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Germar Rudolf: Kardinalfragen zur Zeitgeschichte ...

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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>: <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Zeitgeschichte</strong><br />

Grundfreiheiten zu überwachen, die durch das Gesetz Gayssot verletzt werden: Die Meinungsfreiheit<br />

und die freie Meinungsäußerung. [...] Die Geschichte soll nicht vor den Tribunalen ihre Richter<br />

finden. [...] Nun, wie soll man die Anwendung des Gesetzes Gayssot verhindern, wenn die, die es vor<br />

seinem Inkrafttreten durch den Verfassungsrat (Der Präsident der Republik, der Präsident der<br />

Nationalversammlung und des Senats, 60 Deputierte und 60 Senatoren) hätten annullieren können,<br />

dazu nicht den Mut gehabt haben. [...] [Man solle den Europäischen Gerichtshof anrufen, um diesem]<br />

abscheulicher Charakter eines Gesetzes, daß das Meinungsdelikt wieder einführt [ein Ende zu<br />

bereiten].«[77]<br />

Joseph Hanimann meinte in der FAZ am 20.6.1996, S. 37, in einem Bericht über Frankreichs<br />

Probleme mit der freien, unbehinderten Geschichtsforschung abschließend, bezugnehmend auf eine<br />

Äußerung des französischen Historikers Pierre Vidal-Naquet, der heute behauptet, er sei schon immer<br />

gegen dieses Gesetz gewesen:[78]<br />

»Die Historiker hätten weiterzuforschen und sich von den Schwankungen der Tagesaktualität<br />

möglichst fernzuhalten. Daß im ideologisch nervösen Debattenklima Frankreichs das neue Gesetz<br />

ihnen diese Aufgabe offensichtlich nicht gerade erleichtert, wird auch für andere Länder von<br />

Interesse sein.«<br />

Welche Länder Hanimann damit wohl meint?<br />

Halten wir folgendes fest: Es gibt mittlerweile eine zwar noch kleine, aber merkliche Anzahl<br />

Historikern, die dem Holocaust-Revisionismus die Wissenschaftlichkeit zuerkennen oder sich daran<br />

sogar beteiligen. Ferner gibt es in immer mehr europäischen Ländern kaum mehr zu übersehenden<br />

öffentlichen Widerspruch gegen das Dogma der etablierten Geschichtsversion über die NS-<br />

Judenvernichtung. Dieser Widerspruch kann insbesondere in Deutschland offensichtlich nur noch mit<br />

offenen Drohungen kleingehalten werden.<br />

Somit sind beide Grundvoraussetzungen erfüllt, die die bundesdeutschen Gesetzgeber und Juristen für<br />

erfüllt sehen wollen, bevor die Offenkundigkeit des Holocaust zerbricht: eine wissenschaftliche<br />

Gegenmeinung und merklicher öffentlicher Widerspruch.<br />

Kontraproduktive Verbotspolitik<br />

»Eine These oder Erkenntnis ist nicht damit aus der Welt zu schaffen, indem man versucht, sie mit<br />

irgendwelchen Mitteln zu unterdrücken oder gar zu verbieten. Sogar die Selbstbescheidung der<br />

Wissenschaftler kann höchstens zu einer Verzögerung, nie aber zum Stopp des Erkenntnisprozesses<br />

führen. Diesen Umstand hat Friedrich Dürrenmatt in Die Physiker treffend beschrieben. Der<br />

Erkenntnisprozeß läßt sich durch keine Macht der Welt aufhalten. Daher muß dem klugen Politiker<br />

daran gelegen sein, den Prozeß in einen Rahmen einzubinden, der seinen Vorstellungen und Zielen<br />

entspricht. Das schließt auch ein, daß die Politik ihre Zielvorstellungen wenigstens im groben nach<br />

den wissenschaftlichen Erkenntnissen ausrichtet.<br />

Die Rolle des Wissenschaftlers sollte dabei sein, die Politiker immer wieder an die obige Weisheit zu<br />

http://vho.org/D/Kardinal/Erkenntnis.html (41 von 53) [31.07.2004 01:03:31]

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