Germar Rudolf: Kardinalfragen zur Zeitgeschichte ...
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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>: <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Zeitgeschichte</strong><br />
für mich fest, daß ich jetzt aus purem Trotz und aus reiner demokratischer Solidarität den<br />
Republikanern wieder beitreten würde, auch wenn mir bei ihnen Einiges nicht gefiel. Man mag zu den<br />
einzelnen Positionen der Partei stehen, wie man will. Solange jedoch diese Partei wegen<br />
Verfassungskonformität zugelassen ist, gilt auch ihr gegenüber der Gleichbehandlungsgrundsatz<br />
politischer Parteien.<br />
Was sich allerdings seither abgespielt hat, hat nichts mehr mit Demokratie zu tun. Regelmäßig werden<br />
die Versammlungen dieser Partei gestört oder gar verboten, obwohl ein Grundrecht bei uns die<br />
Versammlungsfreiheit gewährleistet. Da werden im öffentlichen Rundfunk und in den Printmedien<br />
Anweisungen gegeben, daß über diese Partei grundsätzlich nur negative Ereignisse berichtet werden<br />
dürfen, was sich wohl kaum mit den ethischen Normen und bei den öffentlichen Anstalten mit ihrer<br />
rechtlichen Pflicht <strong>zur</strong> Berichterstattung vereinbaren läßt.<br />
Da grenzen die etablierten Parteien die Republikaner selbstherrlich aus dem sogenannten<br />
demokratischen Verfassungsbogen aus, dabei sind doch gerade sie es, die den Republikanern ihre<br />
verfassungsmäßigen Rechte auf eine Gleichbehandlung, auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit<br />
vorenthalten.<br />
Berufsverbot wegen Verfassungstreue<br />
Einer meiner engen Freunde, ein langjähriges Mitglied der CDU, hatte jüngst sein Studium zum<br />
Verwaltungsfachmann abgeschlossen und befand sind in der Probezeit seiner Anstellung in der<br />
Stadtverwaltung einer sächsischen Großstadt. Da begab es sich, daß er von seinem Vorgesetzten,<br />
einem CDU-Mitglied, die Weisung erhielt, er solle den in dieser Stadt geplanten Landesparteitag der<br />
Republikaner verbieten lassen. Da er als Angestellter des Öffentlichen Dienstes besonders verpflichtet<br />
ist, die Grundsätze der Verfassung zu wahren, hat er sich geweigert, dieser Anweisung Folge zu<br />
leisten, denn immerhin seien die Republikaner eine zugelassene Partei, der bisher weder<br />
Verfassungswidrigkeit noch eine undemokratische Konstitution nachgewiesen werden konnte. Somit<br />
dürfe man dieser Partei in Übereinstimmung mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz politischer<br />
Parteien, mit dem Recht auf Versammlungsfreiheit sowie sogar in bezug auf die Pflicht<br />
demokratischer Parteien, regelmäßig Mitgliederversammlungen durchzuführen, ihre<br />
Mitgliederversammlungen gar nicht verbieten.<br />
Als Folge dieser Gehorsamsverweigerung wurde meinem Freund klar gemacht, daß er die Probezeit<br />
nicht überstehen würde. Um einer Kündigung in der Probezeit zu entgehen, erreichte mein Freund,<br />
daß er einen Auflösungsvertrag zu einem Zeitpunkt nach der Probezeit erhielt. Sein anschließender<br />
Versuch, diesen Vertrag arbeitsgerichtlich anzufechten, scheiterte natürlich. Bei uns werden also<br />
diejenigen, die sich für die Einhaltung der Verfassung einsetzen, auf die Straße gesetzt, diejenigen<br />
aber, die die Verfassung fortwährend brechen, haben die Macht und die Pfründe, und unsere Medien<br />
applaudieren dazu.<br />
Verwerfliche deutsche Einheit<br />
Ich möchte noch einen weiteren Grund nennen, warum ich 1989 wieder zu den Republikanern stieß.<br />
Meine Überzeugung, daß man an der Einheit des deutschen Vaterlandes festhalten solle, hat sich zu<br />
http://vho.org/D/Kardinal/Eros.html (6 von 14) [31.07.2004 01:01:59]