Germar Rudolf: Kardinalfragen zur Zeitgeschichte ...
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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>: <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Zeitgeschichte</strong><br />
und sich auch vor Gericht nicht mehr sachgemäß verteidigen, da ihm ständig alle Unterlagen hierzu<br />
beschlagnahmt werden. Sogar die etablierte Literatur über den Holocaust wurde konfisziert.<br />
Welche psychischen Belastungen sich aus den jahrelangen strafrechtliche Verfahren für die<br />
unschuldig Verfolgten ergeben, kann nur ermessen, wer dies selbst erlebt hat. Neben diesen<br />
psychischen Belastungen treten freilich die Prozeßkosten, die momentan kaum zu beziffern sind und<br />
sich summarisch auf viele hunderttausend D-Mark beziffern dürften, so daß man mit Fug und Recht<br />
wird sagen können, daß <strong>Rudolf</strong> nach Abschluß der gegen ihn geführten Verfahren für unabsehbare<br />
Zeit finanziell ruiniert sein wird - ganz abgesehen von der Tatsache, daß er ohnehin auf absehbare<br />
Zeit keine Chance bekommen wird, diese Lasten durch eine reguläre Berufstätigkeit abzutragen.<br />
Vierter Schritt: Rufmord<br />
Am Ende des Arbeitsgerichtsprozesses gegen das Max-Planck-Institut brachte die Deutsche<br />
Presseagentur eine Falschmeldung über <strong>Rudolf</strong>s Gutachten, in der es unter anderem hieß:<br />
»Die Max-Planck-Gesellschaft hat nach Auskunft ihres Pressesprechers keinen Beweis dafür, daß die<br />
Proben [<strong>Rudolf</strong>s] wirklich aus Auschwitz stammen. Sollten Sie aber von dort stammen, ist es nach<br />
Expertenmeinung alles andere als ein Wunder, daß keine Blausäurespuren gefunden wurden, weil<br />
Cyanidverbindungen sehr schnell zerfallen. Im Boden geschehe dies schon nach sechs bis acht<br />
Wochen; im Gestein könnten sich die Verbindungen nur unter ›absoluten Konservierungsbedinungen,<br />
unter völligem Ausschluß von Luft und Bakterien‹ halten.«[30]<br />
<strong>Rudolf</strong> hat nicht nur nachgewiesen, daß die dpa die in dieser Meldung zitierte Expertenmeinung frei<br />
erfunden hat - die MPG distanzierte sich von der Meldung -, sondern auch, daß die auf dieser<br />
Phantommeinung aufbauende Aussage dermaßen falsch ist, daß sie von keinem Experten der Welt<br />
getätig werden würde.[31] Dies hindert die Medien nicht daran, diese Meldung immer wieder zu<br />
verbreiten und als Beweis für die offenkundige Falschheit des <strong>Rudolf</strong> Gutachtens anzuführen.[32]<br />
Inzwischen geistert diese Meldung sogar in den Medien des Auslandes herum[33] und fand ohne<br />
Quellenangabe Eingang in den '95er Verfassungsschutzbericht des Freistaates Bayern. Seither wird<br />
<strong>Rudolf</strong> als Rechtsradikaler,[34] Rechtsextremist,[35] Neo-/Nazi[36] und brauner Doktorand[37]<br />
diffamiert. Sein Gutachten wird grundsätzlich in Anführungszeichen gesetzt, als Machwerk[38] oder<br />
schlicht als "falsches Gutachten"[39] bezeichnet. Unfundierte Vorwürfe der<br />
Ausländerfeindlichkeit[40] werden begleitet von der falschen, aber mit um so mehr Inbrunst<br />
vorgetragenen Feststellung des Richters Dr. Mayer, <strong>Rudolf</strong> sei geprägt von tiefem Antisemitismus.<br />
Schon 1994 hatte <strong>Rudolf</strong> mit seinen Versuchen, die ehrrührigen Angriffe gegen seine Person durch<br />
die Erwirkung von Gegendarstellungen abzuwehren, keinen Erfolg, was aber eher an finanziellen<br />
Möglichkeiten lag als an Niederlagen vor Gericht.[41]<br />
Mit welchen Entscheidungen man auch im Ausland rechnen muß, hat jüngst das Schweizer<br />
Bundesgericht geklärt. Danach ist es erlaubt, die Holocaust-Revisionistin Mariette Paschoud als<br />
"braune Mariette" (d.h. als Nazi) zu bezeichnen, denn die Forderungen der Revisionisten nach einem<br />
einzigen Beweis für die Existenz der Nazigaskammern sei<br />
http://vho.org/D/Kardinal/Bundesacht.html (7 von 14) [31.07.2004 01:04:23]