23.10.2012 Aufrufe

Germar Rudolf: Kardinalfragen zur Zeitgeschichte ...

Germar Rudolf: Kardinalfragen zur Zeitgeschichte ...

Germar Rudolf: Kardinalfragen zur Zeitgeschichte ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>: <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Zeitgeschichte</strong><br />

Die radikalste Position ist jene, die dem Revisionismus grundsätzlich die Freiheit versagt, da er mit<br />

seinen Thesen prinzipiell die Würde der Juden angreife. Hierzu möchte ich einige Fragen in den<br />

Raum stellen:<br />

Wessen Menschenwürde ist mehr eingeschränkt: Die Würde des Opfers, dessen Opfertum bestritten<br />

wird, oder die Würde eines Täters, der womöglich irrtümlich als Täter gebrandmarkt wird?<br />

Wessen Würde ist mehr verletzt: Die des Opfers, dem nachgesagt wird, es habe sein Opfertum<br />

erlogen, oder die des Wissenschaftlers, dem nachgesagt wird, er habe ein pseudowissenschaftliches<br />

Lügengebäude errichtet?<br />

Die deutschen Gerichte schützen die Würde jedes Juden, dem im Zusammenhang mit dem Holocaust<br />

eine Lügnerschaft vorgeworfen wird, vor allen erdenklichen Angriffen. Im Sinne eines ausgedehnten<br />

Opferschutzes kann man das akzeptieren. Indem unsere Gerichte mit ihrer verabsolutierten<br />

Offenkundigkeit alle Entlastungsbeweise abwehren, unterlassen bzw. unterbinden sie aber zugleich<br />

alles, was z.B. die Würde des Wissenschaftlers schützen könnte, dem vorgeworfen wird, er habe ein<br />

pseudowissenschaftliches Lügengebäude errichtet.<br />

Hat aber nicht auch der Wissenschaftler das gleiche Recht auf den Schutz seiner Würde wie jeder<br />

unserer jüdischen Mitbürger? Gälte es also dann nicht, seine Argumente wenigstens vor Gericht<br />

anzuhören und abzuwägen?<br />

Die deutschen Gerichte schützen die Würde der tatsächlichen oder vermeintlichen Opfer des<br />

Holocaust rechtmäßig vor allen erdenklichen Angriffen. Indem sie mit einer verabsolutierten<br />

Offenkundigkeit alle Entlastungsbeweise abwehren, unterlassen bzw. unterbinden sie zugleich alles,<br />

was die Würde des verurteilten SS-Mannes wiederherstellen könnte.<br />

Hat der verurteilte SS-Mann überhaupt eine Würde, die es zu schützen gilt? Diese Frage wird sich so<br />

mancher Zeitgenosse stellen, und der Umstand, daß möglicherweise viele diese Frage spontan mit<br />

Nein beantworten würden, zeigt, daß der Gleichbehandlungsgrundsatz vor dem Gesetz in den<br />

Vorstellungen vieler Bürger längst aufgehoben wurde. Ja, tatsächlich: Die Würde des Juden ist<br />

genauso schützenswert wie die des SS-Mannes.<br />

Die deutschen Gerichte schützen die Würde der Angehörigen der tatsächlichen oder vermeintlichen<br />

jüdischen Opfer korrekterweise vor allen erdenklichen Angriffen. Sie unterlassen bzw. unterbinden<br />

aber zugleich alles, was die Würde derjenigen wiederherstellen könnte, denen nachgesagt wird, sie<br />

seien Mitglieder einer verbrecherischen Organisation gewesen. Sie unterlassen<br />

alles, die Würde des normalen Wehrmachtsoldaten wiederherzustellen, dem nachgesagt wird, er habe<br />

mit seinem Dienst das Morden ermöglicht und verlängert.<br />

Die deutschen Gerichte schützen die Würde der Angehörigen der gesamten jüdischen Volksgruppe<br />

vor allen erdenklichen Angriffen. Sie unterlassen bzw. unterbinden aber zugleich alles, was die Würde<br />

des als Tätervolk gebrandmarkten gesamten deutschen Volkes wiederherstellen könnte.<br />

http://vho.org/D/Kardinal/Wuerde.html (6 von 8) [31.07.2004 01:02:20]

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!