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Germar Rudolf: Kardinalfragen zur Zeitgeschichte ...

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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>: <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Zeitgeschichte</strong><br />

Achter Schritt: Zerstörung der Familie<br />

Nach seiner endgültigen Verurteilung zu 14 Monaten Haft im März 1996 und der Aussicht vieler<br />

weiterer, womöglich scherwiegenderer Verurteilungen in veilen weiteren angestrengten Verfahren,<br />

die zusammen wahrscheinlich zu einer Gesamtstrafe von bis zu vier Jahren oder mehr führen würden,<br />

entschloß sich <strong>Rudolf</strong>, Deutschland mit seiner Familie zu verlassen und sich ein England<br />

niederzulassen, wo seiner Auffassung nach die Redefreiheit mehr als ein Lippenbekenntnis ist. <strong>Rudolf</strong><br />

baute sich in der Folgezeit eine Existenz in England auf. Es war jedoch auch dort ständig damit zu<br />

rechnen war, daß Deutschland früher oder später seine Auslieferung beantragen würde. Da seine Frau<br />

unter diesem Damoklesschwert nicht länger zu leben bereit war und ständig Heimweh nach ihrer<br />

Familie und ihren Freunden in Deutschland hatte, verließ Sie ihren Ehemann im Winter 1998/99 und<br />

zog zusammen mit den zwei Kindern <strong>zur</strong>ück nach Deutschland. Kurz darauf reichte sie die Scheidung<br />

ein.<br />

Als im Herbst 1999 die britischen Medien eine Hetzkampagne gegen <strong>Rudolf</strong> starteten, wurde der von<br />

seiner Frau gefürchete Alptraum wahr: <strong>Rudolf</strong> wurde zum international gehetzten Freiwild von<br />

Politik, Medien und Justiz.[58] War ein regelmäßiger Besuch seiner Frau und der Kinder bis dahin<br />

noch möglich, so ist dies aus Sicherheitsgründen nunmehr nur noch sehr eingeschränkt zu<br />

verwirklichen, worunter neben dem Vater insbesondere die Kinder zu leiden haben, die ihren Vater<br />

sehr vermissen.<br />

Neunter Schritt: Tätlichkeiten<br />

Der neunte und letzte Schritt, nämlich tätliche Angriffe auf <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> und dessen Familie, ist<br />

bisher unterblieben. Mit zunehmendem Bekanntheitsgrad <strong>Rudolf</strong>s steigt jedoch das Risiko stetig an.<br />

[1] Erstellt nach Lektüre des eingangs erwähnten Beitrages von J. Lober in den Staatsbriefe 7/95;<br />

entnommen den Staatsbriefen 12/95, Verlag Castel del Monte, Postfach 14 06 28, 80456<br />

München, S. 10-15.<br />

[2] Ermittlungsordner 1 im Verfahren gegen <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>, Landgericht Stuttgart, Az. 17 KLs<br />

83/94, Blatt 15.<br />

[3] Tatsächlich erschien die Remer Depesche bereits seit dem Frühjahr 1991, als <strong>Rudolf</strong> seine<br />

Gutachtertätigkeit noch gar nicht aufgenommen hatte.<br />

[4] Az. 8 Js 13182/92, Ermittlungsordner 1 (Anm. 1), Blatt 17ff.<br />

[5] Ebenda, Blatt 58.<br />

[6] Ebenda, Blatt 63<br />

[7] Rüdiger Kammerer, Armin Solms (Hg.), Das <strong>Rudolf</strong> Gutachten, Cromwell Press, London 1993<br />

(jetzt: P.O. Box 62, Uckfield/East-Sussex TN22 1ZY (Großbritannien); DM 35,- Vorkasse), S.<br />

70.<br />

[8] Ermittlungsordner 1 (Anm. 1), Blatt 84f.<br />

http://vho.org/D/Kardinal/Bundesacht.html (11 von 14) [31.07.2004 01:04:23]

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