Seife aus<br />
Judenfett und Lampenschirmen aus Menschenhaut aufgewärmt wurden, scheint unsere Juristen nicht darüber nachdenklich<br />
werden zu lassen, daß nicht alles, was ein Jude bezüglich der Jahre 1933 bis 1945 sagt, wahr sein muß.<br />
Selbst die jüngst wieder bestätigte Erkenntnis, daß der Jude Ilja Ehrenburg als Chefgreuelpropagandist Stalins einer der<br />
größten Fälscher und Lügner auch in Fragen der vermeintlichen NS-Judenvernichtung war,[4] scheint in Deutschland<br />
http://vho.org/D/Kardinal/Remer.html (2 von 15) [31.07.2004 01:07:57]