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Germar Rudolf: Kardinalfragen zur Zeitgeschichte ...

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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>: <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Zeitgeschichte</strong><br />

für mich fest, daß ich jetzt aus purem Trotz und aus reiner demokratischer Solidarität den<br />

Republikanern wieder beitreten würde, auch wenn mir bei ihnen Einiges nicht gefiel. Man mag zu den<br />

einzelnen Positionen der Partei stehen, wie man will. Solange jedoch diese Partei wegen<br />

Verfassungskonformität zugelassen ist, gilt auch ihr gegenüber der Gleichbehandlungsgrundsatz<br />

politischer Parteien.<br />

Was sich allerdings seither abgespielt hat, hat nichts mehr mit Demokratie zu tun. Regelmäßig werden<br />

die Versammlungen dieser Partei gestört oder gar verboten, obwohl ein Grundrecht bei uns die<br />

Versammlungsfreiheit gewährleistet. Da werden im öffentlichen Rundfunk und in den Printmedien<br />

Anweisungen gegeben, daß über diese Partei grundsätzlich nur negative Ereignisse berichtet werden<br />

dürfen, was sich wohl kaum mit den ethischen Normen und bei den öffentlichen Anstalten mit ihrer<br />

rechtlichen Pflicht <strong>zur</strong> Berichterstattung vereinbaren läßt.<br />

Da grenzen die etablierten Parteien die Republikaner selbstherrlich aus dem sogenannten<br />

demokratischen Verfassungsbogen aus, dabei sind doch gerade sie es, die den Republikanern ihre<br />

verfassungsmäßigen Rechte auf eine Gleichbehandlung, auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit<br />

vorenthalten.<br />

Berufsverbot wegen Verfassungstreue<br />

Einer meiner engen Freunde, ein langjähriges Mitglied der CDU, hatte jüngst sein Studium zum<br />

Verwaltungsfachmann abgeschlossen und befand sind in der Probezeit seiner Anstellung in der<br />

Stadtverwaltung einer sächsischen Großstadt. Da begab es sich, daß er von seinem Vorgesetzten,<br />

einem CDU-Mitglied, die Weisung erhielt, er solle den in dieser Stadt geplanten Landesparteitag der<br />

Republikaner verbieten lassen. Da er als Angestellter des Öffentlichen Dienstes besonders verpflichtet<br />

ist, die Grundsätze der Verfassung zu wahren, hat er sich geweigert, dieser Anweisung Folge zu<br />

leisten, denn immerhin seien die Republikaner eine zugelassene Partei, der bisher weder<br />

Verfassungswidrigkeit noch eine undemokratische Konstitution nachgewiesen werden konnte. Somit<br />

dürfe man dieser Partei in Übereinstimmung mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz politischer<br />

Parteien, mit dem Recht auf Versammlungsfreiheit sowie sogar in bezug auf die Pflicht<br />

demokratischer Parteien, regelmäßig Mitgliederversammlungen durchzuführen, ihre<br />

Mitgliederversammlungen gar nicht verbieten.<br />

Als Folge dieser Gehorsamsverweigerung wurde meinem Freund klar gemacht, daß er die Probezeit<br />

nicht überstehen würde. Um einer Kündigung in der Probezeit zu entgehen, erreichte mein Freund,<br />

daß er einen Auflösungsvertrag zu einem Zeitpunkt nach der Probezeit erhielt. Sein anschließender<br />

Versuch, diesen Vertrag arbeitsgerichtlich anzufechten, scheiterte natürlich. Bei uns werden also<br />

diejenigen, die sich für die Einhaltung der Verfassung einsetzen, auf die Straße gesetzt, diejenigen<br />

aber, die die Verfassung fortwährend brechen, haben die Macht und die Pfründe, und unsere Medien<br />

applaudieren dazu.<br />

Verwerfliche deutsche Einheit<br />

Ich möchte noch einen weiteren Grund nennen, warum ich 1989 wieder zu den Republikanern stieß.<br />

Meine Überzeugung, daß man an der Einheit des deutschen Vaterlandes festhalten solle, hat sich zu<br />

http://vho.org/D/Kardinal/Eros.html (6 von 14) [31.07.2004 01:01:59]

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