Germar Rudolf: Kardinalfragen zur Zeitgeschichte ...
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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>: <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Zeitgeschichte</strong><br />
Nach einigen Verhandlungstagen wird der sachverständige Zeuge Dr. Joachim Hoffmann <strong>zur</strong> Frage<br />
gehört, ob das Buch Grundlagen <strong>zur</strong> <strong>Zeitgeschichte</strong> wissenschaftlich sei. Dr. Hoffmann, über<br />
Jahrzehnte Historiker am Militärgeschichtlichen Forschungsamt der Bundeswehr in Freiburg, kommt<br />
in seinem Gutachten zu folgender Bewertung:<br />
»[...] Die verschiedenen Beiträge [des Werkes Grundlagen <strong>zur</strong> <strong>Zeitgeschichte</strong>] sind fachgerecht und<br />
überwiegend in einem untersuchenden Stil geschrieben. Der Anmerkungsapparat läßt, was<br />
Ausführlichkeit und Vollständigkeit angeht, wenig zu wünschen übrig und ist für den Suchenden<br />
überaus hilfreich, zumal da auch die Gegenliteratur ohne Einschränkung angezogen ist. [...]<br />
Die einzelnen Beiträge des Sammelbandes sind folgerichtig und sachlich-darstellend aufgebaut [...]<br />
Der Charakter der Wissenschaftlichkeit kann diesem Sammelwerk von daher nicht abgesprochen<br />
werden, zumal wenn man zum Vergleich manche Veröffentlichung der Gegenseite heranzieht, deren<br />
Wissenschaftsgehalt ja auch niemals in Zweifel gezogen wird. [...]<br />
Der Gesamteindruck des von Gauss herausgegebenen Sammelwerkes ist der, daß sein Inhalt,<br />
wenngleich natürlich mit kritischem Verstand, ebenso <strong>zur</strong> Kenntnis genommen werden muß, wie<br />
dies bei der "offiziellen" Literatur zum Holocaust ja unbestritten und unbehindert immer der Fall<br />
ist. Auch in dieser Hinsicht gilt eben das Audiatur et altera pars! Eine Unterdrückung dieser<br />
sorgfältig belegten Untersuchung aber würde einer gewaltsamen Behinderung des legitimen<br />
Strebens nach wissenschaftlicher Erkenntnis gleichkommen. Denn der Erkenntnisstand bleibt ja<br />
niemals unverändert. Übertreibungen und Fehler hingegen schleifen sich im Verlauf einer<br />
normalen wissenschaftlichen Kontroverse erfahrungsgemäß immer von selber ein. Man sollte dem<br />
souveränen, freien Forscher und Leser nicht von vornherein das Kritikvermögen absprechen<br />
wollen. Von der Unterdrückung mißliebiger Bücher bis zu ihrer Verbrennung ist es dann nur ein<br />
kleiner Schritt. Und damit wären wir, wenn auch unter anderen Vorzeichen, wieder dort angelangt,<br />
wo das ganze Unglück begonnen hat. [...]« (Hervorhebung hier zugefügt)<br />
Begriffe wie "vermeintlich" oder "angeblich" gefallen dem sachverständigen Zeugen zwar nicht,<br />
jedoch stellten sie den wissenschaftlichen Gehalt des Buches nicht in Frage.<br />
Anschließend hält die Staatsanwältin ihr Plädoyer. Die ihrer Meinung nach schlimmsten Wendungen<br />
in dem Buch wie "vermeintliche Gaskammern", "angebliche Vernichtungslager", "Auschwitzkeule",<br />
"Holocaustreligion", "identitätsstiftenden Gruppenphantasien", "angeblicher Völkermord", "etablierte<br />
Holocaustszene", "ad absurdum führen" leugneten, obwohl z.T. aus etablierten Publikationen<br />
stammend, den NS-Judenmord und erfüllten somit den Tatbestand der Volksverhetzung. Der<br />
sachverständige Historiker Dr. Hoffmann sei nach Ausführungen der Staatsanwältin nicht<br />
kompetenter bei der Beurteilung, ob das Buch wissenschaftlich sei, als ein Jurist selbst, weshalb sein<br />
Gutachten zu übergehen sei. Der Verleger Grabert sei somit zu 9 Monaten Gefängnis auf Bewährung<br />
zu verurteilen.<br />
Am letzten Verhandlungstag, Samstag (!), den 15.6.96, führt der Verteidiger in seinem Plädoyer aus,<br />
die Anwürfe der Staatsanwaltschaft, wonach das Buch ein pseudowissenschaftliches Machwerk<br />
übelster Sorte sei, seien "pseudojuristische Totschlagvokabeln" ohne Inhalt und Definition. Der<br />
http://vho.org/D/Kardinal/Verbrannt.html (2 von 3) [31.07.2004 01:03:48]