Germar Rudolf: Kardinalfragen zur Zeitgeschichte ...
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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>: <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Zeitgeschichte</strong><br />
[2] Es gibt allerdings die Möglichkeit, daß die Verteidigung die Aussagen durch eine eigens dafür<br />
beauftragte Schreibkraft mitstenografieren und anschließend abtippen läßt. Anschließend wird<br />
dann der Antrag gestellt, diese Aussagen zu Protokoll zu nehmen. Derlei Anträge werden aber<br />
prinzipiell abgelehnt, da die Strafprozeßordnung solche Niederschriften nicht vorsieht. Um dem<br />
Gericht die Ablehnung eines solchen Antrags mit der billigen Begründung zu verwehren, die<br />
Niederschrift sei inhaltlich unrichtig, sollte der Antrag zudem vor Entlassung der einzelnen<br />
Zeugen bzw. unmittelbar nach Ende einer Einlassung des Angeklagten oder des Verteidigers<br />
erfolgen. Dadurch können durch Rückfragen an die Zeugen oder den Angeklagten Zweifel des<br />
Gerichts zerstreut werden. Auf diese Weise würden zwar die dem - abgelehnten - Antrag<br />
beigelegten Niederschriften der Aussagen ins Protokoll gelangen, sie wären jedoch als solche<br />
immer noch irrelevant in Berufungs- wie Revisionsverfahren. Der vom Angeklagten zu tragende<br />
Aufwand an Zeit und Geld für eine solche Vorgehensweise bei einem dreißigtägigen Verfahren<br />
mit über zwanzig Zeugen dürfte jedoch klar machen, wie unrealistisch dieses Szenario ist.<br />
[3] Herbert Verbeke (Hg.), Auschwitz: Nackte Fakten. Eine Erwiderung an Jean-Claude Pressac,<br />
Vrij Historisch Onderzoek, Postbus 46, B-2600 Berchem 1, 1995.<br />
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