Germar Rudolf: Kardinalfragen zur Zeitgeschichte ...
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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>: <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Zeitgeschichte</strong><br />
Verteidiger verweist auf den hohen wissenschaftlichen Aufwand, der <strong>zur</strong> Erstellung<br />
des Buches notwendig gewesen sei, sowie darauf, daß der sachverständige Zeuge dem Buch<br />
unumschränkt die Wissenschaftlichkeit zugesteht. Er weist ferner daraufhin, daß der §130 Abs. 3<br />
StGB (Volksverhetzung) dann verfassungswidrig sei, wenn er dazu diene, erwiesen wissenschaftliche<br />
Publikationen der Bücherverbrennung anheimzugeben.<br />
Anschließend verurteilt der Richter den Verleger Grabert <strong>zur</strong> Zahlung von DM 30.000 Strafe und<br />
beschließt die Einziehung und somit de facto die Verbrennung aller Bücher Grundlagen <strong>zur</strong><br />
<strong>Zeitgeschichte</strong> sowie der zugehörigen Druckunterlagen. In seiner Urteilsbegründung führt er aus, daß<br />
Teile des Buches zwar nicht der Wissenschaftlichkeit entbehrten, jedoch würden Worte wie<br />
"angeblich", "vermeintlich", "Brandopfer der Juden", "unterstellte Planmäßigkeit", "furiose<br />
Phantasien", obwohl zum Teil aus Zitaten etablierter Persönlichkeiten stammend, den Holocaust<br />
leugnen und deshalb den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen.<br />
Anm. Juli 2002: Nach der Scheidung von seiner Ex-Frau Scheerer nahm G. <strong>Rudolf</strong> seinen Geburtsnamen wieder an.<br />
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http://vho.org/D/Kardinal/Verbrannt.html (3 von 3) [31.07.2004 01:03:48]