Germar Rudolf: Kardinalfragen zur Zeitgeschichte ...
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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>: <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Zeitgeschichte</strong><br />
Die radikalste Position ist jene, die dem Revisionismus grundsätzlich die Freiheit versagt, da er mit<br />
seinen Thesen prinzipiell die Würde der Juden angreife. Hierzu möchte ich einige Fragen in den<br />
Raum stellen:<br />
Wessen Menschenwürde ist mehr eingeschränkt: Die Würde des Opfers, dessen Opfertum bestritten<br />
wird, oder die Würde eines Täters, der womöglich irrtümlich als Täter gebrandmarkt wird?<br />
Wessen Würde ist mehr verletzt: Die des Opfers, dem nachgesagt wird, es habe sein Opfertum<br />
erlogen, oder die des Wissenschaftlers, dem nachgesagt wird, er habe ein pseudowissenschaftliches<br />
Lügengebäude errichtet?<br />
Die deutschen Gerichte schützen die Würde jedes Juden, dem im Zusammenhang mit dem Holocaust<br />
eine Lügnerschaft vorgeworfen wird, vor allen erdenklichen Angriffen. Im Sinne eines ausgedehnten<br />
Opferschutzes kann man das akzeptieren. Indem unsere Gerichte mit ihrer verabsolutierten<br />
Offenkundigkeit alle Entlastungsbeweise abwehren, unterlassen bzw. unterbinden sie aber zugleich<br />
alles, was z.B. die Würde des Wissenschaftlers schützen könnte, dem vorgeworfen wird, er habe ein<br />
pseudowissenschaftliches Lügengebäude errichtet.<br />
Hat aber nicht auch der Wissenschaftler das gleiche Recht auf den Schutz seiner Würde wie jeder<br />
unserer jüdischen Mitbürger? Gälte es also dann nicht, seine Argumente wenigstens vor Gericht<br />
anzuhören und abzuwägen?<br />
Die deutschen Gerichte schützen die Würde der tatsächlichen oder vermeintlichen Opfer des<br />
Holocaust rechtmäßig vor allen erdenklichen Angriffen. Indem sie mit einer verabsolutierten<br />
Offenkundigkeit alle Entlastungsbeweise abwehren, unterlassen bzw. unterbinden sie zugleich alles,<br />
was die Würde des verurteilten SS-Mannes wiederherstellen könnte.<br />
Hat der verurteilte SS-Mann überhaupt eine Würde, die es zu schützen gilt? Diese Frage wird sich so<br />
mancher Zeitgenosse stellen, und der Umstand, daß möglicherweise viele diese Frage spontan mit<br />
Nein beantworten würden, zeigt, daß der Gleichbehandlungsgrundsatz vor dem Gesetz in den<br />
Vorstellungen vieler Bürger längst aufgehoben wurde. Ja, tatsächlich: Die Würde des Juden ist<br />
genauso schützenswert wie die des SS-Mannes.<br />
Die deutschen Gerichte schützen die Würde der Angehörigen der tatsächlichen oder vermeintlichen<br />
jüdischen Opfer korrekterweise vor allen erdenklichen Angriffen. Sie unterlassen bzw. unterbinden<br />
aber zugleich alles, was die Würde derjenigen wiederherstellen könnte, denen nachgesagt wird, sie<br />
seien Mitglieder einer verbrecherischen Organisation gewesen. Sie unterlassen<br />
alles, die Würde des normalen Wehrmachtsoldaten wiederherzustellen, dem nachgesagt wird, er habe<br />
mit seinem Dienst das Morden ermöglicht und verlängert.<br />
Die deutschen Gerichte schützen die Würde der Angehörigen der gesamten jüdischen Volksgruppe<br />
vor allen erdenklichen Angriffen. Sie unterlassen bzw. unterbinden aber zugleich alles, was die Würde<br />
des als Tätervolk gebrandmarkten gesamten deutschen Volkes wiederherstellen könnte.<br />
http://vho.org/D/Kardinal/Wuerde.html (6 von 8) [31.07.2004 01:02:20]