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Germar Rudolf: Kardinalfragen zur Zeitgeschichte ...

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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>: <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Zeitgeschichte</strong><br />

Verteidiger verweist auf den hohen wissenschaftlichen Aufwand, der <strong>zur</strong> Erstellung<br />

des Buches notwendig gewesen sei, sowie darauf, daß der sachverständige Zeuge dem Buch<br />

unumschränkt die Wissenschaftlichkeit zugesteht. Er weist ferner daraufhin, daß der §130 Abs. 3<br />

StGB (Volksverhetzung) dann verfassungswidrig sei, wenn er dazu diene, erwiesen wissenschaftliche<br />

Publikationen der Bücherverbrennung anheimzugeben.<br />

Anschließend verurteilt der Richter den Verleger Grabert <strong>zur</strong> Zahlung von DM 30.000 Strafe und<br />

beschließt die Einziehung und somit de facto die Verbrennung aller Bücher Grundlagen <strong>zur</strong><br />

<strong>Zeitgeschichte</strong> sowie der zugehörigen Druckunterlagen. In seiner Urteilsbegründung führt er aus, daß<br />

Teile des Buches zwar nicht der Wissenschaftlichkeit entbehrten, jedoch würden Worte wie<br />

"angeblich", "vermeintlich", "Brandopfer der Juden", "unterstellte Planmäßigkeit", "furiose<br />

Phantasien", obwohl zum Teil aus Zitaten etablierter Persönlichkeiten stammend, den Holocaust<br />

leugnen und deshalb den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen.<br />

Anm. Juli 2002: Nach der Scheidung von seiner Ex-Frau Scheerer nahm G. <strong>Rudolf</strong> seinen Geburtsnamen wieder an.<br />

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http://vho.org/D/Kardinal/Verbrannt.html (3 von 3) [31.07.2004 01:03:48]

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