Germar Rudolf: Kardinalfragen zur Zeitgeschichte ...
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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>: <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Zeitgeschichte</strong><br />
Grundfreiheiten zu überwachen, die durch das Gesetz Gayssot verletzt werden: Die Meinungsfreiheit<br />
und die freie Meinungsäußerung. [...] Die Geschichte soll nicht vor den Tribunalen ihre Richter<br />
finden. [...] Nun, wie soll man die Anwendung des Gesetzes Gayssot verhindern, wenn die, die es vor<br />
seinem Inkrafttreten durch den Verfassungsrat (Der Präsident der Republik, der Präsident der<br />
Nationalversammlung und des Senats, 60 Deputierte und 60 Senatoren) hätten annullieren können,<br />
dazu nicht den Mut gehabt haben. [...] [Man solle den Europäischen Gerichtshof anrufen, um diesem]<br />
abscheulicher Charakter eines Gesetzes, daß das Meinungsdelikt wieder einführt [ein Ende zu<br />
bereiten].«[77]<br />
Joseph Hanimann meinte in der FAZ am 20.6.1996, S. 37, in einem Bericht über Frankreichs<br />
Probleme mit der freien, unbehinderten Geschichtsforschung abschließend, bezugnehmend auf eine<br />
Äußerung des französischen Historikers Pierre Vidal-Naquet, der heute behauptet, er sei schon immer<br />
gegen dieses Gesetz gewesen:[78]<br />
»Die Historiker hätten weiterzuforschen und sich von den Schwankungen der Tagesaktualität<br />
möglichst fernzuhalten. Daß im ideologisch nervösen Debattenklima Frankreichs das neue Gesetz<br />
ihnen diese Aufgabe offensichtlich nicht gerade erleichtert, wird auch für andere Länder von<br />
Interesse sein.«<br />
Welche Länder Hanimann damit wohl meint?<br />
Halten wir folgendes fest: Es gibt mittlerweile eine zwar noch kleine, aber merkliche Anzahl<br />
Historikern, die dem Holocaust-Revisionismus die Wissenschaftlichkeit zuerkennen oder sich daran<br />
sogar beteiligen. Ferner gibt es in immer mehr europäischen Ländern kaum mehr zu übersehenden<br />
öffentlichen Widerspruch gegen das Dogma der etablierten Geschichtsversion über die NS-<br />
Judenvernichtung. Dieser Widerspruch kann insbesondere in Deutschland offensichtlich nur noch mit<br />
offenen Drohungen kleingehalten werden.<br />
Somit sind beide Grundvoraussetzungen erfüllt, die die bundesdeutschen Gesetzgeber und Juristen für<br />
erfüllt sehen wollen, bevor die Offenkundigkeit des Holocaust zerbricht: eine wissenschaftliche<br />
Gegenmeinung und merklicher öffentlicher Widerspruch.<br />
Kontraproduktive Verbotspolitik<br />
»Eine These oder Erkenntnis ist nicht damit aus der Welt zu schaffen, indem man versucht, sie mit<br />
irgendwelchen Mitteln zu unterdrücken oder gar zu verbieten. Sogar die Selbstbescheidung der<br />
Wissenschaftler kann höchstens zu einer Verzögerung, nie aber zum Stopp des Erkenntnisprozesses<br />
führen. Diesen Umstand hat Friedrich Dürrenmatt in Die Physiker treffend beschrieben. Der<br />
Erkenntnisprozeß läßt sich durch keine Macht der Welt aufhalten. Daher muß dem klugen Politiker<br />
daran gelegen sein, den Prozeß in einen Rahmen einzubinden, der seinen Vorstellungen und Zielen<br />
entspricht. Das schließt auch ein, daß die Politik ihre Zielvorstellungen wenigstens im groben nach<br />
den wissenschaftlichen Erkenntnissen ausrichtet.<br />
Die Rolle des Wissenschaftlers sollte dabei sein, die Politiker immer wieder an die obige Weisheit zu<br />
http://vho.org/D/Kardinal/Erkenntnis.html (41 von 53) [31.07.2004 01:03:31]