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Germar Rudolf: Kardinalfragen zur Zeitgeschichte ...

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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>: <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Zeitgeschichte</strong><br />

[2] Es gibt allerdings die Möglichkeit, daß die Verteidigung die Aussagen durch eine eigens dafür<br />

beauftragte Schreibkraft mitstenografieren und anschließend abtippen läßt. Anschließend wird<br />

dann der Antrag gestellt, diese Aussagen zu Protokoll zu nehmen. Derlei Anträge werden aber<br />

prinzipiell abgelehnt, da die Strafprozeßordnung solche Niederschriften nicht vorsieht. Um dem<br />

Gericht die Ablehnung eines solchen Antrags mit der billigen Begründung zu verwehren, die<br />

Niederschrift sei inhaltlich unrichtig, sollte der Antrag zudem vor Entlassung der einzelnen<br />

Zeugen bzw. unmittelbar nach Ende einer Einlassung des Angeklagten oder des Verteidigers<br />

erfolgen. Dadurch können durch Rückfragen an die Zeugen oder den Angeklagten Zweifel des<br />

Gerichts zerstreut werden. Auf diese Weise würden zwar die dem - abgelehnten - Antrag<br />

beigelegten Niederschriften der Aussagen ins Protokoll gelangen, sie wären jedoch als solche<br />

immer noch irrelevant in Berufungs- wie Revisionsverfahren. Der vom Angeklagten zu tragende<br />

Aufwand an Zeit und Geld für eine solche Vorgehensweise bei einem dreißigtägigen Verfahren<br />

mit über zwanzig Zeugen dürfte jedoch klar machen, wie unrealistisch dieses Szenario ist.<br />

[3] Herbert Verbeke (Hg.), Auschwitz: Nackte Fakten. Eine Erwiderung an Jean-Claude Pressac,<br />

Vrij Historisch Onderzoek, Postbus 46, B-2600 Berchem 1, 1995.<br />

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http://vho.org/D/Kardinal/Webfehler.html (10 von 10) [31.07.2004 01:04:41]

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